Besonders streng nimmt es die Oberbank in Oberösterreich mit den Corona-Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter. Obwohl es – laut Auskunft der Arbeiterkammer – noch keine gesetzlich verankerte Grundlage für 3G am Arbeitsplatz gibt, wird dort auch von den Kundendienstmitarbeitern ohne Kundenkontakt die Einhaltung der internen 3G Regeln mit Nachdruck eingefordert.
Ein Bericht von Edith Brötzner
Ergänzung, 8.10., 14:00 – ein Antwortschreiben der Oberbank liegt uns vor, wir haben es auf ausdrückliche Bitte der Oberbank in seiner ganzen Länge am Ende dieses Artikels angefügt.
In einem internen Schreiben, das uns von einer verzweifelten Bank-Mitarbeiterin zugespielt wurde, heißt es:
„In der Bank (ab Betreten des Gebäudes) gilt eine 3G-Pflicht, dafür entfällt die Masken-Pflicht (außer im Kundenkontakt). Im Betriebsrestaurant und beim Jausenverkauf ist ein 3G-Nachweis für den Eintritt vorzulegen. Der 3G-Nachweis ist durch die direkte Führungskraft zu kontrollieren und dieser auch unaufgefordert zu übermitteln. Wird der 3G-Nachweis nicht erbracht, hat der Mitarbeiter durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen und am nächsten Arbeitstag getestet zu erscheinen. Bei mehrmaligem Nicht-Einhalten behalten wir uns Konsequenzen vor.“
Um welche Konsequenzen es sich dabei handelt, geht weder aus dem Schreiben hervor, noch sind diese der Mitarbeiterin bekannt.
3G oder „Konsequenzen“?
Als 3G Nachweis gilt laut Aussendung der Bank ein vollständiger Impfnachweis, ein Genesungsnachweis, ein Antikörpernachweis, der PCR-Test, der Antigen-Schnelltest von einer befugten Stelle oder in der Bank, ein Selbsttest („nur, wenn es sich dabei um einen PCR-Selbsttest, bspw. „alles gurgelt“ handelt“).
Weiters heißt es in dem Schreiben: „PCR-Tests und Antigentests sind in der Freizeit durchzuführen (abgesehen von den Antigen-Schnelltests in der Oberbank bis 31.10.2021), die Oberbank trägt keine Kosten.“
Auch diese Anordnung ist laut Arbeiterkammer gesetzlich nicht verankert und darf vom Dienstgeber nicht in dieser Form eingefordert werden.
Laut eigener Auskunft der Oberbank sind mittlerweile mehr als 80 % der MitarbeiterInnen geimpft. Warum die Angestellten trotzdem zu verschärften 3G Regeln angehalten werden und Nichtgeimpften von der Oberbank eine Impfung empfohlen wird, ist nicht nachvollziehbar.
Oberbank fest in „Juristen-Hand“
Dass die betroffene Mitarbeiterin, die uns diese Ausschreibung übermittelt hat, unerkannt bleiben möchte, ist verständlich. Laut angeblicher Aussage ihres Vorgesetzten „besteht die Oberbank aus 90 Prozent Juristen“ und Mitarbeiter könnten deshalb „sowieso nichts gegen die Anordnungen machen.“ Da es aktuell keine gesetzliche Grundlage für 3G Regeln am Arbeitsplatz gibt, können sich Mitarbeiter laut Arbeiterkammer gegen derartige 3G-Schikanen erfolgreich wehren. Davon abgesehen, dass dieser Umgang mit Dienstnehmern wenig Menschlichkeit an den Tag legt, ist der Druck, den man damit auf das Personal ausübt nicht grundrechtskonform.
Was tun, wenn der Chef zur Impfung drängt?
Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner hat für betroffene Dienstnehmer ein entsprechendes Musterschreiben ausgearbeitet, welches man anpassen und dem Dienstgeber zur Unterlassung dringender Impfempfehlungen vorlegen kann.
Antwortschreiben der Oberbank
Generell ist uns als Arbeitgeber wichtig unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. In dieser Ausnahmesituation war es uns als Oberbank sehr wichtig durch gezielte Maßnahmen, wie mobile working, Gruppenteilung und damit einhergehender Reduzierung der Anwesenheit im Büro vor eine erhöhte Ansteckungsgefahr zu schützen. Diese Maßnahmen haben Wirkung gezeigt und wir sind aus unserer Sicht sehr gut durch die Pandemie gekommen.
Zu Ihren konkreten Fragen:
Report24: Welche Konsequenzen drohen Sie hier konkret an?
Als Konsequenz wurden Gespräche mit den Vorgesetzten definiert. Weitere Konsequenzen wurde nicht definiert.
Report24: Ihr Haus behauptet, dass 80% der Belegschaft geimpft sind. Welchen Zweck sehen Sie mit einer zusätzlichen, nicht gesetzlich geforderten 3G-Pflicht erfüllt? Sind Sie der Ansicht, dass die Impfungen nicht wirken?
Als Arbeitgeber ist der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unsere oberste Priorität. Um diesen Schutz gewährleisten zu können, sehen wir es als Pflicht sowohl die ungeimpften, wie auch die geimpften Kolleginnen und Kollegen vor einer Ansteckung zu schützen. Natürlich sind wir davon überzeugt dass eine Impfung schützt, daher haben wir und bieten wir nach wie vor die Möglichkeit an sich über unsere Betriebsärztin impfen zu lassen.
Report24: Ist Ihr Haus der Ansicht, über medizinische Kompetenz zu verfügen, sodass sie eine medizinische Beratung für Ihre Belegschaft durchführen können? Wenn ja, wen können wir als verantwortlichen Arzt dazu befragen?
Die medizinische Beratung in unserem Haus erfolgt ausschließlich über unsere Betriebsärztin.
Report24: Wie kommen Sie auf die Idee bzw. wo sehen Sie eine Rechtsbasis, dass ein Vorgesetzter medizinische Dokumente anfordern und prüfen darf? Bei welchen anderen (Infektions-)Krankheiten halten Sie eine solche Vorgabe für gerechtfertigt und führen Sie durch?
Das erbringen des 3G-Nachweises ist aus unserer Sicht der größt möglichen Schutz den wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten zu können