ORF-Redakteur wegen Hetze gegen Corona-Demonstranten vor Gericht: Betroffene nie befragt

Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic Bild: Report24.news

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam – aber es zeigt sich, dass es für die Bürger Sinn ergibt, sich mit Rechtsmitteln gegen offensichtliche Ungerechtigkeit zu wehren. Nach fast eineinhalb Jahren geht eine Popularbeschwerde wegen einseitiger, tendenziöser und nicht journalistisch recherchierter Berichterstattung gegen den ORF in die zweite Runde. Die friedlichen Maßnahmen-Demonstranten der „Phantome“ wurden fälschlich in ein rechtsradikales und antisemitisches Licht gerückt.

Bereits im Oktober 2021 wurde durch die Kontrollbehörde KommAustria festgestellt, dass eine Beschwerde, getragen von über 120 österreichischen TV-Konsumenten, zu Recht bestand (siehe: KommAustria verurteilt ORF für Hetze gegen Corona-Demonstranten): Die Redaktion des ORF hatte in einer Sendung die Künstlergruppe Phantome in die Nähe von Rechtsextremisten und Antisemiten gerückt, dazu aber nach Ansicht der Behörde nicht ausreichend recherchiert. Zu jener Zeit bestand für viele Fernsehzuseher der an Gewissheit grenzende Eindruck, der ORF würde eine Kampagne gegen das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit führen, wenn es Maßnahmenkritiker betrifft.

Gestern, am Freitag dem 3. März, wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht Wien über vier Stunden lang verhandelt – mit ganz erstaunlichen Aussagen seitens des ORF. Vorweg, ein Interview mit dem Vertreter der Popularbeschwerdeführerin, Mag. Todor-Kostic, der aktuell auch mit seiner Partei Vision Österreich bei der Landtagswahl in Kärnten kandidiert (Siehe auch dieses Interview mit Edith Brötzner).

Bei den Phantomen handelte es sich um eine Künstlergruppe, welche im Stil der „Schwarzen Wahrheit“ die bestehenden Zustände übertrieben darstellte. Sie forderten noch mehr Lockdowns, noch mehr Masken, noch mehr Schutzanzüge, noch mehr Impfungen. Damit regten sie zum Nachdenken an. Nicht aber beim ORF, dem unterstellt wurde, ausschließlich die Interessen der Regierung zu vertreten und gar nicht erst an einer Recherche hinsichtlich der Motivation der Künstler interessiert zu sein. Diese hatten sich rund um den unten abgebildeten Gedenkstein positioniert und fotografieren lassen – was speziell linkstendenziöse Redaktionen und Antifa-Aktivisten zu wahren Hass-Stürmen verleitete.

Bildquelle Wikipedia, Jo Oh, CC BY-SA 3.0

In Folge der aus Sicht der Popularbeschwerdeführerin skandalösen ORF-Sendung „Thema“ vom 22. Februar um 21:11 Uhr wurde damals die Beschwerde eingebracht – die nachfolgenden zwei Absätze erklären das Problem genau.

Der Beschwerdegegner habe es unterlassen, sich bei der Künstlergruppe zu informieren und habe sich offensichtlich nicht einmal das Foto genau angesehen, da die Künstlergruppe offensichtlich das absolute Gegenteil des vom Beschwerdegegner unterstellten Verhaltens gesetzt habe. Dies widerspreche der journalistischen Sorgfaltspflicht.

Indem Personen als Rechtsradikale dargestellt worden seien, die die Corona-Maßnahmen der österreichischen Regierung in Form einer paradoxen Intervention hinterfragt und sich durch die Grußbotschaft vor dem Denkmal wider den Faschismus in Braunau klar gegen Faschismus deklariert hätten, sei § 4 Abs. 5 Z. 1 und 2 sowie § 10 Abs. 4 bis 6 ORF-G verletzt worden. Es werde daher gemäß § 37 Abs. 1 ORF-G die Feststellung der Rechtsverletzung sowie gemäß § 37 Abs 4. ORF-G die Verpflichtung des Beschwerdegegners zur Veröffentlichung beantragt. Aus der Veröffentlichung müsse hervorgehen, dass es sich bei den Teilnehmenden der Kunstaktion um Antifaschistinnen und Antifaschisten handle, die durch die Sendung “Thema” in ein falsches Licht gerückt worden seien.

Der ORF wollte die Verurteilung durch die Kontrollbehörde KommAustria nicht hinnehmen, sondern ging in die Instanz – zum Bundesverwaltungsgericht – wo ein dreiköpfiger Richtersenat versuchte, den Sachverhalt durch genaue Befragung näher zu ergründen.

Sittenbild selbstgefälliger ORF-Arroganz

Beim damaligen Thema-Redakteur des ORF, der jetzt für seine guten Leistungen in die Zeit im Bild befördert wurde, handelte es sich um Christoph Bendas, der seine damalige Rechercheleistung penibel erklären musste. Die Ergebnisse der Befragung gestalteten sich höchst erstaunlich. So behauptete Bendas, er habe zur Beurteilung der Situation rund um den Gedenkstein in Braunau mit folgenden Stellen Kontakt aufgenommen: Bundesministerium für Inneres (Minister Karl Nehammer), den Leiter der Polizeipressestelle in Oberösterreich, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, die „Faktenchecker“ Mimikama, den linkstendenziösen Standard-Gastautor Christian Kreil, die speziell in linkslastigen Zeitungen auftretende „Expertin“ Ingrid Brodnig und Oskar Deutsch von der Israelitischen Kultusgemeinde. Bezeichnend ist auch die Auswahl mancher „Experten“, Christian Kreil steht beispielsweise gerade wegen seiner öffentlichen Bezeichnung von Sarah Wagenknecht und Alice Schwarzer als „Putinschwanzlutscher“ und „Putinfotzen“ in der Kritik. Einen deutschen Journalisten und Dokumentarfilmer bezeichnete er öffentlich als „Nazisau“.

Extreme Schlagseitigkeit der ORF-Recherche nun dokumentiert

Er habe ohnehin auch versucht, zu den „Phantomen“ Kontakt aufzunehmen, bei seiner Google Suche aber keinen Kontakt gefunden. Unterhaltsam gestaltete sich hier der Umstand, dass der Name der Organisatorin der Kundgebungen in einer Beweis-Beilage stand, welche der ORF selbst bei Gericht eingebracht hat – und zwar direkt unter dem Foto der Phantome. Ebenso fand sich der Name in einem Artikel des Standard, der eine Woche vor dem ORF-Bericht erschien und sicherlich leicht zu ergoogeln gewesen wäre.

Der Redakteur sah sich also in der Lage, so gut wie alle Befürworter von harten Coronamaßnahmen und so genannte „Rechtsextremismusexperten“ durchzutelefonieren, scheiterte aber am Anruf bei jenen, die durch seinen Beitrag auf unzulässige Weise kriminalisiert und denunziert wurden. Auch seine Version soll gehört werden, vor Gericht sagte er mehrfach aus, dass er diese Künstlergruppe nicht pauschal als Rechtsextreme verunglimpfen wollte. Ob ihm das gelungen ist, können Sie selbst beurteilen – hier der Ausschnitt, wegen dem prozessiert wird.

Auch Rechtsextreme nutzen das Fahrwasser der Demonstrationen. In weiß gekleidete Demonstranten posieren im Jänner vor Hitlers Geburtshaus in Braunau. Immer wieder tauchen Bilder des Neonazis Gottfried Küssel auf. Zuletzt in Wien.

Transkript des Off-Textes der über Aufnahmen der „Phantome“ gelegt wurde.

Dass der Redakteur, wie er angab, weder die Botschaften auf den Schildern der Phantome lesen konnte, noch den Inhalt der Inschrift auf dem Gedenkstein ist beim technisch hochqualitativen 4K-Sendebild der Rundfunkanstalt nicht denkbar. Zudem ist von „Haltungsjournalisten“ zu erwarten, dass sie entsprechende Zeitdokumente kennen. Dies wurde leider nicht im Detail thematisiert, da sich Gericht und Zeuge auf die Inhalte der schlecht kopierten A4-Blätter beriefen. Man müsste dem ORF vielleicht das Original-Bildmaterial vorhalten, damit etwas klarer wird, wie frech und skrupellos hier die Phantome in die Nähe eines „verurteilten Neonazis“ gerückt wurden.

Befremdlich gestaltete sich der Umstand, dass vor Gericht mutmaßlich mehrfach geltendes Recht gebrochen wurde, ohne dass dies zu Ordnungsrufen oder Konsequenzen führte. Es kam von verschiedenen Personen zu Verstößen gegen „§ 113 StGB Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung“ in Hinblick auf den oftmals attackierten Gottfried K. als „Neonazi“ oder „verurteilten Neonazi“. Nachdem K. seine Strafen abgesessen hat und unseres Wissens schon seit Jahren nicht wieder straffällig wurde, ist derartige Hetze einer Resozialisierung sicher nicht zuträglich – und schlichtweg gesetzwidrig. Speziell linke Journalistenkreise machen sich um die Resozialisierung von Kinderschändern und Mördern meist weitaus mehr Sorgen, deshalb ist anzunehmen, dass ihnen bei Andersdenkenden an deren vollständigen Vernichtung gelegen ist.

Weitere Zeugen sollen gehört werden

Um auch die Gegenmeinung zu berücksichtigen, angeblich hätte der Redakteur ja ausreichend versucht, mit den Phantomen Kontakt aufzunehmen, indem der damals in Österreich oftmals als Veranstalter auftretende Alexander Ehrlich dazu befragt wurde. Die Popularbeschwerdeführerin hielt dem entgegen, dass sie Ehrlich selbst angerufen habe und dieser ihr damals bestätigt hätte, vom ORF nicht nach Kontaktdaten oder Telefonnummer der Phantome gefragt worden zu sein. Nicht zuletzt deshalb wurde der Prozess vertagt, um weitere Zeugen zu hören – damit das Gericht beurteilen kann, ob recherchiert wurde oder nicht. Auch IKG Chef Oskar Deutsch soll geladen werden, um dazu befragt zu werden, weshalb das Posieren um einen Gedenkstein, der vor der Nazizeit mahnt, unbedingt als antisemitisch einzuschätzen sei. Die Popularbeschwerdeführerin hatte dem ORF-Redakteur einen Zeitungsbericht aus dem Standard vorgehalten, in dem Susanne Scholl und die „Omas gegen Rechts“ ganz ähnlich rund um den Gedenkstein posieren, ohne dass dieses Bild automatisch als rechtsextrem gebrandmarkt worden wäre.

Mühsame Prozeduren

Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht bestechen durch unglaubliche Mühsamkeit, denn die Sprechgeschwindigkeit ist der Tippgeschwindigkeit der Gerichtsassistentin anzupassen – womit einfache Sachverhalte oft quälend lange dauern. Auch aus der Perspektive von Gerechtigkeit und Wahrheitsfindung erscheint diese Abwicklung problematisch, denn die Betroffenen können sich nicht so ausdrücken „wie ihnen der Schnabel gewachsen ist“, sondern in gefühlt einem Zehntel der möglichen Geschwindigkeit. So erklärt sich auch die absurd lange Verfahrensdauer. Manche Zeugenaussagen wurden aufgrund der daraus entstehenden Problematik stellenweise ignoriert oder sinnentstellt niedergeschrieben. Das soll nicht als Kritik am Richtersenat fehlinterpretiert werden, dieser tat unter den Umständen sein Möglichstes, um die Wahrheit von allen Seiten zu ergründen – etwas, das auch einem ORF-Redakteur anzuraten wäre.

Aufgelockert wurde der langatmige Prozess durch vereinzelte unfreiwillige Humoreinlagen wie jene des ORF-Redakteurs, als er eine mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Frage mit „Ja, Nein“ beantwortete oder die Aussage der ORF-Anwältin, den betreffenden Film ja gar nicht gesehen zu haben – um sich kurz danach zu korrigieren, sie habe ihn inzwischen natürlich sehr wohl gesehen.

Hetze kann tödlich sein

Ständige Hetze – vor allem die ungerechtfertigte Zuordnung der Begrifflichkeiten „Rechtsextremist“, „Antisemit“ oder „Neonazi“ mögen unter linken Journalistenkreisen bis in den ORF hinein zum guten Ton gehören, sie können Unschuldige aber so sehr verletzen, dass sie dadurch in den Selbstmord getrieben werden – wie jüngst im Fall von Clemens G. Arvay zu betrauern ist. Auch deshalb ist zu hoffen, dass das Gericht den Umtrieben des ORF-Redakteurs bzw. des gesamten ORF-Redaktionsteams einen Riegel vorschiebt und die Grenzen aufzeigt, die durch das ORF-Gesetz eigentlich selbstverständlich sein sollten. Wer über Menschen hetzt, ohne ihnen die Möglichkeit zur Rechtfertigung zu bieten, handelt nicht nur gegen das ORF-Gesetz, sondern auch gegen den freiwilligen Ehrenkodex der österreichischen Journalisten. Ein solches unredliches Verhalten führt immer mehr dazu, dass der Beruf des Journalisten in der Bevölkerung als Schimpfwort gebraucht wird.

Der ORF (in Kombination mit der Regierung) hat vor Kritik übrigens so große Angst, dass für den Prozess zahlreiche Polizisten abgestellt wurden – zudem waren zwei Beamte des Staatsschutzes in Zivil dazu verdonnert worden, sich die gesamte Verhandlung anzuhören. Wahrscheinlich gibt es nun weitere Einträge in dicken Akten, weil vereinzelte Bürger es gewagt haben, an einem öffentlichen Verfahren gegen den ORF als Zuseher teilzunehmen. Auch das ist ein Teil des Sittenbildes „Österreich“ unter schwarz-grüner Bundesregierung – ein Land, das mehr und mehr weg von einer Demokratie in Richtung eines totalitären Systems torkelt. Auch um das zu verhindern und um den Rechtsstaat zu erhalten, sind Beschwerden und Verfahren wie dieses außerordentlich wichtig.

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