Wir leben in einer Zeit, wo Recht und Gesetz nicht einmal mehr als “freundliche Empfehlungen” wahrgenommen werden. Es herrscht organisierter, vorsätzlicher Rechtsbruch, im Speziellen was die Verfassung, die Menschen- und Grundrechte betrifft. Das nächste Recht, das mit Füßen getreten wird, ist jenes auf Bildung. Speziell die Linken, welche sich seit Jahrzehnten für ein durchlässiges, chancengleiches Bildungssystem eingesetzt haben, bejubeln jetzt, dass Bildung nur noch Gen-Geimpften zur Verfügung stehen soll.
Ein Kommentar von Willi Huber
Ab dem kommenden Sommersemester führt nach der Universität Klagenfurt auch die Wirtschaftsuniversität Wien eine 2G-Regel ein. Nur Personen, welche die Gentherapie über sich ergehen lassen – oder Genesene für einen beschränkten Zeitraum – dürfen dann noch studieren. Die dem Linksradikalismus nahestehende Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) fordert 2G an allen Universitäten, die Senatsvorsitzenden der Universitäten fordern eine bundesweit einheitliche Regelung.
Wenn die Semesterimpfung wichtiger ist als die Semesterprüfung
Gewohnt “neutral” formuliert Lisa Nimmervoll für den Standard, dass die WU “nun Klarheit schafft”. Bitte schließen Sie kurz die Augen und stellen Sie sich eine Horde Dreadlocks tragender, kiffender linker Studenten vor, wie sie sich vor dem Parlament hinknien und skandieren: “Staat, du bist so gut zu uns! Impfe uns, o weiser und allmächtiger Staat! Stich uns alle drei Monate mit der Nadel, wir hinterfragen nicht! Wir versprechen, immer folgsame Untertanen zu sein.” Genau das passiert derzeit, und auch das Zentralorgan der Linken, der Standard, spielt willig mit.
Schäbige Forderung
Die Forderung nach einer Impfpflicht für Studenten ist auch deshalb außerordentlich schäbig, weil diese Altersgruppe nachweislich – das zeigen alle internationalen Studien – von Covid-19-Risiken so gut wie gar nicht betroffen ist. Ein schwerer Verlauf ohne Vorerkrankungen ist völlig undenkbar – die derzeit eingesetzten Impfstoffe bieten keinen Schutz vor Infektion oder Weitergabe der Krankheit, somit fällt auch das Scheinargument der Solidarität weg.
Der Artikel 14 der EU-Charta sieht das Recht auf Bildung vor. Das Recht auf Bildung ist ein universelles Menschenrecht, festgehalten in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Artikel 26.
Nichts steht über den Grundrechten
Selbstverständlich kann keine Verordnung, kein einfaches Gesetz und auch keine eigenmächtig erlassene Uni-Hausregel jemals über den Grund- und Menschenrechten stehen. Jeder Beteiligte weiß das, deshalb ist auch klar, dass hier vorsätzlicher Rechtsbruch begangen wird. Falls die Gesellschaft nicht in eine Diktatur geführt wird, muss auch jedem Beteiligten bewusst sein, dass ein solcher Rechtsbruch Konsequenzen haben wird.
Wer staunen will, welche Grundrechte in Österreich bereits abgeschafft wurden, kann sich die Liste beispielhafter Grundrechte auf oesterreich.gv.at durchlesen. Inzwischen sind nicht angetastete Grundrechte zur Seltenheit geworden – als Vorwand gilt eine Pandemie, deren Existenz von vielen mittlerweile angezweifelt wird.