Ein brisanter Corona-Prozess sorgt international für Aufsehen: Am 22. Oktober müssen sich Bill Gates, Pfizer-Chef Albert Bourla, NATO-Generalsekretär Mark Rutte und weitere Beklagte vor einem niederländischen Zivilgericht verantworten. Die Kläger werfen ihnen schwerwiegende Täuschungen über die Sicherheit und Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe vor und fordern Schadenersatz für erlittene Gesundheitsschäden. Die öffentliche Verhandlung wird aufgrund des großen Interesses sogar live übertragen.
Am Donnerstag, dem 22. Oktober 2026, wird im niederländischen Leeuwarden ein Gerichtsverfahren fortgesetzt, das für zahlreiche prominente Persönlichkeiten der Corona-Zeit bedeutet, sich unangenehmen Fragen stellen zu müssen – oder zumindest ihre Anwälte damit zu beschäftigen. Vor der mehrköpfigen Zivilkammer des Bezirksgerichts Nordniederlande wird ab 12:30 Uhr über eine Klage verhandelt, die sich gegen insgesamt 17 Beklagte richtet. Darunter befinden sich Microsoft-Milliardär Bill Gates, Pfizer-Vorstandschef Albert Bourla, der ehemalige niederländische Ministerpräsident und heutige NATO-Generalsekretär Mark Rutte sowie der niederländische Staat.
Bereits im Jahr 2023 hatten sieben Niederländer die Klage eingebracht. Sie machen geltend, durch irreführende Informationen zur Corona-Pandemie und zu den Impfstoffen zu einer medizinischen Behandlung bewegt worden zu sein, die bei ihnen schwere gesundheitliche Schäden verursacht habe. Zwei der ursprünglichen Kläger sind nach Angaben ihrer Vertreter inzwischen verstorben. Die verbliebenen Kläger setzen das Verfahren fort.
Schwere Vorwürfe gegen Politik, Pharmaindustrie und Wissenschaft
Die Vorwürfe gehen weit über die Frage einzelner Impfnebenwirkungen hinaus. Nach Darstellung der Kläger wurden die Menschen systematisch über die Notwendigkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Corona-Impfungen getäuscht. Die Beklagten hätten dabei eine wesentliche Rolle gespielt, indem sie entsprechende Informationen verbreitet, politische Entscheidungen getroffen oder die Impfkampagnen öffentlich unterstützt hätten.
Die Kläger sehen darin eine rechtswidrige Täuschung, die ihre Entscheidung zur Impfung beeinflusst habe. Sie verlangen Schadenersatz und wollen eine persönliche zivilrechtliche Haftung der Verantwortlichen feststellen lassen.
Vertreten werden sie vom niederländischen Rechtsanwalt Peter Stassen. Seine Argumentation richtet sich nicht nur gegen einzelne Hersteller, sondern gegen das Zusammenwirken politischer Entscheidungsträger, medizinischer Berater und international einflussreicher Persönlichkeiten während der Corona-Jahre.
Besonders weitreichend ist die Behauptung der Kläger, die offiziellen Darstellungen zur Existenz und Gefährlichkeit des Coronavirus seien grundsätzlich falsch gewesen. Diesen Vorwurf haben sie ausdrücklich zum Gegenstand ihrer Klage gemacht.
Gates, Bourla, Rutte und zahlreiche weitere prominente Beklagte
Zu den bekanntesten Beklagten zählt Bill Gates, dessen Stiftung seit vielen Jahren internationale Impfprogramme finanziert und dessen öffentliche Stellungnahmen während der Corona-Pandemie große Aufmerksamkeit fanden. Ebenfalls verklagt wurde Albert Bourla, der als Vorstandschef von Pfizer an der Spitze jenes Pharmakonzerns steht, der gemeinsam mit BioNTech einen der weltweit meistverwendeten mRNA-Impfstoffe vermarktete.
Mit Mark Rutte ist außerdem jener Politiker betroffen, der während eines großen Teils der Corona-Krise die niederländische Regierung führte und inzwischen das Amt des NATO-Generalsekretärs übernommen hat.
Zu den weiteren Beklagten gehören frühere niederländische Gesundheitsminister und politische Entscheidungsträger sowie bekannte medizinische Berater der Regierung. Dazu zählen unter anderem Hugo de Jonge, Ernst Kuipers, der frühere Leiter des staatlichen Zentrums für Infektionskrankheiten Jaap van Dissel sowie die Virologin Marion Koopmans und der Intensivmediziner Diederik Gommers.
Die Kläger wollen vielmehr die Verantwortlichkeiten verschiedener Akteure untersuchen lassen, die während der Corona-Pandemie an politischen Entscheidungen und der öffentlichen Kommunikation beteiligt waren.
Bill Gates scheiterte bereits mit einem Einspruch
Schon vor der bevorstehenden Hauptverhandlung musste Bill Gates eine gerichtliche Niederlage hinnehmen. Seine Rechtsvertreter hatten die internationale Zuständigkeit des niederländischen Gerichts bestritten. Begründet wurde dies insbesondere damit, dass Gates nicht in den Niederlanden lebt.
Am 16. Oktober 2024 wies das Gericht diesen Einwand zurück. Es stellte fest, dass es auch für die gegen Gates gerichteten Ansprüche zuständig sei. Ausschlaggebend war unter anderem der enge Zusammenhang zwischen den gegen ihn und die übrigen Beklagten erhobenen Vorwürfen.
Gates wurde außerdem verpflichtet, Verfahrenskosten in Höhe von 1.406 Euro zu übernehmen. Damit war der Versuch gescheitert, sich bereits über die Zuständigkeitsfrage dem niederländischen Verfahren zu entziehen.
Die eigentlichen Schadenersatzforderungen waren nicht Gegenstand dieser Entscheidung. Sie stehen nun im Mittelpunkt des weiteren Verfahrens.
Kläger legen internationale Stellungnahmen vor
Zur Untermauerung ihrer Vorwürfe haben die Kläger unter anderem Stellungnahmen der ehemaligen Pfizer-Führungskraft Michael Yeadon, der früher in der Pharmaindustrie tätigen Sasha Latypova, der Finanzanalystin Catherine Austin Fitts sowie von Joseph Sansone vorgelegt.
Nach Angaben der Klägerseite beschäftigen sich diese Unterlagen mit der Entwicklung und Wirkung der Corona-Impfstoffe, den politischen Hintergründen der Impfkampagnen und der Verantwortung der beteiligten Akteure.
Für die Kläger geht es dabei auch um die Frage, ob die damals verbreiteten Informationen eine tatsächlich freie und informierte Entscheidung über eine Impfung ermöglichten. Ihre juristische Argumentation stützt sich auf den Vorwurf, dass entscheidende Informationen vorenthalten oder unzutreffend dargestellt worden seien.
Gericht überträgt Verhandlung live im Internet
Das öffentliche Interesse an dem Verfahren ist inzwischen so groß, dass das Bezirksgericht Nordniederlande besondere Vorkehrungen getroffen hat. Neben dem eigentlichen Gerichtssaal wurde ein zusätzlicher Raum mit Videoübertragung vorgesehen. Interessierte Zuschauer und Journalisten mussten sich im Vorfeld anmelden. Die verfügbaren Plätze sind bereits vergeben.
Das Gericht hat deshalb angekündigt, die Verhandlung am 22. Oktober ab 12:30 Uhr auch über seine Internetseite live zu übertragen. Eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stehen grundlegende Fragen nach der Verantwortung für die Corona-Politik, den damaligen öffentlichen Aussagen über die Impfstoffe und mögliche gesundheitlichen Folgen für die Kläger. Ob daraus zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen einzelne Beklagte entstehen, muss das Gericht entscheiden.
- Bezirksgericht Nordniederlande – Offizielle Ankündigung der Verhandlung am 22. Oktober 2026
- Niederländische Justiz – Livestream der öffentlichen Verhandlung
- Stichting Recht op Recht – Informationen der Klägervertretung zum Verfahren
- The Netherlands Case – Beklagte und Klagevorwürfe
- TKP – Der Corona-Prozess in den Niederlanden, 17. Oktober 2026