Nach dem heutigen Freispruch von Report24-Chefredakteur Florian Machl findet die FPÖ-Nationalratsabgeordnete Susanne Fürst klare Worte: Sie vertritt die Ansicht, dass Bundespräsident Van der Bellen sich mit der willkürlichen Verfolgung des Journalisten bis auf die Knochen blamiert hat. Die Juristin prangert an, dass Machl dank Verwendung des „Sonderverfolgungsrechts“ auf den Kosten seiner Verteidigung sitzen bleibt und fordert Van der Bellen auf, ihn zu entschädigen – aus eigener Tasche.
Im Folgenden lesen Sie die Pressemitteilung von Susanne Fürst (FPÖ):
„Der Bundespräsident hat sich mit der willkürlichen juristischen Verfolgung eines Journalisten bis auf die Knochen blamiert“, reagierte FPÖ-Verfassungs- und Menschenrechtssprecherin NAbg. Susanne Fürst auf den Freispruch für Florian Machl, den Betreiber des freien Mediums „Report24“, vom Vorwurf der üblen Nachrede gegen den Bundespräsidenten.
Van der Bellen hatte den Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich die Ermächtigung gegeben, gegen Machl zu ermitteln, der lediglich darauf hingewiesen habe, dass Van der Bellen durch sein Verhalten in Zusammenhang mit den tatsächlich vielfach verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen habe.
„Der Freispruch von diesem absurden Vorwurf ist völlig logisch. Dennoch bleibt Machl auf den Kosten seiner Verteidigung sitzen, weil Van der Bellen sein ‚Sonderverfolgungsrecht‘ nach § 117 StGB genutzt hat, während jeder einfache Bürger das Kostenrisiko selbst zu tragen hat, wenn er jemand anderen wegen angeblicher üblen Nachrede vor Gericht bringt“, so Fürst. Die FPÖ-Abgeordnete fordert den Bundespräsidenten daher auf, den betroffenen Journalisten zu entschädigen, „aber aus eigener Tasche und nicht auf Steuerzahlerkosten“.
Fürst weist auch auf aktuelle parlamentarische Anfragen ihres Fraktionskollegen und FPÖ-Generalsekretärs Christian Hafenecker hin, die darauf abzielen, einen Überblick über den Einsatz dieses Sonderparagrafen durch Van der Bellen und seine Amtsvorgänger zu bekommen. „Angesichts des Umstands, dass Van der Bellen allem Anschein nach nicht auf sachlicher Grundlage entscheidet, wen er verfolgen lässt und wen nicht, drängt sich der Verdacht auf, dass es sich um politisch willkürlich Eingriffe in das Privatleben der Betroffenen und damit um Verstöße gegen die Menschenrechte handelt“, so Fürst.