In Österreich sind rund 6,3 Millionen Menschen wahlberechtigt. Knapp 1,5 Millionen Menschen im Wahlalter ohne Staatsbürgerschaft jedoch nicht. Für die politische Linke ist das ein Problem – aber in welchem Land dürfen Nicht-Staatsbürger schon an nationalen Wahlen teilnehmen?
Ein Kommentar von Heinz Steiner
Das Wahlrecht ist üblicherweise an die Staatsbürgerschaft geknüpft. In der Europäischen Union dürfen Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten zwar an kommunalen Wahlen teilnehmen, doch auf nationaler Ebene gilt das nicht. Lediglich Neuseeland lässt Ausländer, die seit mindestens einem Jahr im Land leben, an die Wahlurnen schreiten. Doch das ist eine Ausnahmeerscheinung. Das aktive und das passive Wahlrecht sind nun einmal an die Staatsangehörigkeit gebunden.
Nun, vor den Nationalratswahlen in Österreich, beschwert sich auch der Standard-Kolumnist Hans Rauscher darüber, dass fast 1,5 Millionen Menschen im wahlfähigen Alter mangels Staatsbürgerschaft vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Darunter auch Menschen in zweiter und gar dritter Generation. Doch wer selbst als Angehöriger der dritten Generation keine Anstalten dazu macht, die österreichische Staatsbürgerschaft anzunehmen, braucht sich auch in Sachen Wahlrecht nicht diskriminiert zu fühlen.
Wer österreichischer Staatsbürger mit all den Rechten und Pflichten werden will, muss sich eben darum bemühen und sich entsprechend integrieren. Wer es nicht möchte, soll sich auch nicht beschweren. Denn offensichtlich ist es diesen Leuten wichtiger, in ihrer alten Heimat zu wählen als am politischen Leben in Österreich teilzunehmen. Die vollen Hallen bei Erdogan-Wahlkampfveranstaltungen für Auslandstürken belegen das Interesse eindrücklich. Mehr noch würde man mit einem Ausländerwahlrecht diesen Menschen erlauben, an zwei nationalen Wahlen teilzunehmen.