Die von der EU geplanten digitalen Maßnahmen, betont die MFG, bieten die Grundlage für einen umfassenden Raubzug gegen die eigene Bevölkerung, ihre Identität, Anonymität und ihr Vermögen. Es soll ein System etabliert werden, dessen Schaltzentralen nicht länger in den nationalen Regierungen, sondern in demokratisch delegitimierten Gremien bei EU und UN angesiedelt sind. Die Partei dezidiert: Ein derartiger gesellschaftlicher Umbau muss verhindert, Europa darf nicht zu einem totalitären Regime werden!
Die Covid-Impfpässe, so Österreichs Partei für Menschen, Freiheit und Grundrechte MFG, legen den Grundstein zu einer digitalen Identität. Sie öffnen die Tür für eine permanente Überwachung in Echtzeit sowie auch für ein globales, autoritäres Sozialkreditsystem. In einer aktuellen Stellungnahme zur Verlängerung der Verordnung über das digitale Covid-Zertifikat der EU geht sie ausführlich auf folgende Themenbereiche ein:
- Impfzertifikat
- Testzertifikat
- Sich ergebende Schlussfolgerungen bzgl. einer Verlängerung des digitalen Covid-Zertifikats
Zum Ausblick und Kontext, in den die Verlängerung des digitalen Covid-Zertifikats einzubetten ist, werden in der Stellungnahme berücksichtigt:
- Die Beschränkung des verbindlichen Anerkennungszeitraums für Impfzertifikate durch die Europäische Kommission
- Der Traum des World Economic Forum WEF von einer digitalen Identität
- Die Einführung einer Brieftasche für die europäische digitale Identität (European Digital Identity Wallet App ) im Zuge der Reform der eIDAS – Verordnung
- Die Einführung der Kontrolle der „Verwendung von Technik zur Verarbeitung von Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (kurz: Chatkontrolle, Ausnahmeregelung für die E-Privacy-Verordnung 2002/58/EG durch die EU-Kommission
- Die Einführung eines EU-Vermögensregisters durch die EU-Kommission
- Die Einführung einer digitalen Währung (central bank digital currencies, kurz: CBDC) durch die Europäische Zentralbank EZB
- Die Sicherheitserwägungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, um in pandemischen Lagen effizienter und effektiver agieren bzw. reagieren zu können
- Die Sicherheitserwägungen auf nationaler Ebene, um in pandemischen Lagen effizienter und effektiver agieren bzw. reagieren zu können: das Lastenausgleichsgesetz und das österreichische Bundes-Krisensicherheitsgesetz
Die Möglichkeit, zur Verlängerung des Covid-Zertifikats eine Stellungnahme abzugeben, besteht bis zum 8. April 2022. Klicken Sie dazu auf diesen Link: Stellungnahme zur Verlängerung der Verordnung über das digitale Covid-Zertifikat der EU und scrollen Sie zum Ende des Artikels.
Lesen Sie dazu auch:
- Bürger wehren sich: EU-Kommission wird mit Kritik wegen Grünem Pass überschüttet
- EU plant Verlängerung des digitalen COVID-Passes: Welche Art von Europa wollen wir?
Im Folgenden wird der MFG-Text wiedergegeben (Hervorhebungen und Zwischentitel durch Redaktion):
Das digitale Covid-Zertifikat greift in zahlreiche Grund- und Freiheitsrechte ein
Stand: 23.03.2021
Mit Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2021 über das digitale COVID-Zertifikat der EU wurden Vorschriften für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion eingeführt. Das digitale COVID-Zertifikat der EU soll zur Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie beitragen. Die Verordnung gilt derzeit vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 und soll nun um weitere 12 Monate, also bis zum 30. Juni 2023, verlängert werden.
Das digitale COVID-Zertifikat macht die Ausübung zahlreicher Grund- und Freiheitsrechte vom Nachweis eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, einer sog. Covid-19 Impfung oder einer Genesung nach Covid-19 Erkrankung abhängig. Das digitale COVID-Zertifikat greift jedenfalls in den Gleichheitsgrundsatz, weil es diskriminierend ist, in das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, in das Recht auf Freizügigkeit und in die Aufenthaltsfreiheit innerhalb der EU ein.
Jeder Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte muss verhältnismäßig und ultima ratio sein. Um die Verlängerung eines europäischen digitalen COVID-Zertifikats diskutieren zu können, ist es daher notwendig zu überprüfen, ob diese Maßnahmen dafür geeignet sind, die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern oder signifikant einzudämmen.
Es werden keine Impfstoffe verabreicht
Zum Impfzertifikat:
Das Impfzertifikat setzt voraus, dass die Impfung wirksam und sicher ist. Doch sowohl die Wirksamkeit als auch die Sicherheit der COVID-19 Impfstoffe ist mehr als fraglich:
Zum Ersten handelt es sich dabei um keine sog. Impfung und es werden keine Impfstoffe verabreicht. Die ausschließlich im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 bedingt „zentral zugelassenen Impfstoffe“ stellen gentherapeutische Eingriffe dar. Die bedingte Zulassung bedeutet, dass wesentliche Studien zu den mittel- und langfristigen Auswirkungen solcher Eingriffe noch nicht vorliegen. Da die klinische Prüfung der „COVID-19 Impfstoffe“ nicht abgeschlossen ist – derzeit läuft die Testphase 3 – nimmt jeder, der sich einer solchen Behandlung unterzieht, an einem breit angelegten Gen-Experiment teil. Eine Teilnahme muss nach umfassender Aufklärung der teilnehmenden Personen immer freiwillig sein. Die gesetzliche COVID-19 Impfpflicht in Österreich ist das glatte Gegenteil davon. Auch in Deutschland wird die Einführung einer COVID-19 Impfpflicht bereits konkret diskutiert. Abschließend ist in diesem Zusammenhang noch anzumerken, dass die sog. Impfung nicht unter den Begriff einer herkömmlichen Impfung subsumierbar ist, weshalb sie in dieser Stellungnahme folglich als „Injektion“ bezeichnet wird.
Kein erwiesener Schutz vor schweren Verläufen
Zum Zweiten ist die Wirksamkeit der COVID-19 Impfstoffe nicht nachgewiesen.
- Als erstes Ziel der Injektion wurde definiert: „Die Impfung schützt vor der Infektion.“ Heute weiß man, die Injektion erzeugt keine sterile Immunität.
- Dann begann man die soziale Keule zu schwingen, indem man sozialen Druck mit der Behauptung „Die Impfung schützt vor Übertragung“ auf Ungeimpfte ausübte, um die Menschen in die Nadel zu treiben, aber auch das bewahrheitete sich nicht.
- Dann hat man gesagt: „Die Impfung schützt vor der Erkrankung.“ Jetzt weiß man: geimpfte Personen können sich weiterhin mit COVID-19 anstecken sowie das Virus weitergeben. Zu dieser Einsicht gelangte nun auch die österreichische Gesamtstaatliche Krisenkoordination GECKO, wie in ihrem Bericht vom 18.02.2022 nachzulesen ist.
- Das derzeitige Narrativ „Die Impfung schützt vor einem schweren Krankheitsverlauf“ ist gerade am Bröckeln, denn die aktuellen Daten deuten immer mehr darauf hin, dass auch dieses Argument nicht halten wird.
Die Wirksamkeit der Impfstoffe wird im The Lancet wie folgt angegeben: 0,9% für die Pfizer-BioNTech, 1% für die Gamaleya, 1,4% für die Moderna-NIH, 1,8% für die J & J und 1,9% für die AstraZeneca-Oxford-Impfstoffe (Zusätzlich: Korrektur an Lancet Microbe 2021; online veröffentlicht am 20. April. https://doi.org/10.1016/S2666-5247(21)00069-0 – Die Lancet Microbe (thelancet.com))
Wenn man diese nicht nennenswerte Wirksamkeit der Impfung mit dem Umstand verbindet, dass die Injektion das Immunsystem schwächt, verwundert es nicht, dass nunmehr überwiegend Geimpfte hospitalisiert sind bzw. versterben.
(Quellen dazu: Corona-Rekord – 2 von 3 Fällen sind Impfdurchbrüche – Coronavirus | heute.at; 9 von 10 COVID-Todesfällen sind bei geimpften Menschen: Bericht (theepochtimes.com).
Zur Situation in Israel: Impfstoffe können uns nicht vor schweren COVID-Erkrankungen schützen, sagt Prof. Yaakov Jerris – uncut-news.ch (uncutnews.ch);
Zur Situation in Kanada: Impfdesaster in Kanada: Geimpfte häufiger infiziert, hospitalisiert und verstorben als Ungeimpfte (tkp.at))
Zur Situation in Österreich: Impfung egal – nun Ruf nach 1G-Regel für Österreich – Coronavirus | heute.at).
Selbst die EMA sagt in ihrem Assessment-Report (siehe Comirnaty), dass die wenigen schweren Krankheitsverläufe in beiden Gruppen keine statistischen Schlussfolgerungen zulassen und man nur vermutet, dass die Injektion gegen schweren Krankheitsverlauf wirkt. Eine Studie, die belegt, dass die Injektion vor einem schweren Krankheitsverlauf schützen würde, gibt es jedenfalls noch nicht.
Die Injektionen sind nicht sicher
Zum Dritten ist die pauschale Klassifizierung, dass die Injektion sicher wäre, so nicht haltbar.
Alleine die hohe Anzahl an vermuteten schweren Nebenwirkungen und -schäden infolge der COVID-19 Injektion, die der EMA bis jetzt gemeldet wurden, legt nahe, dass die Sicherheit der COVID-19 Impfstoffe nicht gegeben ist und das, obwohl selbst die Pharmig davon ausgeht, dass nur 6 Prozent der Nebenwirkungen überhaupt gemeldet und erfasst werden. Ende Februar sorgte der Vorstand der BKK ProVita, Andreas Schöfbeck, für Aufsehen, als er von einem „Alarmsignal“ bei der Gesamtzahl von Nebenwirkungen durch die noch immer nur bedingt zugelassenen Covid-Impfstoffe sprach: „Wenn diese Zahlen auf das Gesamtjahr und auf die Bevölkerung in Deutschland hochgerechnet werden, sind vermutlich 2,5-3 Millionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfung in ärztlicher Behandlung gewesen.“ Kurz nachdem er darauf hingewiesen hat, wurde er fristlos entlassen. In dieses Bild passt auch, was sich aus den inzwischen geleakten Verträgen von der Pharmaindustrie ergibt: Aus ihnen geht eindeutig hervor, dass diese keine Haftung für ihre bis heute nur bedingt zugelassenen Impfstoffe übernehmen. „Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind… Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, Pfizer, BioNTech (und) deren verbundene Unternehmen (…) von und gegen alle Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.” Für den Schaden kommt also der Käufer, in unserem Fall der Staat, auf.
Die sog. Impfstoffe stellen daher kein taugliches Mittel zur Verhinderung der Verbreitung oder Eindämmung des Corona-Virus dar.
Zum Testzertifikat:
Ein positiver PCR-Test alleine ist nicht geeignet, eine Erkrankung, einen Krankheits- bzw. einen Ansteckungsverdacht nachzuweisen. Zur Bewertung der Eignung eines RT-qPCR-Nachweises zur Infektiosität von Personen für SARS-CoV-2 (Stand 30.1.2021) wird auf das Gutachten der Sachverständigen Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer verwiesen. Dieses Gutachten ist unter folgendem Link abrufbar: Gutachten Prof. Dr. Ulrike Kämmerer zum Antigennachweis von SARS-CoV-2 mittels Schnelltest sowie Bewertung der Eignung eines RT-qcPCR-Nachweises zur Infektiosität von Personen für SARS-CoV-2 mit kurzer juristischer Stellungnahme (afaev.de)
Um eine Aussage darüber treffen zu können, ob eine Person auch Überträger sein könnte, müssen lebende Viren nachgewiesen werden. Antigen- und PCR-Tests können dies nicht. Als Quelle wird auf das Interview mit Dr. Anthony Fauci, https://www.msnbc.com/rachel-maddow/watch/covid-tests-don-t-do-what-you-think-they-do-dr-fauci-explains-129807429766, verwiesen.
Diese Tests stellen daher kein taugliches Mittel zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 dar.
Einschränkung der Bevölkerung mittels digitalem Covid-Zertifikat ist unzulässig
Daraus ergibt sich folgende Schlussfolgerung in Bezug auf die Verlängerung eines digitalen COVID-Zertifikats:
Da weder die Covid-19 Injektion noch die Testung ein taugliches Mittel zur Verhinderung der Verbreitung der Krankheit COVID-19 darstellen, ergibt sich in Bezug auf die geplante Verlängerung eines digitalen COVID-Zertifikats, das auf eben diese Maßnahmen abstellt, folgende Schlussfolgerung:
Der Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte durch das digitale COVID-Zertifikat ist weder medizinisch noch rechtlich begründbar. Das digitale COVID-Zertifikat greift daher jedenfalls in den Gleichheitsgrundsatz, weil es diskriminierend ist, in das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, in das Recht auf Freizügigkeit und in die Aufenthaltsfreiheit innerhalb der EU unverhältnismäßig ein.
Die Bevölkerung mit einem digitalen COVID-Zertifikat einzuschränken, indem die Ausübung ihrer Grund- und Freiheitsrechte vom Nachweis eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, einer Covid-19 Injektion oder einer Genesung nach Covid-19 Erkrankung abhängig gemacht wird, ist somit unzulässig.
Ausblick bzw. Kontext, in den die Verlängerung des digitalen COVID-Zertifikats der EU einzubetten ist:
- Zur Beschränkung des verbindlichen Anerkennungszeitraums für Impfzertifikate durch die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission gab bereits am 21. Dezember 2021 bekannt, dass sie einen verbindlichen Anerkennungszeitraum von neun Monaten für Impfzertifikate festlegt. Demnach werden vollständig geimpfte Personen, die nicht kontinuierlich eine neue „Auffrischungsimpfung“ der COVID-19 Präparate akzeptieren, aus dem Register der vollständig geimpften Personen gestrichen.
- Zum Traum des World Economic Forums (kurz: WEF) über eine digitale Identität
Spätestens seit der Veröffentlichung von Klaus Schwabs „The Great Reset“ im Juli 2020 steht das WEF im Zentrum der kritischen Öffentlichkeit. Die NGO ist das exklusivste private Netzwerk der Welt, ihre Agenda wird aber breit beworben und die Mitgliedschaft ist alles andere als geheim oder eine bloße Theorie.
Im jüngsten WEF-Bericht „Advancing Digital Agency: The Power of Data Intermediaries“ vom Februar 2022 ist nun zu lesen, dass Impfpässe „von Natur aus“ als eine Form der digitalen Identität dienen. Dem Bericht zufolge „hat die COVID-19 Pandemie zu einem verstärkten Fokus auf die Macht medizinischer Daten, insbesondere sogenannter Impfstoffpässe, geführt.“ Die Verlängerung eines digitalen COVID-Zertifikats, das plötzlich für Grenzübertritte innerhalb des Schengenraums benötigt wird und politisch damit begründet wird, um das Reisen wieder möglich zu machen, erscheint damit in einem völlig anderen Licht:
Der erste von mehreren Schritten, um die Bürger Europas zu kontrollieren und zu konditionieren
Obwohl die Impfpässe, die sehr intime medizinische Daten über eine Person speichern, nichts dazu beitrugen, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern, legen sie dennoch den Grundstein für unsere digitale Identität. Diese stellt das elektronische Äquivalent zum Personalausweis einer Person dar und soll als Schlüssel fungieren, indem sie Berechtigungen speichert und bereitstellt. Im WEF-Bericht heißt es, dass aufgrund der persönlichen Kredithistorie, der persönlichen Krankengeschichte und des persönlichen Online-Verhaltens Urteile von Dritten getroffen werden sollen. Eine Zukunft der ständigen Überwachung in Echtzeit, online wie offline, wird dadurch möglich. COVID-Passmandate öffnen somit nicht nur das Tor für digitale Identitätssysteme, sondern auch gleichzeitig für ein globales wie autoritäres Sozialkreditsystem. Eine Medaille hat nämlich immer zwei Seiten. Genau aus diesem Grund wurde weltweit gegen die Corona-Maßnahmen der Regierungen demonstriert, die nichts mit öffentlicher Gesundheit und alles mit maximaler Kontrolle durch nicht gewählte Globalisten zu tun haben.
Immerhin eine Handvoll EU-Parlamentarier warnt davor, dass das digitale COVID-Zertifikat der EU nur der erste von bereits mehreren diskutierten Schritten ist, die geeignet sind, ein System zu schaffen, um die Rechte aller europäischer Bürger unter dem Deckmantel der „Erleichterung“ zu überwachen, zu kontrollieren und zu konditionieren. Auch das Engagement von Parlamentariern gegen eine Verschärfung der Zutrittsbestimmungen zum EU-Parlament, das einen noch nie dagewesenen Versuch, gewählte Volksvertreter zu diskriminieren und zu schikanieren darstellt, war von Erfolg gekrönt. Der EuGH hebt das Zutrittsverbot ohne digitales Covid-Zertifikat auf. (Siehe EuGH in zwei aktuellen Beschlüssen (T-723/21 R und T724/21 R) vom 15.11.2021, siehe auch: Erfolg im EU-Parlament: EuGH hebt Zutrittsverbot ohne digitales Covid-Zertifikat auf (report24.news))
- Zur Einführung einer Brieftasche für die europäische digitale Identität (European Digital Identity Wallet App) im Zuge der Reform der eIDAS-Veordnung:
Im Juni 2021 begann die EU-Kommission mit der Reform der eIDAS-Verordnung aus dem Jahr 2014, mit der die elektronischen Identitätssysteme (eID) des europäischen Rechtsrahmens neugestaltet werden sollen. Der neue Verordnungsentwurf sieht eine Software in Form einer “Brieftasche für die europäische digitale Identität” (Wallet App), also ein auf unseren Smartphones basierendes eID-System vor, das als universell einsetzbare Infrastruktur zu verstehen ist: Die Idee ist, dass jede Bürgerin und jeder Bürger vom Staat eine lebenslange Nummer zugewiesen bekommt, mit der alle Menschen in Europa eindeutig identifiziert werden können. Von der Geburtsurkunde, bis zur Steuererklärung, vorm ärztlichen Attest bis zur Hochschulbewerbung, von der Eröffnung eines Bankkontos bis zum Mietauto – nahezu in sämtlichen Lebensbereichen werden sich EU-Bürger:innen künftig mit einem digitalen Ausweis grenzüberschreitend online wie offline ausweisen können.
Private Unternehmen erhalten Zugang zu persönlichen Daten
Die größte Änderung gegenüber der bestehenden eIDAS-Verordnung ist, dass diese neue Wallet App privaten Unternehmen ermöglichen wird, die Identität oder andere Attribute ihrer Kund:innen oder Nutzer:innen zu überprüfen. Gesetzliche Sicherheitsvorkehrungen gegen den Missbrauch des Systems zur Nachverfolgung, Profilerstellung oder für gezielte Werbung existieren nicht.
Eine Identifikationsnummer für alle Lebensbereiche galt bisher als No-Go und das aus gutem Grund. Damit ist einer staatlichen Kontroll -und Überwachungswut zulasten unser aller Anonymität Tür und Tor geöffnet. Die Argumentation der EU-Kommission ist hingegen, dass mit den digitalen Identitäten der grenzüberschreitende Austausch für Unternehmen und die Bevölkerung einfach und bequemer werden soll. Sie versichert, die Menschen sollen selbst entscheiden können, welche Daten sie an Dritte weitergeben. Es soll auch niemand dazu verpflichtet werden, eine EU-ID zu benützen. Es ist allerdings zu erwarten, dass die eIDAS Wallet App in den kommenden Jahren angesichts der Zunahme an eGovernment-Diensten im Zuge der COVID-19-Pandemie eine weite Verbreitung finden wird. Die Pandemie samt des Grünen Passes hat zudem vor Augen geführt, wie schnell sich der Meinungswind drehen und aus einer Option ein Zwang werden kann. In Österreich ist bereits ein Vorläufer der eIDAS Wallet App namens “ID Austria” im Einsatz.
Die eIDAS-Verordnung wird gerade im Parlament debattiert. Ähnlich dem Kommissionsvorschlag für ein Digitales EU-COVID-Zertifikat ist es auch hier wesentlich, möglichst präzise zu formulieren und die fehlenden Sicherheits- und Datenschutzvorkehrungen und Gestaltungsprinzipien hinzuzufügen. Dazu zählt die Anforderung an die technische Architektur der Wallet App, die nach einem Zero-Knowledge- und Unverknüpfbarkeitsparadigma funktionieren muss, um von vornherein zu unterbinden, dass das Nutzerverhalten von einer zentralisierten Stelle aus mitverfolgt werden kann.
Kriegserklärung an die Privatsphäre
- Zur Einführung der Kontrolle der „Verwendung von Technik zur Verarbeitung von Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet“ (kurz: Chatkontrolle; Ausnahmeregelung für die E-Privacy-Verordnung (2002/58/EG)) durch die EU-Kommission
Am 30. März 2022 will die EU-Kommission ein neues Gesetz vorstellen, mit dem E-Mail- und Messenger-Anbieter dazu verpflichtet werden sollen, die Inhalte in ihren Apps regelmäßig nach „problematischen“ Inhalten zu durchsuchen und diese dann automatisiert an Behörden zu melden. Wie so oft in solchen Fällen wird die „Chatkontrolle“ als eine Maßnahme zur „Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet“ beworben. Datenschützer:innen warnen davor, dass es sich hierbei um eine effektive Aushebelung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch die Hintertür handle. Sei ein solches System einmal etabliert, könnte es auch leicht für allerlei andere Suchen nach unerwünschten Inhalten genutzt werden. Pläne für ein ähnliches „Client Side Scanning“ hatte Apple im Vorjahr massive Kritik eingebracht. Selbst Apple-Mitarbeiter kritisierten diese Initiative, weil sie darin den ersten Schritt in eine Totalüberwachung der Kommunikation sahen. Apple habe damit „der Privatsphäre den Krieg erklärt“, hieß es.
Großangriff auf Eigentum
- Zur Einführung eines EU-Vermögensregisters durch die EU-Kommission:
Die EU-weite Erfassung privater Vermögenswerte nimmt konkrete Formen an. Bereits am 16. Juli 2021 hat die Europäische Kommission eine Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister ausgeschrieben (2021/S 136-358265), mit dem sämtliche Informationen über das Vermögen aller Bürger:innen zu einem vernetzen Zentralregister zusammengeführt werden und in künftige politische Initiativen einfließen sollen. Was man „künftigen politischen Initiativen“ zurechnen kann, liegt auf der Hand: Die ohnehin bereits hoch verschuldeten Haushalte der EU-Staaten werden weitere enorme finanzielle Mittel für das Bekämpfen der Coronakrise und des Klimawandels aufbringen müssen. Die EU benötigt also dringend neue Einnahmequellen, weshalb der Verdacht naheliegt, dass hiermit bereits die Weichen für einen Großangriff auf das Eigentum gestellt werden sollen. Die offizielle Begründung, damit Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu bekämpfen, erscheint vorgeschoben. Unbestritten ist, dass Geldwäsche und Steuerhinterziehung verhindert und bekämpft werden müssen, denn sie fügen der Wirtschaft massiven Schaden zu. Der viel wichtigere Kampf, gegen Steuerflucht der Unternehmen und Steuerhinterziehung der Reichen vorzugehen, innereuropäischen Steueroasen auszutrocknen und die Möglichkeiten zu beseitigen, die Eigentümerschaft von Immobilien, Stiftungen und Unternehmen zu verschleiern, findet allerdings schlicht nicht statt. Große Vermögen können auch weiterhin so gestaltet und verwaltet werden, dass sie sich unter dem Radar eines Vermögensregisters bewegen. Neben der generellen Gefahr des Missbrauchs solcher allumfassenden Datenbanken und massiven Datenschutzbedenken wird damit aber jedenfalls der gläserne Bürger geschaffen.
Auf Anfrage des Wiener „Standard“ vom August 2021 hieß es, dass es noch keinen Plan gebe, ein derartiges Register tatsächlich einzuführen. Man verschaffe sich einmal einen Überblick über die Möglichkeiten. Tatsächlich arbeitet die EU an ihrem Vermögensregister sehr wohl weiter – zumindest informell unter dem Deckmantel der Gemeinschaftsstatistik, denn in ihren Durchführungsverordnungen zum „Zensus 2022“ verpflichtet die EU bereits alle Mitgliedstaaten, den „Wohnungsbestand und die Wohnsituation der Bevölkerung“ zu erheben.
Kontrolle mittels digitaler Währung
- Zur Einführung einer digitalen Währung (central bank digital currencies, kurz: CBDC) durch die Europäische Zentralbank (kurz: EZB):
Auch die sukzessive Abschaffung des Bargelds ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Denn egal wofür die Bürgerin ihr / der Bürger sein Geld ausgibt: Ein zunehmend omnipräsenter Wächterstaat will alles wissen; nichts darf mehr vor ihm verborgen bleiben. Digitale Währungen, die von einer Zentralbank ausgegeben werden, können als (weiteres) Instrument für die staatliche Überwachung der Bürger:innen und die Kontrolle (hier: ihrer Finanztransaktionen) eingesetzt werden. Die Auswirkungen einer Regierung, die über so viel unregulierte, nicht rechenschaftspflichtige Macht verfügt, ihre Bürger:innen ins Visier zu nehmen, zu verfolgen, zusammenzutreiben und festzuhalten, ist mehr als abschreckend. In diesem Zusammenhäng lässt ein Artikel der EZB vom 18.02.2022 aufhorchen, in dem zu lesen ist, dass im Oktober 2021 eine zweijährige Untersuchungsphase startete, um die Designmerkmale der digitalen Währung zu definieren. Ende 2023 kann dann beschlossen werden, eine Realisierungsphase zu beginnen, um die geeigneten technischen Lösungen und Geschäftsvorkehrungen zu entwickeln und zu testen, die für die Bereitstellung eines digitalen Euro erforderlich sind.
Aufgezwungener Gehorsam durch den WHO – Pandemievertrag
- Zu den Sicherheitserwägungen der World Health Organisation (kurz: WHO), um in pandemischen Lagen effizienter und effektiver agieren bzw. reagieren zu können.
Die Verlängerung des digitalen COVID-Zertifikates der EU stimmt mit dem Tenor der angezogenen Sicherheitserwägungen der WHO, in pandemischen Lagen effizienter und effektiver agieren bzw. reagieren zu können, überein: Am 1. Dezember 2021 wurde auf der Weltgesundheitsversammlung (dem höchsten Entscheidungsgremium der WHO, beschickt von den Gesundheitsexpert:innen der Mitgliedsstaaten) ein Konsens erzielt, einen Vertrag zu entwerfen und zu verhandeln, der unter der Constitution der WHO die Prävention, das Vorbereitetsein und die Reaktion auf eine pandemische Lage regeln wird. Das zwischenstaatliche Verhandlungsgremium, das mit der Ausarbeitung und Aushandlung dieses internationalen Instruments beauftragt ist, wird seine nächste Sitzung am 1. August 2022 zur Erörterung der Fortschritte einer Arbeitsfassung abhalten. Es wird anschließend der 76. Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2023 einen Fortschrittsbericht mit dem Ziel vorlegen, das Instrument bis 2024 zu verabschieden.
Ein Übereinkommen, eine Vereinbarung oder ein anderes internationales Instrument ist völkerrechtlich rechtsverbindlich. Wohin das führen kann, beschreibt Dr. Astrid Stuckelberger – Privatdozentin der Medizin an den medizinischen Fakultäten in Genf und Lausanne als Expertin für internationale Gesundheit und Forschungswissenschaft. Immer wieder hat sie auch mit der WHO zusammengearbeitet:
„In der letzten Januarwoche 2022 hielt die WHO in Genf eine Dringlichkeitssitzung und Beratungen über die Ausweitung ihrer Befugnisse ab, alle Mitgliedstaaten im Falle einer Pandemie und „jeder anderen Form von Bedrohung oder Katastrophe“ zu übernehmen. Die WHO möchte, dass die Mitgliedstaaten einen neuen Vertrag über Covid-19 unterzeichnen, der den Vertrag von 2005 erweitert. Nach der Unterzeichnung durch die Gesundheitsminister hat die WHO-Verfassung (gemäß ihrem Artikel 9) bei Naturkatastrophen oder Pandemien Vorrang vor der Verfassung eines Landes (189 Länder haben den Vertrag von 2005 unterzeichnet). Seit die Definition von Pandemie vor einigen Jahren geändert wurde (Fälle auf der Grundlage des PCR-Tests), können sie in jedem Land Gehorsam durchsetzen und der Öffentlichkeit die WHO-Richtlinien aufzwingen, die obligatorisch und nicht nur empfohlen werden. Und das klingt nach Macht über das Land und die Welt.“ „Die WHO heute, so wie sie ist, respektiert weder ethische Empfehlungen noch den ethischen Rahmen, den sie selber aufgebaut hat. Und wenn es um Ethik geht, gibt es vier ganz einfache Dinge: Tue Gutes, schade nicht, behandle alle gleich, und lass jeden selbst entscheiden – sie sind autonom. Das ist die Grundlage.“
Auch Frau Mag. Dr. iur. Silvia Behrendt, eine österreichische Verwaltungsjuristin, hat über die Internationalen Gesundheitsvorschriften an der Universität St. Gallen/Georgetown University Law Center, Washington D.C., promoviert, war «WHO expert consultant» und hat eng mit dem WHO Sekretariat der Internationalen Gesundheitsvorschriften, Epidemic Alert and Response, in Genf zusammengearbeitet, führt dazu aus:
„Alle Bestrebungen gehen in eine Richtung: Emergency-Laws, alles aussetzen, keine Rechtfertigung bringen, keine fundamentalen Grundrechte beachten, jede Gesundheitsmaßnahme ist recht – auch entgegen der Würde des Menschen. Also ein vollkommen rechtskonträrer Ansatz, der eben mit diesem einzigen internationalen Gesundheitsvorschriftsvertrag eigentlich nicht zu rechtfertigen ist.“ (Quelle: WHO will mit Pandemievertrag Verfassungen der Mitgliedsländer ausschalten (tkp.at))
Erweiterung der Machtbefugnisse durch Krisengesetze
- Zu den Sicherheitserwägungen auf nationaler Ebene, um in pandemischen Lagen effizienter und effektiver agieren bzw. reagieren zu können: das Lastenausgleichsgesetz und das ö. Bundes-Krisensicherheitsgesetz
Die Verlängerung des digitalen COVID-Zertifikates der EU stimmt mit dem Tenor der angezogenen Sicherheitserwägungen auf nationaler Ebene, in pandemischen Lagen effizienter und effektiver agieren bzw. reagieren zu können, überein.
Im deutschen Bundestag wurde bereits im November 2019 das Lastenausgleichsgesetz überarbeitet und im Dezember 2019 unter dem neuen Namen „Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts“ ohne großes Aufsehen in der Bevölkerung beschlossen. Am 01.01.2024 wird es in Kraft treten. Es bedeutet nichts anderes, als dass der Staat ab dann mit dem Lastenausgleichsgesetz in neuer Form Impfschäden entschädigt. Dies wirft folgende Fragen auf: Warum wird ein Gesetz, nach 70 Jahren Friedenszeit, aus den Untiefen des Gesetzesdschungels hervorgeholt und aktualisiert? Und warum ist dieses Gesetz, welches die Auswirkungen von Krieg, Terror und Katastrophen mindern soll, nun um Schutzinjektionen erweitert worden? Hat man 2019, vor der Pandemie, bereits angenommen, dass die Folgen einer Schutzinjektion die Größenordnungen der Folgen von Kriegen und Katastrophen haben werden? Wieso werden Impfschäden, die bereits in mehreren Gesetzen geregelt sind, in einem weiteren Gesetz aufgenommen? (Quelle: Wer zahlt die Zeche? – Gunnar Kaiser (kaisertv.de))
In Österreich herrscht dieselbe Stimmung: Das seit 1973 geltende Impfschadengesetz wurde im Februar 2022 um das Bundesgesetz über die neu eingeführte Impfpflicht gegen COVID-19 ergänzt. Aufhorchen lässt hierzulande, dass der Ministerrat am 26.10.2021 wie beantragt beschlossen hat, die Bundesregierung wolle den alsbaldigen Beginn der Begutachtung des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die staatliche Resilienz und Koordination in Krisen (Bundes-Krisensicherheitsgesetz – B-KSG) erlassen wird sowie das Bundes-Verfassungsgesetz und das Meldegesetz 1991 geändert werden, zur Kenntnis nehmen. Die Bundesregierung stellt die Entwicklung umfassender rechtlicher Rahmenbedingungen für das staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement mit dem Ziel der Stärkung und Effizienzsteigerung vor und entspricht damit augenscheinlich ihrem Regierungsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 „Aus Verantwortung für Österreich“.
Die Kehrseite der Medaille ist: Mit dem geplanten Gesetz können Regierenden allerdings auch bislang ungeahnte Machtbefugnisse einräumt werden, die zu weitreichenden Änderungen unserer Verfassung führen würden. Bei Krisensicherheitsgesetzen ist oberste Vorsicht geboten, denn sie sind jedenfalls gefährliche Blankoschecks für unfähige Politiker, die sie dazu befähigen würden, anstatt Misswirtschaft und politische Korruption beenden zu müssen, zB Massenenteignungen durch Zwangsabgaben und Einfrieren von Sparguthaben – wie es bereits beim erfolgreichen Testlauf im EU-Land Zypern im Jahr 2015 geschah -, durchsetzen zu können (Quelle: RA Dr. Tassilo Wallentin, Kronenzeitung vom 20.03.2022, Seite 10, Offen-Gesagt-Kolumne).
Unsere Forderung an Sie!
All diese digitalen Maßnahmen sollen die EU ins digitale Zeitalter führen und auf der globalen Bühne wettbewerbsfit halten. Zweifellos werden damit aber auch gerade die Weichen für einen umfassenden Raubzug gegen die eigene Bevölkerung, ihre Identität, Anonymität und ihr Vermögen gestellt, um ein System zu etablieren, dessen Schaltzentralen nicht länger in den nationalen Regierungen, sondern in demokratisch delegitimierten Gremien bei EU und UN angesiedelt sind.
Diesen Umbau unserer Gesellschaft dürfen wir nicht zulassen! „Das Recht geht vom Volk aus“, heißt es in der Bundesverfassung. Politiker sind vom Volk gewählt, sie haben dem Volk zu dienen und nicht umgekehrt. Wir appellieren daher an Sie, die Verlängerung der Gültigkeit der gegenständlichen Verordnung im Kontext zu sehen, gründlich zu überdenken und von einer solchen abzusehen. Zeigen Sie Verantwortung und setzen Sie sich für die Grund- und Freiheitsrechte und den Schutz der europäischen Bevölkerung ein. Europa darf nicht zu einem totalitären Regime werden. Bedenken Sie bitte: „Die größten Tyranneien werden immer im Namen der edelsten Gründe verübt“ – Thomas Paine.