Österreichische Soldaten gehen auf die Straße: Unsere Freiheit ist gefährdet

Bild: Flickr, 7th Army Training Command, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Immer mehr Bevölkerungs- und Berufsgruppen haben die Nase voll von den autoritären Tendenzen der Türkis-Grünen Bundesregierung. Nun hat die Bundesheergewerkschaft FGÖ-BHG zur Großdemonstration in Wien aufgerufen. In einem ausführlichen Schreiben werden die Beweggründe dafür erklärt. Außerdem hält man fest: „Jeder darf – auch im Lockdown – demonstrieren!“

Betrifft: Teilnahme an der Demonstration „Für Freiheit und Menschenwürde“

Werte Mitglieder!

Die Bundesheergewerkschaft hat beschlossen hinsichtlich der Wahrung der grund- und Freiheitsrechte Flagge zu zeigen. Daher nehmen wir an der Demonstration „Für unsere Grund- und Freiheitsrechte“ am 20. 11. 2021 in Wien teil. Wir treffen uns um 15:45 Uhr unter dem Banner der FGÖ-BHG www.bundesheergewerkschaft.at bei der Kundgebung am Platz der Menschenrechte, Mariahilfer Str. 1, 1070 Wien.

Die erste Seite des Aufrufs der Bundesheergewerkschaft ist kurz und knapp gehalten. Dabei ist dieser Schritt einer der wichtigsten seit der Widerstandsbewegungen gegen die immer totalitäreren Pläne der Bundesregierung. Das Militär ist in vielen Ländern ein Garant für Stabilität und Einhaltung der Verfassung. Wenn zahlreiche Angehörige dieser in der Bevölkerung beliebten Säule des Rechtsstaates nun ebenso auf die Straße gehen, ist Feuer am Dach. Die Regierung muss endlich einsehen, dass sie mit ihren Plänen, die laut vielen Kritikern in Richtung einer (Hygiene-)Diktatur gehen, zunehmend alleine dasteht.

Dabei sprach sich die Bundesheergewerkschaft schon länger gegen eine Impfpflicht für österreichische Soldaten und Bedienstete aus. Mehrere Male wurden diesbezügliche Schreiben an die Verteidigungsministerin Tanner (ÖVP) gerichtet. „Es darf daher zu keinem direkten oder indirekten Druck in Richtung Covid-Zwangsimpfung auf unsere Soldaten und Bediensteten kommen“, so der Präsident der Bundesheergewerkschaft Manfred Haidinger im August. Mit fortschreitendem Datum wurden die Aussagen schärfer: „Staatsterrorismus“ sofort beenden! Bundesheergewerkschaft fordert die Zurücknahme der 3G-Regelung am Arbeitsplatz, Keine Covid-Schikanen für die Bediensteten, Bundesheergewerkschaft fordert eine effiziente Gestaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie Soldaten sind keine Hilfsarbeiter! Bundesheergewerkschaft fordert die Einstellung von Dienstleistungen für die Wirtschaft im Rahmen der Pandemie.

Offensichtlich interessiert sich die Politik nicht für die Belange der Soldaten, weshalb nun zur Demonstration aufgerufen wird. In einem Beiblatt werden die von der Verfassung garantierten Rechte näher erklärt:

Jeder darf – auch im Lockdown – demonstrieren!

Das Versammlungsrecht ist besonders geschütztes Gut und durch erfolgreiche Einsprüche gegen Untersagungen im Jänner zusätzlich abgesichert.

Die für kommenden Samstag, 20. November 2021 angekündigte Demonstration für Freiheit und Menschenwürde sowie gegen die Spaltung der Gesellschaft durch die Corona-Politik der Bundesregierung kann somit stattfinden.

Immer mehr Menschen verstehen, dass der Regierung in ihrer Verbohrtheit mit vernünftigen Argumenten nicht beizukommen ist und sie daher selbst für ihre grund- und Freiheitsrechte kämpfen müssen. Viele Menschen sind aber auch in Sorge, ob sie das während des nun kommenden „Lockdowns für Ungeimpfte“ dürfen und ob sie wieder mit massiven willkürlichen Anzeigen und Bestrafungen durch Polizei und Gesundheitsbehörden zu rechnen haben.

Wir stellen hiermit klar, dass die Teilnahme an Versammlungen ein besonders geschütztes Rechtsgut ist und auch im aktuell vorliegenden Verordnungsentwurf berücksichtigt wird.

Das bedeutet, dass die Teilnahme an der Demonstration für alle gestattet ist – inklusive der Anreise aus ganz Österreich.  Hier ist lediglich zu beachten, dass die Anreise mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen muss. Achtung: In angemieteten Bussen gilt die 2G-Regel.

Gesichert ist, dass die Demonstration stattfinden kann. Ein Verbot, wie das im Jänner noch der Fall war, kommt nicht in Betracht. Das Verbot einer von Bürgern angemeldeten Versammlung als auch die Untersagung einer Partei-Kundgebung wurden als rechtswidrig aufgehoben. Gegen die Urteile gibt es keine Beschwerdemöglichkeit mehr. Sie sind somit für das Versammlungsrecht insgesamt richtungsweisend.

Wir rechnen damit, dass sich die Polizei kooperativ verhalten und von Eskalationen wie bei früheren Kundgebungen absehen werde.

Wir appellieren als Gewerkschaft an die Demonstrationsteilnehmer und auch an die Polizisten, wir kämpfen für eure Freiheit, die sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld derzeit massiv eingeschränkt ist.

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