Immer mehr Juristen haben große Bauchschmerzen und fachliche Einwände gegen die nach und nach Wirklichkeit werdende Gesundheits-Apartheid, die Ungeimpfte sukzessive vom öffentlichen und sozialen Leben ausschließt. Unter Rechtswissenschaftlern entbrennt nun auch eine überfällige akademische Debatte über die Zulässigkeit von Grundrechtseinschränkungen für „Impfverweigerer“, wenn die wesentliche argumentative Voraussetzung hierfür gar nicht mehr vorliegt – dass sie nämlich stärker als Geimpfte zur Ausbreitung der Infektion beitragen.
Dass man mittlerweile überhaupt axiomatische Selbstverständlichkeiten verteidigen muss, die noch vor wenigen Monaten völlig außer Diskussion standen, zeigt, wie die kollektive Psychose die letzten Brandmauern der Rechtsstaatlichkeit eingerissen hat. Noch im Januar erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Solange nicht wissenschaftlich sicher belegt ist, dass die Impfung auch vor einer Weitergabe des Virus schützt, kommt eine unterschiedliche Behandlung von Geimpften gegenüber Nicht-Geimpften nicht infrage!“ Inzwischen ist – und zwar empirisch – sicher belegt, dass dieser Schutz vor Weitergabe durch die Impfung eben NICHT besteht. Trotzdem ist die „unterschiedliche Behandlung“ nicht nur heute bereits Wirklichkeit; sondern sie wird immer weiter verschärft.
In einem ersten Aufweichungsversuch wurde zunächst darauf abgestellt, es genüge ja, wenn „die Impfung das Risiko einer Virusübertragung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen“. So definiert es das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI) weiterhin auf seiner Homepage. Formal wurde diese eigentlich unverantwortlich diffuse Definition („keine wesentliche Rolle“, „in dem Maß“) durch §28c des Ermächtigungsgesetzes namens IfSG („Infektionsschutzgesetz“) – präziser: die „Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen“ abgesichert. „Karlsruhe war beruhigt und die Politik hatte ihr Narrativ gefunden: Lasst euch impfen und ihr kriegt eure Grundrechte zurück!“, kommentiert Rolf Merk im renommierten juristischen Fachportal „Legal Tribune Online“ (LTO).
Doch nun hagelt es weltweit, zunehmend auch in Deutschland und Österreich, Impfdurchbrüche – nicht zu verwechseln mit dem „Durchbruch“, den die angeblich so segensreichen mRNA-Vakzine für die Pandemiebekämpfung doch bedeuten sollten. Die Mär von der reduzierten Infektiosität Geimpfter gegenüber Nichtgeimpfter wurde durch immer neue Studien belegt, etwa diese bahnbrechende bereits vom Frühjahr aus England.
Doch unbeirrt ignoriert die Politik diese auch wissenschaftlich belegte Zerbröselung der letzten vermeintlichen Legitimationsgrundlage für Ungleichbehandungen und Zweiklassen-Rechtsgewährung. Der US-Virologe Jeffrey Shaman von der Columbia University spricht mittlerweile davon, dass vor allem geimpfte Menschen „wahrscheinlich in einem beträchtlichen Ausmaß“ an der Übertragung von Delta beteiligt sind. Merk in LTO: „Da wundert man sich schon, warum bei uns – anders als in den USA und England – diese Studien weder in den Medien noch in der Politik oder der Rechtswissenschaft große Resonanz gefunden haben… Dabei bergen sie enormen politischen und juristischen Sprengstoff.“
Immerhin werden innerhalb der Jurisprudenz nun manche wach, und entwickeln ein – wenn auch verspätetes oder womöglich zu spätes – Unrechtsbewusstsein. Die Büchse der Pandora jedoch ist bereits geöffnet.
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