Pathologen konfrontieren PEI zum wiederholten Mal mit Todesgefahr durch COVID-Impfung

Bilder: Pathologie-Konferenz, Hintergrund via freepik / kichigin

Die Reutlinger Arbeitsgruppe formuliert in ihren Schreiben an die Behörde eindeutig: Es besteht unzweifelhaft dringende Gefahr für Leib und Leben sämtlicher Menschen, denen Impfungen gegen Covid-19 verabreicht werden. Diese sind unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen, die bedingten Zulassungen sind auszusetzen. Das Handlungsermessen ist auf null reduziert, ein unmittelbares Todesrisiko ist gegeben.

Am 16. März 2022 wandte sich das Team um die Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang erstmals an das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut):

„Als zuständige Bundesoberbehörde hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 AMG

  • zur Verhütung einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier, die bei der Anwendung von Arzneimitteln auftreten, insbesondere Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln … zentral zu erfassen, auszuwerten und die nach diesem Gesetz zuergreifenden Maßnahmen zu koordinieren.‘ (Hervorhebungen durch die Unterzeichner)

Diese Aufgabe wird in § 69 Abs. 1 AMG dahingehend weiter konkretisiert, dass die zuständigen Behörden ‚die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen‚ zu treffen haben, insbesondere die Untersagung des Inverkehrbringens von Arzneimitteln oder Wirkstoffen, deren Rückruf und deren Sicherstellen verfügen müssen, wenn dies zur Verhütung einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Menschen erforderlich ist.

Expression des Spike-Proteins führt zu massiven Entzündungsreaktionen bis hin zum Tod

Diese Verpflichtung besteht gemäß § 69 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 AMG insbesondere dann, wenn

  • der begründete Verdacht besteht, dass das Arzneimittel schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.‘

Mit Verweis auf ihre jüngsten Untersuchungsergebnisse – Details lesen Sie unter ‚Pathologie-Konferenz: Impfinduzierte Spike-Produktion in Gehirn u.a. Organen nun erwiesen‚ – schlussfolgern die Wissenschaftler, dass die Expression des Spike-Proteins zu gravierenden Entzündungsreaktionen in den betroffenen Organgeweben bis hin zum Tod führt. Aus diesem Grund sind, so die Forderung, „alle auf mRNA bzw. Pro-MRNA basierenden Arzneimittel (sog. Impfstoffe), die eine Synthese von Spike-Proteinen in Körperzellen induzieren“ – insbesondere Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria und Covid-19 Vaccine Janssen – unverzüglich aus dem Verkehr zurückzurufen und das Ruhen der betreffenden Zulassungen anzuordnen.

Den Brief der Reutlinger Arbeitsgruppe vom 16. März 2022 an das PEI lesen Sie hier:

Verdacht, dass eine unkontrollierte Immunreaktion ausgelöst wird

Nachdem die Behörde auf dieses Schreiben nicht reagierte, betonten die Pathologen am 24. März 2022 erneut:

„Unsere pathologischen Untersuchungen ergaben unzweifelhaft, dass die impf-induzierte ‚Spike-Produktion‘ im menschlichen Körper nicht ausschließlich an der Injektionsstelle im Muskel stattfindet, sondern die Spike-Produktion in sämtlichen Zellen und Organen stattfinden kann, selbst im Gehirn. (…) Es besteht unmittelbares Todesrisiko.“

Um folgenden Aspekt wurde ergänzt:

„Die in pathologischen Untersuchungen neben den Endothelschäden vermehrt festgestellten Thrombosen, insbesondere Sinusvenenthrombosen nebst Einblutungen im Gehirn begründen den dringenden Verdacht, dass dem durch mRNA – und Vektor basierte Covid 19 Impfstoffe ausgelösten Geschehen eine unkontrollierte Immunreaktion unabhängig von der applizierten Substanz zugrunde liegt. Dies unterstreicht, dass dringender Handlungsbedarf im Sinne unseres Schreibens vom 16.3.2022 gegeben ist.“

Zum Schreiben vom 24. März 2022 gelangen Sie hier:

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