Für die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic sowie Impfärzte könnte es nun sehr ungemütlich werden: Sechs mutmaßlich durch die Covid-Impfung Geschädigte und mehrere weitere Personen haben Strafanzeige erstattet. Ein Team von Anwälten und Wissenschaftlern hat einen umfassenden Evidenzreport sowie rund 1.200 Beweismittel zusammengestellt und diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Ziel: Verhindern, dass noch mehr Menschen durch die nebenwirkungsreichen Gentherapeutika zu Schaden kommen.
Den angezeigten Personen werden unter anderem schwere und dauerhafte Verletzungen grundlegender heilmittelrechtlicher Sorgfaltspflichten vorgeworfen (es gilt die Unschuldsvermutung). Auf Basis der umfassenden wissenschaftlichen Beweisführung wird argumentiert, dass die Arzneimittelbehörde Swissmedic ein Risiko für die öffentliche Gesundheit geschaffen habe, das jenes durch SARS-CoV-2 deutlich übersteige.
Täuschung der Öffentlichkeit durch Arzneimittelbehörde?
So habe die Behörde die neuartigen Gentherapeutika zugelassen, obwohl die vom Gesetz verlangten Mindestvoraussetzungen zu keinem Zeitpunkt erfüllt waren: Es fehlten bis heute belastbare Nachweise für eine mittel- bis langfristige Wirksamkeit der Vakzine – und schon vor der Zulassung hätten Tierstudien auf erhebliche Risiken der Präparate hingewiesen. Swissmedic habe es zudem versäumt, die mit der Zulassung verbundenen erheblichen Risiken adäquat zu minimieren und die Gesundheit der Konsumenten effektiv zu schützen. So sei trotz klarer Risikohinweise eine Impfempfehlung für Schwangere ausgesprochen worden. Die Risikoüberwachung durch die Behörde wird generell als nachlässig kritisiert. Durch unvollständige und unwahre Informationen sei die Öffentlichkeit über das tatsächliche Nutzen-Risiko-Verhältnis der sogenannten Impfung getäuscht worden: Swissmedic habe medizinische Fehlentscheidungen gesunder Menschen in Kauf genommen.
Ignoranz der Behörden: Juristen gehen an die Öffentlichkeit
Eingereicht wurde die Strafanzeige bereits am 14. Juli, doch die Behörden reagierten bisher nicht darauf. Daher hielten die Rechtsanwälte der Klägerseite am gestrigen Montag eine Pressekonferenz ab: Sie sehen die öffentliche Gesundheit akut bedroht. Im Zuge der Konferenz wurde nicht nur darauf hingewiesen, dass die mRNA-Präparate in Wahrheit keine Impfstoffe seien, sondern auch, dass die „Impfungen“ weder den Pandemieverlauf positiv beeinflusst noch Todesfälle verhindert hätten. Stattdessen zeigen sich auch in der Schweiz eine beunruhigende Übersterblichkeit und ein anhaltender Rückgang der Lebendgeburten – beides könnte mit den mRNA-Injektionen in Zusammenhang sehen. Hinzu komme die wachsende Datenbasis zu folgenschweren Impfschäden. Unter Berufung auf Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch mahnte man an, dass auf eine Million verabreichte Covid-Impfungen 40-mal mehr Todesfälle auftreten als bei Grippeimpfstoffen.
Schwere Nebenwirkungen, ignorierte Warnsignale
Stellvertretend für zahllose weitere Opfer der Gentherapeutika wurden die Fälle von drei Personen geschildert, die anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einem Covid-Schuss erlitten:
Mai T. J. (45-Jahre) musste unmittelbar nach der 3. Impfung hospitalisiert werden. Kurze Zeit später lautete die Diagnose: schwere rheumatoide Arthritis, neben weiteren Beschwerden. Die gelernte Sachbearbeiterin ist seither auf einen Rollstuhl angewiesen und nur zu 50% arbeitsfähig. Rosanna K. (28 Jahre) erlitt unmittelbar nach ihrer 2. Impfung schwere Fieberschübe, Atemnot und Ohnmacht. Während rund 6 Monaten musste sie sich wegen chronischem Erschöpfungssyndrom, Fieber und diffusen Schmerzen pflegen lassen und konnte ihren Aufgaben als Mutter und als Stewardess nicht mehr nachkommen. Samantha K. (19) trainierte bis zu ihrer Pfizer-Impfung im Januar 2021 in der höchsten Eishockey-Liga. Unmittelbar nach der zweiten Impfung setzten Kopfschmerzen und Konzentrationsverlust ein. Später verlor sie die Kontrolle über ihren Körper und litt während Monaten unter anhaltenden Zuckungen am ganzen Körper.
aus: Medienmitteilung Corona Anzeige
Das Juristen-Team weist zudem darauf hin, dass im Laufe der Zeit immer neue Warnsignale für immer mehr Bevölkerungsgruppen hinzukamen, die von Swissmedic offenkundig ignoriert wurden:
Trotz alledem sei die Überwachung von Nebenwirkungen nicht verbessert worden, die Öffentlichkeit wurde nicht über Sicherheitsrisiken aufgeklärt und Zulassungen der Präparate wurden nicht eingeschränkt. Das Ausmaß der strafrechtlich relevanten Schuld der Behörde sei so fortlaufend erhöht worden.
Swissmedic hat während rund 2 Jahren fehlerhafte Informationen über Nutzen und Risiken der Covid-Impfstoffe verbreitet und aufrechterhalten. Diese Falschinformationen wirkten irreführend für die Bevölkerung sowie für Entscheidungsträger in Politik, Gesundheitswesen und Wirtschaft. Für sämtliche Schäden aus dieser Irreführung tragen die angezeigten Personen von Swissmedic die Verantwortung, insbesondere für die gesundheitlichen Schäden der Opfer.
MLaw Philipp Kruse, Rechtsanwalt, LL.M.
Stopp der Zulassungen, Aufklärung der Bürger und Strafverfahren gegen Verantwortliche
Die Forderungen der Juristen, deren gesamte Arbeit in diesem Fall zum Schutz der öffentlichen Gesundheit auf dieser Website publiziert wurde, umfassen unter anderem die sofortige Sistierung der Zulassung aller mRNA-Impfstoffe. Zudem soll nach Ansicht der Rechtsanwälte umgehend ein Strafverfahren gegen die verantwortlichen Personen bei Swissmedic eröffnet werden (ein erstes kantonales Strafverfahren gegen impfende Ärzte wurde bereits eröffnet). Die Öffentlichkeit soll wahrheitsgetreu über alle relevanten Fakten zur Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Präparate informiert werden. Impfnebenwirkungen sollen fortan durch ein verbessertes System wirksam erfasst werden.
Tatsächlich wird in Schweizer Medien relativ breit (wenn auch stark verkürzt) über die Strafanzeige berichtet. Das Thema Impfnebenwirkungen wird auch im öffentlich-rechtlichen SRF verstärkt angesprochen – so wurde dort in der gestrigen Tagesschau unumwunden über eine Rate schwerer Nebenwirkungen von 38 Prozent berichtet. Neben der Myokarditis wurden auch andere unerwünschte Reaktionen wie die Reaktivierung von Viren und die Möglichkeit schwerwiegender Komplikationen klar benannt.
In Deutschland derweil kam jüngst ein Gericht zu dem Urteil, dass Karl Lauterbachs faktische Lüge von der „nebenwirkungsfreien“ Impfung von der „Meinungsfreiheit“ gedeckt sei – man billigt hier also scheinbar offen die Irreführung der Öffentlichkeit…