KI-Verhaltensüberwachung: Japan macht den Anfang – bald auch bei uns?

Bild: freepik / tongpatong

Vorerst sollen KI-unterstützte Überwachungskameras von der japanischen Polizei nur bei Veranstaltungen mit sogenannten VIPs eingesetzt werden. Doch eine generelle Ausweitung auf öffentliche Bereiche ist durchaus möglich. Bei einem Erfolg könnte der Druck steigen, diese Technologie auch bei uns zur „Terrorbekämpfung“ einzusetzen.

Die japanische Nationale Polizeibehörde hat sich für den Einsatz von Überwachungskameras zur Verbrechensbekämpfung entschieden, die mit künstlicher Intelligenz ausgestattet sind, um die Sicherheitsmaßnahmen für VIPs zu verstärken. Diese Entscheidung wurde aufgrund der Erinnerung an die überraschende Ermordung des ehemaligen Premierministers Shinzo Abe und der von der Regierung festgestellten zunehmenden Gefahr durch „allein handelnde Personen“ getroffen. Die KI soll dabei mithilfe von Gesichtserkennung und Verhaltensanalysen dazu beitragen, potenzielle Gefährder zu erkennen und dadurch Anschläge zu verhindern.

Der Einsatz künstlicher Intelligenz im Bereich der Strafverfolgung findet weltweit immer größere Verbreitung. Laut einem Bericht von Nikkei Asia ergab eine 2019 vom Carnegie Endowment for International Peace durchgeführte Studie, dass 52 von 176 befragten Ländern KI-Tools in ihre Polizeitaktiken integrieren. Inzwischen dürften es jedoch bereits deutlich mehr sein. Erwähnenswert ist, dass Isao Itabashi, Spezialist für Terrorismusbekämpfung beim Council for Public Policy in Tokio, die Wirksamkeit dieser Technologie bei der Erkennung ungewöhnlichen Verhaltens und der Optimierung des Einsatzes von Polizeibeamten gegenüber dem Medium bestätigt hat. Die Nationale Polizeibehörde plant deshalb, Kameras mit integrierter KI-Technologie zu testen, die Verhalten und Gesichter erkennen können. Diese Tests werden im laufenden Haushaltsjahr durchgeführt, das im März 2024 endet.

In der Europäischen Union gibt es ähnliche Bestrebungen. Zum Schutz der Privatsphäre wird jedoch nur die Verhaltenserkennung eingesetzt, da aktuelle EU-Vorschriften den Einsatz der Gesichtserkennung aus Datenschutzgründen einschränken. Es ist immens wichtig, die potenziellen Auswirkungen des Einsatzes von KI-Überwachungstechnologie auf die Privatsphäre zu berücksichtigen, selbst wenn dadurch die Sicherheitsmaßnahmen verbessert werden können. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich insbesondere die Geheimdienste nicht sonderlich um solche Restriktionen scheren.

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