Für Noch-Bundeskanzler Kurz wird es eng: Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Kurz geforderte Akten und Unterlagen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss liefern muss.
Zwei der Anträge von FPÖ, SPÖ und NEOS an den Verfassungsgerichtshof waren erfolgreich. Laut einer Pressemitteilung des VfGHs sind entsprechend vorzulegen:
- jene Unterlagen im Hinblick auf die Tätigkeit der Stabsstelle Think Austria, die nicht bereits vorgelegt worden sind, sowie
- die vollständigen E-Mail-Postfächer des Bundeskanzlers, der übrigen Regierungsmitglieder im Bundeskanzleramt sowie näher bezeichneter Bediensteter des Bundeskanzleramtes aus dem Untersuchungszeitraum (18. Dezember 2017 bis 10. Dezember 2019).
Für diese beiden Punkte hat Kurz nämlich keine ausreichende Begründung für die Nicht-Lieferung dargelegt:
Der Bundeskanzler hat erst im Verfahren vor dem VfGH vorgebracht, dass die E-Mails ehemaliger Regierungsmitglieder mit deren Ausscheiden aus der Bundesregierung gelöscht worden seien. Ob und inwieweit der Bundeskanzler aus faktischen Gründen nicht in der Lage sein sollte, seiner Vorlagepflicht nachzukommen, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung, die angeforderten Akten und Unterlagen vorzulegen.
Außerdem heißt es im Urteil, dass die Frage „ob E-Mails unwiederherstellbar gelöscht sind„, im Rahmen einer allfälligen Exekution geklärt werden müsse. NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper will einen entsprechenden Antrag einbringen.
Seine Handy-Nachrichten muss Kurz „mangels hinreichender Bestimmtheit“ des Antrags der Opposition zunächst nicht liefern. Die SPÖ möchte nachbessern und den Antrag erneut einbringen.
Akten existieren also doch: Kurz will noch heute liefern
Medienberichten zufolge wird das Kanzleramt den Forderungen nachkommen und die Unterlagen noch heute liefern. Kurz hatte zuvor immer behauptet, es wären längst alle relevanten Akten geliefert worden (oder sie würden nicht mehr existieren). Was es nie gegeben habe, könne schließlich auch nicht geliefert werden, hieß es mehrfach…