Kurz-Lebensgefährtin war für Abwicklung der Österreich-Inserate zuständig

Symbolbild: Freepik @syda_productions

Um 16:53 beantwortete das Finanzministerium unsere Anfrage, ob uns zugespielte E-Mails authentisch wären, eher ausweichend. Die Vorgänge würden geprüft, die Verfahren wären anhängig. Aus mehreren Schreiben geht hervor, dass die als Kommisärin im Finanzministerium beschäftigte Lebensgefährtin von Sebastian Kurz, Susanne Thier, persönlich für die Vereinbarung einiger Inserate in der Tageszeitung Österreich verantwortlich war. Sie arbeitet in der Abteilung von Johannes Pasquali, gegen den aktuell Ermittlungen laufen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Konkret wurden zwei E-Mails geleakt, welche eine Involvierung von Frau Thier und Johannes Pasquali in die Auftragsvergabe an die Zeitung Österreich nahelegen. Natürlich ist nichts daran ehrenrührig oder gar strafrechtlich relevant, wenn ein Ministerium Inserate an ein Medium vergibt. Doch sind die Vorgänge im Licht der aktuellen Vergabeskandale interessant. Aufgrund von Chat- und SMS-Nachrichten des ehemaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz vermutet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, dass dieser in einen Fall möglicher Bestechung involviert wäre. Mittels Scheinrechnungen hätte man sich Berichterstattung gekauft. Sollte auch die Lebensgefährtin von Sebastian Kurz in die Sache involviert sein, erhält der Skandal nochmals eine ganz besondere Würze.

Unsere diesbezügliche Anfrage an das Finanzministerium vom Samstag, 10. Oktober, 10:32 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns wurde Schriftverkehr aus dem August 2017 zur Kenntnis gebracht, der nachfolgende Vermutungen zulässt:

Frau Susanne Thier war in die Beauftragung der Tageszeitung Österreich im Sinne der aktuell publik gewordenen Ermittlungen der WKStA involviert.

Frau Susanne Thier wurde von ihrem Vorgesetzten Johannes Pasquali direkt damit betraut, Angebote und Aufträge hinsichtlich Insertionen in der Tageszeitung Österreich auszuhandeln.

Können Sie das bestätigen oder dementieren?

Können Sie bestätigen, dass am 31. August 2017 um 10:38 ein E-Mail von Frau Thier an Herrn Pasquali hinsichtlich einer Insertion im September Magazin Reiselust, Zeitung Österreich, erging?

Können Sie bestätigen, dass am 22. September 2017 um 10:15 ein E-Mail von Herrn Pasquali an Frau Thier hinsichtlich einer Insertion in der Jumbo-Ausgabe in der Zeitung Österreich erging?

Ich ersuche Sie höflichst um eine Stellungnahme bis Montag, 11. Oktober, 17:00 Uhr.

Dies beantwortete das Ministerium am Montag, 16:53 wie folgt:

Ich darf Ihnen auf Ihre Anfrage folgende Antwort aus dem Finanzministerium zukommen lassen:

Herr Finanzminister Gernot Blümel hat am 8. Oktober 2021 die Interne Revision des BMF beauftragt, alle Vergaben von Inseraten und Studien der Kommunikationsabteilung ab 2015 sowie deren ordnungsgemäße Abwicklung zu untersuchen. Sie ist gerade dabei, das Prüfkonzept zu erstellen und mit der Finanzprokuratur abzustimmen. Über die Ergebnisse dieser Untersuchung ist unverzüglich zu berichten und die Finanzprokuratur in Kenntnis zu setzen. Die Beauftragung erfolgte in Absprache mit der Finanzprokuratur.

Ich ersuche Sie um Verständnis dafür, dass wir zu laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben.

Damit wird weder bestätigt noch dementiert, dass die uns vorliegenden E-Mails tatsächlich im Finanzministerium erstellt und verschickt wurden. Es ist aber davon auszugehen, denn ansonsten wäre die Antwort vermutlich sehr scharf und deutlich ausgefallen.

Spannend ist auch, wer daran interessiert ist, in kleinen Happen Inhalte aus den Ermittlungsprotokollen an die Medien – also auch an uns – zu spielen. Es soll sich um Kreise innerhalb der Inlandsgeheimdienste handeln. Dabei fällt eine gewisse Message Control auf, denn das Magazin ZackZack brachte die Nachricht bereits vor uns, während wir noch – journalistisch sauber – auf die Antwort des Finanzministeriums warteten, die mittlerweile ja auch eingetroffen ist. Wir werden uns dadurch aber nicht beirren lassen und nicht mit „guten Geschichten“ vorpreschen, wenn wir den Beschuldigten keine Möglichkeit gegeben haben, den Sachverhalt innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kommentieren.

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