Unter einem von 1948 bis 1996 existierenden Eugenikgesetz wurden rund 16.500 Menschen in Japan zwangssterilisiert. Menschen mit „lebensunwerten“ Erbkrankheiten sollten sich nicht fortpflanzen dürfen, so die Begründung. Ein aktueller Bericht dazu sorgt nun für Aufregung.
Beinahe 50 Jahre lang konnten die japanischen Behörden aufgrund eines geltenden Eugenikgesetzes Zwangssterilisierungen von Menschen durchführen, die an bestimmten unerwünschten Erbkrankheiten litten. Dies sollte sicherstellen, dass sich solche Gendefekte nicht weiter verbreiten. Man sah dies als „humaner“ an, nachdem die Massenmorde der Nazis an Menschen mit genetischen Defekten im Namen der „Erbgesundheit“ bekannt geworden waren.
16.500 Zwangssterilisationen auch an Kindern
Die Tatsache, dass laut einem 1.400 Seiten umfassenden japanischen Regierungsbericht bereits Kinder ab neun Jahren solchen eugenischen Maßnahmen unterzogen wurden, sorgt mittlerweile für eine Welle der Empörung. Insgesamt etwa 16.500 Menschen wurden demnach in diesen 48 Jahren ohne deren Einwilligung Operationen unterzogen, die ihnen die Zeugung bzw. Geburt von Kindern unmöglich machten. Das Gesetz zielte demnach darauf ab, „die Geburt von minderwertigen Nachkommen zu verhindern … und das Leben und die Gesundheit der Mutter zu schützen“.
60.000 Zwangs-Abtreibungen
Weitere rund 8.000 Japaner gaben offiziell ihre Einwilligung dazu ab, was jedoch oftmals unter Druck geschah. Zudem wurden dem Bericht zufolge beinahe 60.000 Frauen zu Abtreibungen gezwungen, weil ihre Kinder Gendefekte aufwiesen. Nach Aufhebung des Gesetzes wurden zwar Entschädigungszahlungen in Höhe von 3,2 Millionen Yen (etwas mehr als 20.000 Euro) zugestanden, was jedoch von den Opfern und deren juristischen Vertretern als nicht ausreichend bezeichnet wird.
Diese Summe reiche nicht aus, um die dadurch entstandenen seelischen Schäden zu begleichen. Zudem müssen die Entschädigungszahlungen bis April 2024 beantragt werden, da die Regierung das Geld nicht auf Basis der vorhandenen Daten einfach so verteilen will. Doch gerade einmal 1.049 Personen haben bislang die Auszahlung beantragt. Wahrscheinlich auch deshalb, weil die Scham sie davon abhält.
Nicht das einzige Land mit dieser Praxis
Auch andere Länder, darunter Schweden, Deutschland, Kanada, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten, hatten teils jahrzehntelang ähnliche Praktiken zur Zwangssterilisation von Menschen mit Erbkrankheiten oder unerwünschter Abstammung (z.B. ethnische Minderheiten) durchgeführt.