In den Morgenstunden des 24. März verlautbarte der ORF „Verschärfungen für Ostösterreich“. Es ist die Folge von tagelanger Panikmache hinsichtlich eines drohenden Kollaps des Gesundheitssystems und dubioser Virenmutanten die durch die Gegend schwirren würden. Von SPÖ-Ludwig und ÖVP-Mikl Leitner war nichts anderes zu erwarten. Dass auch SPÖ-Doskozil mitspielt ist enttäuschend. Denn die Maßnahme ist wie so viele zuvor fakten-, rechts- und verfassungswidrig.
Ein Kommentar von Willi Huber
Die Intensivbetten-Kapazität in den am neuesten Wahnsinn beteiligten Bundesländern Burgenland, Wien und Niederösterreich ist nicht annähernd bedroht.
Laut AGES Dashboard befanden sich am 24.3.2021 in Niederösterreich 84 Menschen, die auch auf Covid-19 positiv getestet wurden, auf der Intensivstation. In Wien waren dies 165 „aktive Fälle“, im Burgenland ganze 16. In den angeblichen „Problemländern“ sind also aktuell 265 Menschen von 3,9 Millionen Einwohnern in intensivmedizinischer Betreuung.
Bund verschleiert transparente Information
In keinem Bundesland und natürlich auch nicht bundesweit wurde je bekannt gegeben, wie viele Personen der vorgeblich positiv getesteten Menschen mit Symptomen an Covid-19 erkrankten und in welchem Schweregrad. Ebenso wurde noch nie bekannt gegeben, wie viele Personen auf den Intensivstationen ausschließlich wegen einer Covid-19 Erkrankung behandelt werden müssen – und wie viele eigentlich wegen schweren Vorerkrankungen wie Herzkrankheit, Krebs, Schlaganfällen oder anderen Problemen.
Ebenso – und das ist besonders dreckig, wurde die Öffentlichkeit nie darüber informiert, wie viele Covid-Geimpfte zeitnahe an Covid erkrankten, wieviele knapp nach der Impfung verstarben oder schwere gesundheitliche Probleme entwickelten. Das ist auch im Zusammenhang mit der viel diskutierten Erkrankung des Oberösterreichischen Landeshauptmann-Stellvertreters Haimbuchner bekannt. Denn im Landtag erkrankten zuvor mehrere andere Personen, unter anderem eine, die bereits die zweite Impfung erhalten hatte. Was man der Bevölkerung eben auch vorenthält sind echte, greifbare Zahlen, ob und wo diese Impfungen wirken – oder eben nicht.
265 von 1164 Intensivbetten sind also eine dringende Notlage
Laut Statistik Austria waren im Jahr 2019 im Burgenland 84 in Niederösterreich 378 und in Wien 702 Intensivbetten verfügbar. Diese Zahl wird sich nicht wesentlich geändert haben. In der „Problemregion“ stehen also 1164 Intensivbetten 265 Patienten gegenüber, welche sich mit einer Corona-Infektion auf einer Intensivstation befinden, deren anderen Symptome und Vorerkrankungen aber absichtlich, mutwillig und böswillig nicht angegeben werden. Man tut alles, um die wahren Sachverhalte zu verschleiern und die Bevölkerung zu belügen.
Krankenhäuser zur Grippezeit immer überlastet – und zwar viel mehr
Die Überbelegung von Krankenhäusern hat noch nie jemanden interessiert, schon gar nicht die Politik. Gehen wir zurück ins Jahr 2018, als während der Grippewelle wieder Gangbetten aufgestellt werden mussten. Im Jänner setzte es vom Rechnungshof Schelte für die Stadt.
Die bisher gesetzten Maßnahmen würden noch nicht ausreichen, „um auch außerhalb einer Grippewelle“ oder Ausnahmesituation „die Belegung von Gangbetten gänzlich zu verhindern“.
Stadtrechnungshof Wien, Jänner 2018
Betrachtet wurde die Bettensituation im Laufe des Jahres 2017. So gab es nahezu das ganze Jahr über Gangbetten in Wiener Krankenhäusern, vor allem im Donau- und im Wilhelminenspital. Getan wurde seither nichts. Kritik an den Gangbetten gab es auch bereits in den Jahren davor, ohne dass es jemanden in der als maximal korrupt bekannten Wiener Stadtpolitik interessiert hätte. Aktuell gibt es keine Gangbetten, aber die Situation wäre so dramatisch, dass man ganze Bundesländer „zusperren“ und den Menschen ihre Grundrechte vollständig nehmen „muss“.
Der Verfassungsgerichtshof hat in der Vergangenheit schon zahlreiche Verordnungen der Türkis-Grünen Bundesregierung gekippt, welche gesetzes- und oder verfassungswidrig waren. So entschied der VfGH vor nicht einmal einer Woche, dass das generelle Betretungsverbot für Sport- und Freizeitbetriebe gesetzeswidrig war, da es dafür keine ausreichende Begründung gab.
Eine Verordnung darf nur auf Grund eines Gesetzes erlassen werden. Lässt das Gesetz der verordnungserlassenden Behörde einen gewissen Spielraum, muss diese genau darlegen, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände sie die Maßnahmen in der Verordnung erlassen hat.
Die vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorgelegten Verordnungsakten lassen nämlich nicht erkennen, welche Umstände im Hinblick auf welche möglichen Entwicklungen von COVID-19 dafür ausschlaggebend waren, das Betreten von Freizeit- und Sportbetrieben zu untersagen. Eine entsprechende Dokumentation ist jedoch Voraussetzung dafür, dass der VfGH beurteilen kann, ob die Verordnung der gesetzlichen Grundlage im COVID-19-Maßnahmengesetz entspricht.
Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 19.3.2021
Spannend sind hierzu auch die Ausführungen der Rechtsanwälte für Grundrechte.
Wer nicht schön langsam draufkommt, wie die Menschen in Österreich und auf der ganzen Welt verarscht werden, dem ist nicht mehr zu helfen.
Grund- und Freiheitsrechte sind kein Privileg des Bürgers, sondern unverzichtbare und bedingungslos zu respektierende Menschenrechte, die von unseren Vorfahren teilweise mit Blut und teuer erkämpft worden sind. Wir sind unseren Kindern verpflichtet, ihnen ein solch hohes Gut zu bewahren.
RA Dr. Michael Brunner, Rechtsanwälte für Grundrechte