Offener Brief an den ORF: Einseitige Berichterstattung gefährdet mutwillig Menschenleben!

Bild: Collage Report24 aus Beipackzetteln/Produktinformationen zu Comirnaty

Der ORF gebärdet sich als Hüter der Wahrheit und Verteidiger der Meinungshoheit. Speziell im Bereich der Corona-Pandemie fungiert man als willfähriges Sprechorgan der schwarz-grünen Bundesregierung. Den gesetzlichen Auftrag zur objektiven Information und Einbeziehung mehrerer Seiten und Ansichten erfüllt man selten bis nie. Nun spielt man durch vorsätzlich einseitige Berichterstattung ein weiteres Mal mit Menschenleben, indem man entgegen der Herstellerangaben behauptet, die Impfung wäre für Menschen mit Immunschwäche sinnvoll.

Ein offener Brief von Florian Machl

An die Geschäftsführung des ORF!
(In Kopie als Anzeige des Sachverhaltes an die Regulierungsbehörde!)

Am 19. Jänner 2022 erweckte die ORF-Redakteurin Hanna Ronzheimer im ORF-Online-Portal unter dem Titel „Für wen die vierte Impfung sinnvoll ist“ den Eindruck, dass Menschen mit Immunschwäche von einer vierten (!) Coronaimpfung profitieren könnten. Dieser Artikel gibt einseitig die Meinung eines Mediziners namens Roman Reindl-Schwaighofer wider, beschäftigt sich aber nicht mit den zahlreichen weltweiten Erkenntnissen, dass eine Impfung gegen die Urform des SARS-CoV-2 Virus so gut wie keine Wirkung gegen die heute kursierende Omikron-Variante aufweist. Konkret erweckt der ORF mit folgendem Absatz den Eindruck, dass eine vierte Impfung für Menschen mit schwachem Immunsystem Vorteile brächte:

„Für Risikogruppen erwägenswert“

Auch wenn der Nutzen einer vierten Impfung nicht eindeutig positiv ist, für Risikogruppen sei sie auf jeden Fall erwägenswert, sagt Reindl-Schwaighofer: „Da gehören natürlich auch ältere Menschen dazu, die auch eine Form von nicht adäquater Immunantwort auf Impfungen haben. Bei denen wird eine frühere vierte Impfung sicher auch ein Thema sein.“

Mehr Impfungen bringe grundsätzlich eine stärkere Immunität mit sich, wie man eben auch bei der Booster-Impfung gesehen habe. Den Zugang der Israelis halte er daher für sehr vernünftig. Dort werden seit einigen Wochen ältere Menschen, sowie Menschen mit Immunschwäche, aber auch Pflegepersonal zum vierten Mal geimpft.

Science.orf.at, 19.1.2022

Impfstoff-Hersteller bestätigt bis heute: Keine Erkenntnisse zu Wirksamkeit, Sicherheit und Immunogenität bei Immungeschwächten

Es ist sehr leicht zu recherchieren, was der Hersteller des meistgespritzten Impfstoffes, nämlich Comirnaty von Pfizer/Biontech zu diesem Thema äußert. Wir ziehen dazu den Produktsteckbrief der deutschen Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit Stand vom 18. Jänner 2022 heran. Darin steht ganz klar ersichtlich und auch im normalen Fließtext und keineswegs im Kleingedruckten, was im Beipackzettel von Comirnaty schon immer zu lesen stand:

Immunsupprimierte Personen
Die Wirksamkeit, Sicherheit und Immunogenität des Impfstoffs wurde bei immunsupprimierten Personen, einschließlich Personen die Immunsuppressiva erhielten, nicht bewertet. Die Wirksamkeit von Comirnaty könnte bei
immunsupprimierten Personen geringer sein.
Die Empfehlung, bei stark immunsupprimierten Personen eine dritte Dosis in Betracht zu ziehen, basiert auf begrenzten serologischen Nachweisen aus einer Fallserie in der Literatur zur klinischen Behandlung von Patienten mit iatrogener Immunsuppression nach Transplantation solider Organe.

Das bedeutet, dass es überhaupt keine haltbaren Informationen darüber gibt, wie sich die Impfstoffe auf immungeschwächte Personen auswirken, speziell in Hinblick auf die Sicherheit – in anderen Dokumenten auch „Toxizität“ – also Giftigkeit genannt. Eine Bewertung darüber, ob ein solcher Impfstoff für Patienten infrage kommt, steht ausschließlich dem behandelnden Arzt zu, der die persönliche Krankengeschichte kennt.

ORF-Kampagne der Desinformation

Die Fehlleistung von Frau Ronzheimer reiht sich nahtlos in die ORF-Kampagne seit Beginn der Impfkampagnen ein, wo wiederholt, ja geradezu unablässig, behauptet wird, dass die Impfung immungeschwächten Personen einen Vorteil bietet. Dabei wurde meiner Wahrnehmung nach vorsätzlich und mutwillig niemals eine Gegenmeinung eingeholt oder zur Diskussion gestellt. Damit verhindert man in der Bevölkerung eine gut informierte Entscheidungsfindung hinsichtlich einer individuellen und wohlüberlegten Impfentscheidung.

Einige Beispiele für diese Kampagne, in all diesen Artikeln wird der Eindruck erweckt, die Impfungen wären speziell für immungeschwächte Personen vorteilhaft. Nicht einmal kommt eine Gegenmeinung zur Sprache, nicht einmal wird auf die Herstellerangaben verwiesen.

Nachdem zahlreiche Österreicher, vor allem ältere Generationen, mit Respekt und Ehrfurcht vor der Arbeit und Qualität des ORF aufgewachsen sind, ist davon auszugehen, dass viele diesem Medium weiterhin blind vertrauen. Mit einer derart einseitigen und nachweislich falschen Berichterstattung über ein heikles medizinisches Thema gefährden Sie Menschenleben, indem Sie den Menschen Wirkung und Sicherheit eines Medikamentes vorgaukeln, welche nicht einmal vom Hersteller behauptet wird!

Wer übernimmt die Haftung bei Schäden?

Ich frage Sie, wer die Haftung für schwere Nebenwirkungen, Impfschäden oder gar Todesfälle übernimmt, wenn sich Menschen aufgrund der einseitigen Informationen zu einer Impfung entscheiden, die in ihrem individuellen Fall mehr Schaden als Nutzen anrichtet. Darüber hinaus ist die Frage zu stellen, ob eine vorsätzliche medizinische Falschinformation nicht auch Straftatbestände erfüllt – bislang waren wir im Journalismus gewohnt, dass man heikle medizinische Inhalte mit dem Hinweis versah, dass kompetente Fachinformationen nur von Arzt oder Apotheker gegeben werden können. Ein Zusatz, der auch in der Medizinwerbung bislang als selbstverständlich galt.

Ein weiterer Verstoß gegen das ORF-Gesetz?

Ich verorte damit ein weiteres Mal einen klaren Verstoß gegen das ORF-Gesetz, speziell § 10 ORF-G:

(4) Die umfassende Information soll zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung im Dienste des mündigen Bürgers und damit zum demokratischen Diskurs der Allgemeinheit beitragen.

(5) Die Information hat umfassend, unabhängig, unparteilich und objektiv zu sein. Alle Nachrichten und Berichte sind sorgfältig auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen, Nachricht und Kommentar deutlich voneinander zu trennen.

(6) Die Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen ist angemessen zu berücksichtigen, die Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre des Einzelnen sind zu achten.

Ich fordere Sie dazu auf, die Berichterstattung über die Impfung von Menschen mit Immunschwäche im Sinne der Gesundheit der Bevölkerung richtigzustellen und zumindest die offen verfügbaren Informationen der Impfstoffhersteller einfließen zu lassen. Sauberer Journalismus wäre es, internationale Fachexperten zu Wort kommen zu lassen, welche hinsichtlich der Impfkampagnen mahnende oder anderslautende Meinungen vertreten. Speziell die Vielzahl der schweren Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen müssen in der Berichterstattung Platz finden, um den Menschen eine Entscheidungsfindung auf Basis objektiver und vollständiger Informationen zu ermöglichen.

Darüber hinaus wäre es dringend an der Zeit, dass Sie sich an das ORF-Gesetz erinnern und die der Bevölkerung mit Zwang abgepressten Rundfunkgebühren zumindest gesetzeskonform einsetzen.

Hochachtungsvoll
Florian Machl

Ergänzung – Unterstützen Sie bitte diese Beschwerde

Laut RTR ist eine Beschwerde bei der Regulierungsbehörde nur dann möglich, wenn sie von einem Geschädigten eingebracht wird oder von 120 Personen unterstützt wird. Sollten sie eine Person mit Immunschwäche sein, die nach einer Impfung einen Impfschaden erlitten haben, können sie die Beschwerde selbst einbringen, der Text steht Ihnen frei zur Verfügung.

Wenn Sie unseren Text unterstützen wollen, schreiben Sie bitte an [email protected]. Die Voraussetzung ist, dass Sie in Österreich Rundfunkgebühren bezahlen. Wir benötigen dazu Ihren (echten) Namen und Ihre Anschrift. Diese werden nur gegenüber der RTR offengelegt, ansonsten gemäß Datenschutzgesetz verwahrt.

Die genaue Regelung:

Wenn die Beschwerde von mindestens 120 Personen unterstützt wird und die Unterstützer/-innen und Sie die Rundfunkgebühr entrichten oder von der Rundfunkgebühr befreit sind. Bei den Unterstützern/-innen reicht es auch, wenn diese jeweils mit einer Person, die die Rundfunkgebühr entrichtet oder von ihr befreit ist, in einem Haushalt leben. Bei Beschwerden gegen Tochterunternehmen des ORF reicht der bestehende Hauptwohnsitz in Österreich für Sie und die Unterstützer/-innen.

Update, 27. Jänner 2022: Die Beschwerde wurde mit Unterstützung von 300 Leserinnen und Lesern am 27. Jänner um 16:17 bei der RTR eingebracht. Die Einreichung wurde bestätigt.

Update, 31. März 2022: Die Beschwerde wurde per Bescheid wegen Formfehlern abgewiesen. Es werden eine eigenhändige Unterschrift und die GIS-Nummer des jeweiligen Rundfunkteilnehmers verlangt.

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