Nächste Niederlage der Bundesregierung: Impfpassagen in RKI-Protokollen müssen entschwärzt werden

Bild: t_kimura / freepik

Ein weiterer Sieg für die Aufarbeitung: Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bundeskanzleramt zur weiteren Entschwärzung der Corona-Protokolle verurteilt. Darin sollten Informationen zu den Corona-Impfstoffen geheim gehalten werden. Die Bundesregierung argumentierte damit, dass die Offenlegung zu Nachteilen bei Impfstoffbeschaffung für die nächste Pandemie führen würde. Dem folgte das Gericht nicht.

Der Arzt Christian Haffner hat einen neuen Teilerfolg vor Gericht errungen: Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundeskanzleramt, wurde zur Entschwärzung von weiteren Passagen der Protokolle des Corona-Expertenrats verurteilt. Nachdem schon die vorangegangenen Entschwärzungen dieser Dokumente brisante Informationen ans Tageslicht brachten – so wurde unter anderem publik, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach den Ausschluss aller Menschen ohne Dreifachimpfung aus Gastronomie und Handel forderte – könnten in Bälde neue Enthüllungen folgen.

Entschwärzt werden sollen nun Passagen, die die umstrittenen Corona-Impfstoffe betreffen. Die Bundesregierung wollte diese wegen der schon jetzt erwarteten nächsten „Pandemie“ geheim halten: Angeblich würde die Offenlegung der Informationen zu Nachteilen bei zukünftigen Impfstoff- und Medikamentenbeschaffungen führen können. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. So liest man im Urteil des Verwaltungsgerichts:

Die Beklagte hat nicht zur Überzeugung des erkennenden Einzelrichters (§ 108 Abs. 1 S. 1 VwGO) dargelegt, dass die Offenlegung dieser Passagen den fairen Wettbewerb des Staates als Teilnehmer am Privatrechtsverkehr und am Wirtschaftsleben beeinträchtigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 – 7 C 12/13 – BVerwGE 150, 383 Rn. 22 ff.). Ihre Befürchtung, die Preisgabe der Informationen sei geeignet, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei einer zukünftigen zentralen Impfstoff- und Medikamentenbeschaffung zu ihrem Nachteil zu beeinträchtigen und ihre Verhandlungsposition zu schwächen, ist fernliegend. Der Beklagtenvortrag entbehrt greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte für eine zukünftige Pandemie, in der eine Marktteilnahme der Bundesrepublik als zentrale Impfstoff- und Medikamentenbeschafferin erforderlich wäre. Darüber hinaus ist die Annahme der Beklagten unplausibel, die Informationspreisgabe könne in einer solchen Situation Preisaufschläge auf Präparate zur Folge haben, die vom ExpertInnenrat im Verhältnis zu anderen Präparaten als wirksamer bewertet wurden. Denn zum einen ist nicht vorgetragen, dass die von den ExpertInnen vorgenommenen Bewertungen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die nicht ohnehin öffentlich zugänglich sind. Und zum anderen wären die Bewertungen angesichts der laufenden Adaption von Impfstoffen und Medikamenten an neue Virusvarianten im Fall einer zukünftigen Pandemie überholt.

Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin – Hervorhebung durch Redaktion

Ob das Kanzleramt Rechtsmittel einlegen wird, ist bislang unklar. Der Kampf um Transparenz dürfte allerdings so oder so weitergehen, denn noch immer sollen Namen der sogenannten Experten in den Protokollen sowie Informationen, die die Beziehungen zwischen Deutschland und China betreffen, geschwärzt bleiben. Hier folgte das Gericht der Argumentation des Bundeskanzleramts: Die Kenntnis der Namen sei zur Bewertung der Debatten nicht nötig, befand man. Auch würde der Schutz der politischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern höher wiegen als das öffentliche Interesse an den geschwärzten Passagen.

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