Die Sorge, dass die Corona-Maßnahmen unabhängig vom Virusgeschehen bestehen bleiben, wurde und wird allzu gern als Verschwörungstheorie abgetan. In Sachsen bewahrheitet sie sich allerdings gerade: Dort soll die Maskenpflicht auch bei einer Inzidenz unter 10, also bei weniger als 10 Corona-positiven Fällen auf 100.000 Einwohner, aufrechterhalten werden.
Das soll in der neuen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben werden, die ab 1. Juli gelten soll. Ein erster entsprechender Entwurf von Sachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) sieht laut BILD die Einführung einer neuen Inzidenz-Untergrenze „U10“ vor.
Demzufolge würden bei einer Inzidenz unter 10 zwar die Beschränkungen für die Personenzahl bei Veranstaltungen, Testpflichten und Kontakterfassung entfallen. Im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen besteht dann aber immer noch Maskenpflicht.
Maskenpflicht extrem umstritten
Ob es sich dabei um Alltagsmasken oder die noch mehr umstrittenen FFP2-Masken handelt, die der Bürger sich bei sommerlichen Temperaturen ins Gesicht kleben darf, bleibt aktuell noch offen. Die Wirkung der Masken wird von zahlreichen Wissenschaftlern massiv in Frage gestellt; dafür ist die Schädlichkeit der mitunter billig hergestellten und mit Toxinen kontaminierten FFP2-Masken bewiesen. Mit Gesundheitssschutz hat diese Maßnahme wahrlich nichts zu tun.
Eine U10-Untergrenze war zuvor übrigens ohnehin nie vorgesehen. Die CDU-Landtagsfraktion zeigt sich entsprechend wohl noch skeptisch. Die Grünen dagegen sind von Köppings Vorstoß begeistert: Damit orientiere man sich an der „Control-Covid„-Strategie des RKI, heißt es.
Heute beginnt das Anhörungsverfahren im Landtag für Köppings Vorhaben. Man wird sehen, welche Seite sich durchsetzen wird – der Bürger jedenfalls wird natürlich nicht befragt.