Kein Veto-Recht: Lauterbach will sensible Patientendaten an Pharmaindustrie verhökern

Bild: Lauterbach By © Superbass / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=77925071; Grafiken: freepik @brgfx

Deutschlands gemeinhin als Pharmalobbyist geltender Gesundheitsminister macht keinen Hehl daraus, dass die Rechte der Bürger für ihn von keiner besonderen Relevanz sind. Durch die von Karl Lauterbach vorangetriebene elektronische Patientenakte wird die deutsche Bevölkerung im Hinblick auf all ihre Gesundheitsdaten gläsern – doch davon soll nicht nur der zunehmend ökosozialistische Staat profitieren: Lauterbach will diese hochsensiblen Daten mitsamt der Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen an die Pharmaindustrie weitergeben – ohne dass die Bürger dem widersprechen können.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist zu Recht massiv umstritten. Fakt ist: Gäbe es überzeugende Vorteile der ePA für die Bevölkerung, so hätte man kein Opt-out-Verfahren einführen müssen. Lauterbach setzt darauf, dass die Bürger wahlweise zu träge oder – im Falle der Senioren – zu wenig technikaffin sind, um Widerspruch zu leisten: So soll bis 2025 erreicht werden, dass 80 Prozent der Versicherten die ePA nutzen. Lauterbach fabuliert von einer Verbesserung der Versorgung, weil so Doppeluntersuchungen und kritische Wechselwirkungen von Medikamenten vermieden werden würden. Jenen Patienten, die wirklich nicht in der Lage sind, ihrem Arzt ihren Medikamentenplan vorzulegen und die dieselben Untersuchungen versehentlich mehrfach durchführen lassen, stand es jedoch längst frei, die ePA zu nutzen – für den Rest der Versicherten (und somit die Mehrheit) sind diese Aspekte irrelevant.

Für Deutschlands Ungesundheitsminister stand die Gesundheit der Bürger bis dato nie im Fokus – das hat er in der sogenannten Pandemie eindrücklich bewiesen. Wer erst mit fast zwei Jahren Verspätung Nebenwirkungen eines experimentellen Gentherapeutikums einräumt, das er den Menschen gesetzlich aufzwingen wollte, hat seine Prioritäten für jedermann offengelegt und verdient entsprechend kein Vertrauen mehr. So wie es bei den sogenannten Impfungen um die Profite der Pharmaindustrie ging, so soll eben diese auch Nutznießer der ePA sein: Nachdem BioNTech ankündigte, sein umstrittenes Krebsforschungsprojekt in Großbritannien statt in Deutschland durchzuführen, ging es mit den Planungen zur Digitalisierung des Gesundheitssystems plötzlich ganz schnell.

Daten für Big Pharma – ohne Widerspruchsmöglichkeit

Die sensiblen Daten aus der elektronischen Patientenakte sollen an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) fließen, wo Universitäten sowie Pharma- und Gesundheitsunternehmen dann Anträge auf Datenzugang stellen können. Wer davon genau finanziell profitiert, ist bisher unklar – die Bürger werden es nicht sein. Die Daten werden pseudonymisiert (anhand eines Schlüssels kann also die genaue Identität der Individuen, zu denen die Datensätze gehören, festgestellt werden).

Nun können die Bürger der ePA zumindest noch widersprechen – doch es gibt weitere Daten, die an Big Pharma fließen sollen: Die „Welt“ machte (hinter der Bezahlschranke) bereits darauf aufmerksam, dass zusätzlich die Abrechnungsraten der gesetzlichen Krankenkassen, die seit Oktober 2022 zentral im Forschungsdatenzentrum gespeichert werden, von Unternehmen abgerufen werden können.

Pikant: Der Bürger hat keinerlei Möglichkeit, dem zu widersprechen. Es handelt sich dabei um umfangreiche Daten von 73 Millionen Versicherten – darunter Angaben zu ärztlichen Diagnosen, Behandlungen, Operationen und Medikamenten. Auch sie werden nur pseudonymisiert (und nicht anonymisiert). Erst nach 30 Jahren müssen die Daten gelöscht werden. Diese Datenbank wurde 2019 durch ein Gesetz von Jens Spahn geschaffen, Lauterbach erachtet es aber nicht für nötig, die Regelung nun – in Anbetracht der weiteren Verwendung der Daten für die „Forschung“ – anzupassen und dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung ihre Daten durch Widerspruch schützen kann. Das lässt tief blicken – auch wenn Lauterbachs Vorgehen die wenigsten überraschen dürfte.

Entmachtung der Datenschutzbehörden

Wie heise.de berichtete, werden durch Lauterbachs neue Gesetzgebung sowohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als auch der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) faktisch entmachtet. Lauterbach will deren „klassische Vetorechte im Sinne eines Einvernehmens“ abschaffen. Die für Datenschutz und IT-Sicherheit zuständigen Bundesbehörden dürfen dann fortan nur noch in einem Beirat mitwirken. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte – wenig überraschend – zuvor Kritik an Lauterbachs Vorstoß geäußert und Bedenken zum Opt-out-Verfahren geäußert. Das kommt ihn nun scheinbar teuer zu stehen.

Am Ende dürfte es vor allem an den Bürgern liegen, die zunehmende Aushebelung des Datenschutzes zu verhindern. Wer schweigt, stimmt zwar nicht unbedingt zu – doch er ändert auch nichts.

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