Während Anfang Mai erst 138 Fälle positiv entschieden waren, sind es Ende Juni bereits 193 anerkannte Impfschäden. Tausende Fälle sind noch in Bearbeitung. Dies zeigt die Beantwortung einer Anfrage des unermüdlich für die Freiheit kämpfenden FPÖ-Abgeordneten Hauser. Die Mär der „nebenwirkungsfreien“ und „sicheren“ Impfung ist nicht weiter aufrechtzuerhalten.
Mit 31. Juli beantwortete der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch die Anfrage des FPÖ Abgeordneten Mag. Gerald Hauser:
Mit Stand 26. Juni 2023 wurden 193 Entschädigungen aufgrund einer Corona-Impfung nach
Anfragebeantwortung durch das Gesundheitsministerium
dem Impfschadengesetz zuerkannt.
Anfang Mai waren nur 138 Fälle positiv entschieden worden. Dies gibt in so kurzer Zeit plötzlich ein gewaltiges Plus an anerkannten Nebenwirkungen. Die Entschädigungen sind freilich oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es sind sehr geringe Geldsummen (eine Einmalzahlung zwischen 1.305,70 und 5.689,20 Euro), welche den oft lebenslänglich verkrüppelten Menschen geboten werden. Im Falle von Herzschäden ist mit einer massiv verkürzten Lebenserwartung zu rechnen. Siebzehn Personen wurde eine Dauerinvalidität zuerkannt, sie erhalten eine Rente zwischen rund 110 und 1.822 Euro. Besonders traurig: Eine Person muss aufgrund der Corona-Impfung nun mit einer Waisenrente leben. Die Geschichte dazu kann man sich gut vorstellen.
Am 1. Mai waren 1.479 Anträge anhängig, 316 von insgesamt 1.933 Anträgen wurden abgelehnt. Ob sich diese Zahlen seither verändert haben, geht aus der neuen Anfrage leider nicht hervor. Hier beantwortete das Gesundheitsministerium einen Teil der Frage wohl mutwillig nicht, denn Hauser wollte wissen, wie viele gemeldete Impfschäden es in Österreich gibt. Das ist eine völlig andere Fragestellung, als im Schreiben des Ministeriums beantwortet wurde, welches sich nur auf Entschädigungen nach dem Impfschadensgesetz bezog. Die Zahl gemeldeter Schäden hat mit anerkannten Schäden nichts zu tun und müsste dramatisch höher sein.
In Österreich sind in Zusammenhang mit Covid-19 Impfschäden derzeit nur eine Klage und fünf Aufforderungsschreiben nach dem Amtshaftungsgesetz bekannt. Die Klage wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Streitgegenstand war die nicht vorhandene oder ausreichende Zulassung der Covid-19 Impfstoffe. Hier argumentierten die Gerichte, dass die Zulassung des Impfstoffes auf EU-Ebene erfolgte, was für Österreich verbindlich wäre.
Aus solchen Argumenten sieht man auch die immense Gefahr, die den Menschen durch die bereitwillige Unterwerfung unter globalistische Organisationen wie EU, UN Agenda 2030 und WHO droht. Irgendwo im Ausland trifft jemand eine fatale Entscheidung und am Ende will keiner Schuld gewesen sein, jeder putzt sich ab, ein Verantwortlicher ist nicht auffindbar und somit nicht klagbar.
Weiters zeigt Hauser auf, dass eine massive Diskrepanz zwischen den millionenteuren Werbekampagnen für die Impfung und der nötigen Aufklärung über Risiken, Nebenwirkungen und Impfschäden vorliegt. Um die schrecklichen Schäden der Fehlentscheidung zu einer flächendeckenden Impfempfehlung aufzuarbeiten, gibt es nur die Homepages von Sozialministerium und Gesundheitsministerium, welche Betroffene aber erst einmal finden müssen. Angeblich würden Impfopfer bei Bedarf beim Sozialministeriumsservice beraten.