Unter diffuser Berufung auf „Agenturen“ veröffentlichte der ORF heute einen Artikel über angebliches Fehlverhalten der EU-Grenzschutz-Agentur Frontex. Diese hätte gegen griechische Grenzschützer vorgehen sollen. Ein solches Verhalten ist aber im Frontex-Auftrag überhaupt nicht vorgesehen.
Fordert der ORF militärisches Vorgehen der EU gegen Griechenland, weil man nicht mit beiden Händen alle Migranten empfängt, die der türkische Präsident Erdogan auf die Reise schickt? Dies geht aus diesem Bericht hervor, in welchem folgende Passage zu lesen ist:
Frontex steht heftig in der Kritik, weil griechische Grenzschützer Medienberichten zufolge mehrfach Boote mit Geflüchteten illegal zurück in Richtung Türkei getrieben haben. Frontex-Beamte sollen dabei teils in der Nähe gewesen sein und das nicht verhindert haben.
ORF, 5.3.2021
Dies bedeutet nichts anderes als die Forderung nach militärischem Einschreiten gegen das EU-Mitglied Griechenland, weil dieses sich an geltendes Recht und geltende nationale aber auch internationale Gesetze hält: Den Schutz der Grenze. „No nations, no borders“ mag eine weit verbreitete Agenda der Linksradikalen sein, doch es entspricht nicht dem, was heute noch in den meisten Staaten der Welt – vielleicht sogar in allen – Recht und Gesetz ist.
Der Auftrag an Frontex lautet: „… , die EU-Mitgliedstaaten beim Management ihrer Außengrenzen mit klar definierten Serviceprodukten zu unterstützen.“ Von einer Zurechtweisung nationaler Sicherheitskräfte oder gar feindlichen Aktionen gegen diese ist in diesem Auftrag nichts zu finden, dafür besteht keine Rechtsgrundlage – und kein Land würde Truppen an seinen Grenzen dulden, welche sich im Zweifelsfall gegen die eigenen Einheiten wenden.
Im Endeffekt sind solche Formulierungen Propaganda im Sinne der Migrationslobby und mutmaßlich auch um eine Aufforderung zu rechtswidrigen Handlungen. Dass damit auch den Migranten nicht gedient ist, welche oft Bauernopfer in einem dreckigen Spiel der Reichen und Mächtigen sind, wird mit keinem Wort erwähnt. Dabei handelt es sich übrigens nicht um eine journalistische Einzelleistung sondern um eine Kampagne die seit mehreren Monaten betrieben wird. Für die Verfasser gilt die Naivitäts- und Unschuldsvermutung.