Karl allein am Ball: Kanzlergattin besucht lieber Tansania, verteilt Gelder aus Nutzerklagen

Bildcollage: Report24.news

Stolz präsentiert die ÖVP-nahe Zeitung „Exxpress“ Exklusivfotos von Frau Nehammers Afrika-Besuch. Anstelle Österreich zu ehren und bei einer der wichtigsten Kulturveranstaltungen anwesend zu sein, verteilt Katharina Nehammer Medienberichten zufolge lieber 20.000 Euro in Tansania. Das Geld soll aus umstrittenen Klagen stammen, die sie ihren Anwalt Michael Rami gegen Facebook-Nutzer führen ließ.

Ein Kommentar von Willi Huber

In früheren Zeiten, als Politiker noch Respektspersonen waren, hätte nur ein Detail dieser Geschichte für einen Rücktritt gereicht. Heute hält man es für normal. Eine kurze Zeitleiste der Ereignisse:

Im August 2021 wird bekannt, dass Katharina Nehammer über Rechtsanwalt und Verfassungsrichter Michael Rami gegen „Hass Postings“ auf Facebook klagen lässt. Damals war die Behauptung, dass pro Fall 4.400 Euro eingetrieben werden sollen – nicht weniger als 1.000 Mal.

Serienklagen bzw. Massenabmahnungen sind in Österreich eigentlich nicht vorgesehen. Der Rechtsanwalt, der dies wegen „Google Schriften“ gegen Tausende Homepagebetreiber versuchte, hat nun massive Probleme mit der Anwaltskammer und muss sich Medienberichten zufolge auch strafrechtlich verantworten.

Dass der Vergleich des anwaltlichen Vorgehens nicht von irgendwoher geholt ist, zeigt der Umstand, dass Rami einen Zweieinhalbjährigen im Raum Eisenstadt zur Zahlung der hohen „Entschädigung“ für ein Facebook-Posting aufforderte – Kritiker bezeichnen die Vorgangsweise als Nötigung. Dies zeigt, wie wenig Sorgfalt man bei der Durchführung der Massenabmahnung walten ließ. Der Grund für das Durchgreifen der Kanzlergattin: Man hatte behauptet, sie würde bei Hygiene Austria arbeiten, der ÖVP nahen Firma, die während der Pandemie im Geruch stand, tonnenweise chinesische Mund-Nasenmasken als „made in Austria“ vermarktet zu haben.

Zunächst kam man mit dem Klagebegehren nicht überall durch. Das Landesgericht Wien wies eines dieser Begehren damals ab. Wie viele Menschen bezahlt haben, ist unbekannt. Insgesamt ging es um über 4 Millionen Euro, davon nach Rechnung von OE24 fast eine Million für den Anwalt – ein nettes Körberlgeld. Das Oberlandesgericht entschied dann in Folge, dass das Facebook-Posting ehrenbeleidigend wäre, womit hohe Kosten für die Beklagten verbunden sind. Ob alle Gerichte in allen Bundesländern dem zustimmten, ist unbekannt.

Oben genannte ÖVP nahe Zeitung Exxpress berichtete in Folge von einem Erfolg vor dem OGH, wohl das Oberlandesgericht mit diesem verwechselnd. Damals wurde lobhudelnd berichtet, dass die Kanzlergattin nach Abzug der Anwaltskosten die Einnahmen spenden wolle. Und es wäre ja immerhin um „Hass im Netz“ gegangen. Angeblich wolle Nehammer „Familien und Tiere in Not“ unterstützen. Das ist interessant, denn Familien hat man das Geld zuvor abgepresst.

Was stand eigentlich in dem Posting, das über 4 Millionen Euro „Schadenersatz“ wert sein soll?

Nehammers Gattin arbeitet im Hygiene Austria FFP2 Unternehmen vom Gatten der Sekretärin des Kurz. Uiii da wird Kohle geschefflt und das brave Volk glaubt es war für d‘ GESUNDHEIT

Abschrift des Postings, das inhaltlich unwahr ist und somit von Katharina Nehammer via Anwalt Rami tausendfach zur Anzeige gebracht wurde.

Auch wenn die Aussage in diesem Posting unrichtig war, wäre es nicht nur juristisch interessant, glaubwürdig darzustellen, wie dadurch der Kanzlergattin ein Schaden von 4 Millionen Euro entstanden sein soll. Vielmehr stellt sich die Frage, ob es statthaft ist, als Ehefrau des Kanzlers solche Summen mittels einer Serienabmahnung zu lukrieren.

Anwalt Michael Rami ist seit 2018 Mitglied im Verfassungsgerichtshof, der unter anderem über die Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen entschieden hat. Laut Transparenzdatenbank erhielt seine Kanzlei während der Corona-Zeit 302.000 Euro staatlicher Corona-Hilfen ausbezahlt. Nur 20 Rechtsanwaltskanzleien in ganz Österreich erhielten über 100.000 Euro solcher Hilfen – jene von Rami steht auf Platz drei. Als Verfassungsrichter entscheidet Rami auch darüber, ob genau solche Fördermaßnahmen rechtmäßig waren – als befangen meldete er sich bislang nicht.

Nun muss Karl Nehammer alleine auf den Opernball. Denn seine Frau macht ausgerechnet jetzt das Versprechen wahr, die Einnahmen aus den Strafverfahren zu spenden. 20.000 Euro gingen an ein Wasserleitungs-Projekt an Tansania. Die Frage ist, ob die Reise mit Begleitung und (Cobra?)-Personenschutz nicht vielleicht eine Spur mehr als 20.000 Euro kostet und wer die Kosten dafür übernimmt?

Anwalt Rami geriet jüngst massiv in die öffentliche Kritik, weil er im Kinderporno-Skandal einen bekannten Schauspieler vertritt. Dabei bezeichnete er den Besitz Tausender Kinderporno-Dateien als „rein digitales Delikt“. Dass ein Verfassungsrichter eine derartige Verharmlosung äußert, empörte wirklich viele Menschen und Institutionen, die gegen Kindesmissbrauch kämpfen.

In Summe stehen wir vor einem Sittenbild, das für die Wahldemokratie Österreich, die Österreichische Volkspartei ÖVP, aber auch die mitregierenden und in vielen Bereichen tonangebenden Grünen steht. Es steht für den „Genierer“ der Kanzlerfamilie und das Selbstverständnis von Politik und Systemmedien. Es steht auch für die Achtung, welche die Kanzlerfamilie dem Land entgegenbringt, wenn man nicht einmal die wichtigsten Kulturveranstaltungen der Nation besucht. Das Verhalten reiht sich übrigens nahtlos in die Saison 2021/2022 ein, wo Nehammer dem Neujahrskonzert fernblieb. Ob man nun eigenen Zwecken oder jenen fremder Herren dient, ist dabei einerlei.

Über all diese Dinge könnte Karl Nehammer, alleine am Ball, nachdenken. Es darf bezweifelt werden, dass er das macht. Vielleicht denkt er momentan ja auch mehr an den handverlesenen Personenschutz seiner Gattin.

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