Die Frühsexualisierung und nachhaltige Schädigung der Psyche von Kindern und Jugendlichen nimmt oft verschlungene Wege – und ist doch allgegenwärtig. Ein offenbar psychisch abnormer 70-Jähriger ermordete seine Lebensgefährtin auf besonders bestialische Weise. Die Staatsanwältin stufte die Vorlagen für die Tat als „kaum zu ertragen“, die Tat als „bestialisch, nicht in Worte zu fassend“ ein. Dennoch wurden vor Gericht Fotos des Mordopfers und des Tatorts gezeigt – angeblich vor anwesenden Schülern.
Laut Bericht der Kronenzeitung vom 21. Mai, dem Tag, an dem auch die Verhandlung im Landesgericht Klagenfurt stattfand, waren im Gerichtssaal Schüler anwesend, als den Geschworenen Fotos von Opfer und Tatort gezeigt wurden. Diese Abbildungen sollen außerordentlich grausam gewesen sein, das Opfer verblutete infolge zahlreicher Schnitt- und Stichwunden, die ihm quasi rituell zugefügt wurden. Der Mord ereignete sich in einem Haus in Eberndorf, Bezirk Völkermarkt.
Der Täter wurde laut Medienberichten in den Niederlanden geboren und war mit seinem Opfer schon über lange Zeit verbunden – gemeinsam hatten sie mehrere Töchter. Die Herkunft ist ein interessantes Detail, das bei Vergewaltigungen, Gruppenvergewaltigungen, Gewaltdelikten und Mord sonst häufig weggelassen wird, wenn die Täter aus dem arabischen Raum stammen. In diesen Fällen argumentiert die Presse dahingehend, dass die Abstammung zum Verständnis des Sachverhaltes nicht wichtig sei. Das ist sie im vorliegenden Fall aber auch nicht zwingend, deshalb möchten wir die Journalistenkollegen daran erinnern, dieses Detail nicht nur nach ideologischen, subjektiven Hintergründen zu erwähnen oder wegzulassen.
Zahlreiche Folterdarstellungen am Mobiltelefon
Der Mörder hatte offenbar sehr viele Video- und Fotodarstellungen von sexuellen Handlungen, die Gewalt, Folter und Tod (so genannte Snuff-Videos) beinhalteten, auf dem Mobiltelefon. Gegenüber der Kronenzeitung erklärte die Staatsanwältin: „Ich bin in meinem Beruf vieles gewohnt, aber das war kaum zu ertragen.“ Ähnlich grauenhaft wäre die Leiche zugerichtet gewesen: 17 Schnitte mit einem Stanleymesser – mehrere davon wären potenziell tödlich gewesen. Die Frau wäre zudem grausam verstümmelt und gewürgt worden, der Mann habe entwürdigende Rituale an ihr durchgeführt.
Das Opfer wurde zunächst durch starken Alkoholkonsum willenlos gemacht – im Blut fanden sich 2,96 Promille Alkohol. Besonders widerwärtig: nach dem Mord schickte der Täter ein Foto der Leiche an eine der gemeinsamen Töchter.
Der Gerichtspsychiater Peter Hofmann sah eine sadistische Inszenierung und stellte dem Täter eine schlechte Prognose aus. Er wäre schwerwiegend und nachhaltig psychisch gestört, einen Rückfall und weitere Straftaten könne man nicht ausschließen. Zudem wäre er therapeutisch „schwer erreichbar“. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete auf lebenslange Haft plus Einweisung in ein therapeutisches Zentrum. Der Angeklagte habe sich während der Verhandlung nicht besonders kooperativ und sehr aggressiv gebärdet.
Laut „Krone“ waren Schulkinder anwesend
Dass die gesamte Verhandlung zu diesem brisanten Thema vor Schulkindern stattfand, ist der eigentliche Skandal an der Geschichte, sofern die Kronenzeitung den Sachverhalt korrekt berichtet hat. Dazu ist es nicht einmal notwendig, dass Minderjährige die grauenhaften Fotos zu Gesicht bekamen. Alleine die gesamte Schilderung des Sachverhaltes dürfte dazu geeignet sein, eine nachhaltige Traumatisierung auszulösen. Dies habe der Richter – gegenüber den Geschworenen – auch angesprochen: „Das sind Bilder, die bleiben im Kopf.“
Hier muss die Frage gestellt werden, ob niemand bei dieser Verhandlung im Raum war, dem dies etwas seltsam oder unpassend vorgekommen ist.