Weil sich der Hamburger SPD-Innensenator Andy Grote von einem Tweet beleidigt fühlte, trat die Staatsanwaltschaft der Hansestadt auf den Plan und zeigte, wo in Deutschland die Strafverfolgungsbehörden noch ihrer Aufgabe gerecht werden: Nicht etwa bei Gewalt-, Drogen- und Ausländerkriminalität – hier ist der Rechtsstaat seit Jahren hoffnungslos überfordert –, sondern zur privaten Sühnung gekränkter Genossen-Egos. Majestätsbeleidigung quasi.
Die Staatsanwälte schickten in Hamburg nun ernsthaft die Polizei los, um einen harmlosen Twitter-Nutzer namens „ZooSt.Pauli“ zuhause zu überfallen und einer völlig unverhältnismäßigen Hausdurchsuchung zu unterziehen. Der Betroffene selbst informierte darüber gestern in einem weiteren Tweet:
„Heute morgen um 6 Uhr gab es eine Hausdurchsuchung. 6 Beamt*innen in der Wohnung. Gesucht wurde das Gerät, mit dem ‚du bist so 1 Pimmel‘ unter einen Tweet von Andy geschrieben wurde. Sie wissen, dass zwei kleine Kinder in diesem Haushalt leben. Guten Morgen, Deutschland.“
Keine mildernden Umstände für „Majestätsbeleidigung“
Hintergrund der Razzia war ein Tweet von „ZooSt.Pauli“ gewesen, in dem er SPD-Innensenator Grote als „1 Pimmel“ bezeichnet hatte – geschmacklos zwar, aber nicht grundlos: Denn im Mai hatte Grote feiernde Hamburger im Schanzenviertel als „ignorant“ bezeichnet, weil sie die Corona-Regeln missachteten. Das kam gar nicht gut an – denn Grote selbst hatte im Juni 2020 trotz damals geltender und von seiner eigenen Behörde strikt kontrollierter Coronaauflagen, mit 30 Genossen, Polit-Yuppies und Adabeis in einer Trendlocation der HafenCity feuchtfröhlich seine Wiederwahl gefeiert. Diese Heuchelei stieß nicht nur „ZooSt.Pauli“ übel auf.
Doch „mildernde Umstände“ sind von einer de facto politischen Justiz kaum zu erwarten. Diese urteilt erbarmungslos „Querdenker“ ab und lässt sogar die eigenen Richter mit Razzien und Ermittlungsverfahren einschüchtern, wenn diese es wagen, etwa gegen Maskenwahn in Schulen zu urteilen.
Dagegen sah man ein öffentliches Interesse an Strafverfolgung, das bei Grotes „Pimmelgate“ vorliegen soll, seitens bundesdeutscher Staatsanwälte beispielsweise im Fall des FDP-Politikers Tobias Huch keinesfalls: Der wurde von einem Anhänger der erdogan-faschistischen „Grauen Wölfe“ als „Hurensohn“ beleidigt und bekam angedroht, man werde ihm „vor laufender Kamera der Kopf abschneiden“. Hier wurde das Verfahren gegen den Täter eingestellt.
Innensenator Grote selbst verweigerte übrigens bis heute jedes Statement zu der Causa. (DM)
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