Kein Migrantenbonus vom Amtsgericht Regensburg: Ein Tunesier muss für 18 Monate ins Gefängnis. „Wenn ich Sie rauslasse, ist es wahrscheinlich, dass Sie untertauchen und weitere Straftaten begehen. Es ist für einen normalen Bürger nicht erklärbar, wenn ich Sie heute aus der Haft entlasse“, erklärte der Richter.
Die bayerische Stadt Regensburg hat ein Problem mit Migrantenkriminalität. Zu den Straftaten, die von Asylbewerbern begangen werden, gehören Körperverletzungen, sexuelle Belästigungen, Vergewaltigungen und Drogenhandel. Der Schulleiter einer Mädchenschule hatte kürzlich an die Eltern appelliert, ihre Töchter nicht allein zur Schule gehen zu lassen. Der Leiter einer Edeka-Filiale hatte über einen starken Anstieg von Diebstählen berichtet. Da der Regensburger Bahnhof ein Kriminalitätsschwerpunkt ist, wurde eine Spezialeinheit für Bahnhofskriminalität eingerichtet. Ermittelt wird derzeit gegen 34 Mehrfach- und Intensivtäter – 30 Verdächtige kommen aus Tunesien, die anderen vier aus Syrien, Irak, Algerien und Tschechien.
Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher verdeutlichte: „Unsere Sondereinheit verzeichnet 5,5 Straftaten pro Tatverdächtigen. Auf die 30 Tunesier entfallen somit circa. 160 Straftaten.“ 29 der 34 Straftäter befinden sich in Haft. Bisher ist jedoch nur ein Urteil ergangen: Ein Tunesier wurde wegen Drogen und Diebstahls zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt, erhielt aber eine Bewährungsstrafe ohne Freiheitsentzug. Aufgrund fehlender Papiere wurde niemand abgeschoben.
Nun erfolgte endlich eine Reaktion der Justiz auf die Zustände. Der Tunesier Abdallah C. (28) wurde vom Amtsgericht Regensburg wegen mehrfachen Diebstahls und sexueller Belästigung zu 18 Monaten Knast verurteilt – ohne Bewährung! Richter Zois Charitopoulos (41) begründete das Urteil mit den Worten: „Wenn ich Sie rauslasse, ist es wahrscheinlich, dass Sie untertauchen und weitere Straftaten begehen. Es ist für einen normalen Bürger nicht erklärbar, wenn ich Sie heute aus der Haft entlasse. Sie sind ein Intensivtäter. Sie haben in hoher Frequenz Straftaten begangen, es war ein enger Zeitraum zwischen den Taten.“ Dann wurde der Amtsrichter sehr deutlich: „Sie sind nach Deutschland gekommen, haben Gastfreundschaft und Sozialleistungen erhalten – und ausgenutzt. Sie können dann von diesem Gericht keine Milde erwarten.“
C. kam im Sommer 2023 nach Deutschland, nachdem sein Asylantrag in Italien abgelehnt worden war. Im Zeitraum vom 12. Juli bis 23. November verübte er in Regensburg acht Straftaten: Er beging Diebstähle und wurde mit Drogen erwischt. Im November stahl er in einer Disco ein Handy. Als die Bestohlene ihn verfolgte, gab er das iPhone zwar zurück, doch fasste er der jungen Frau (20) dabei an die Brüste. Das wurde von einem Zivilpolizisten beobachtet, der den Tunesier daraufhin stellte. Verhaftet wurde er dann fünf Tage später in einer Flüchtlingsunterkunft, dabei wurden Drogen bei ihm gefunden.
Auch Staatsanwalt Dr. Konstantin Voges (31) sprach in seinem Plädoyer Klartext: „Wir haben einen Angeklagten, der in Italien nicht Fuß fassen kann. Danach reist er nach Deutschland. Anstatt sich an Strohhalme zu klammen, hier Fuß zu fassen, fängt Herr C. an, in einer hohen Frequenz Straftaten zu begehen. Er wartet nachts vor Discos, um betrunkene Frauen anzutanzen. Mir fehlt jedes Verständnis.“
C. bleibt in Haft. Er ist ausreisepflichtig, doch dürfte ihm wohl keine Abschiebung drohen, denn er hat keine Papiere.
Es ist längst Fakt, dass im Zuge der Masseneinwanderung auch Straftäter einreisen. Der Abschied von einer Kuscheljustiz, wie in diesem Fall, ist schon lange überfällig. Dass Personen ohne Pass einreisen dürfen, fehlende Ausweispapier dann aber zu einem Abschiebehindernis werden und zu einer Duldung führen, zeigt einmal mehr das völlige Versagen dieses Staates.