Impf-Abo: Lauterbach fordert neue Impfempfehlungen auch für „wertlose“ Vakzine

Bild: Hintergrund freepik / rost9, Lauterbach Martin Kraft, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons

Er kann es einfach nicht lassen: Gesundheitsminister Lauterbach, der Corona-Panikmacher der Nation, möchte am liebsten schnellstmöglich der gesamten Bevölkerung eine vierte Coronaimpfung aufdrücken (oder eher reindrücken). Aller Kritik zum Trotz wettert er weiter gegen die geltende Empfehlung der Stiko, die in seinen Augen nicht weit genug geht. Immerhin müssen die „wertlosen“ Impfstoffe noch unters Volk gebracht werden. Währenddessen steht er selbst für seinen fragwürdigen Umgang mit der Wahrheit unter Beschuss.

Ungeachtet dessen, dass Corona in vielen Ländern Europas inzwischen als normale Infektionskrankheit eingestuft wird, setzt Deutschland noch immer auf Impfen, Testen und Maskentragen. Lauterbach macht’s möglich. Das neue Infektionsschutzgesetz, das ab 1. Oktober gilt, setzt wieder auf Beschränkungen. Die Bundesländer werden ermächtigt, Maßnahmen wie beispielsweise Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants und allen anderen Arten von „Innenräumen“ zu erlassen. In Restaurants, Bars, Theatern, Museen, Sportstätten und so ziemlich überall sonst in der Gesellschaft kann von den Bürgern ein Nachweis über eine kürzlich erfolgte „Impfung“ oder Genesung verlangt werden, um von der Maskenpflicht befreit zu werden. Neu ist allerdings die Regelung, dass Bürger nur noch dann als vollständig geimpft gelten sollen, wenn ihre letzte Impfung oder ihre Genesung maximal drei Monate zurücklägen – das Impf-Abo lässt grüßen.

Zudem fordert Lauterbach für die vierte Corona-Impfung neue Empfehlungen für alle Altersgruppen. So fabulierte er: „Natürlich wollen auch die Jüngeren wissen, was sie denn nun machen sollen. Wir brauchen jetzt klare Empfehlungen für alle Altersgruppen.“ Machen wogegen? Gegen einen harmlosen Schnupfen? Bisher empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) jedenfalls nur Menschen ab 70 Jahren sowie Risikogruppen eine vierte Corona-Impfung. Lauterbach weiß es aber besser: „Wir sollten nicht nur sagen, was die über 70-Jährigen machen sollen. Wir müssen auch eine Antwort für den 40-Jährigen haben. Man braucht für jedes Alter eine Botschaft. Spätestens, wenn die neuen Impfstoffe da sind, sollte es klare Ansagen auch für die unter 60-Jährigen geben.“

Aktuelle Impfstoffe „wertlos“, aber ruhig weiter spritzen

Für den Frühherbst werden vier neue Impfstoffe erwartet, zwei Präparate von Biontech und Moderna, die an den Subtyp BA.1 angepasst seien, und zwei, die speziell gegen den Subtyp BA.5 wirken. Diese sollen nicht nur vor schweren Verläufen schützen, sondern auch in hohem Maße vor einer Infektion. Sobald die neuen Impfstoffe auf dem Markt seien, würden die bisherigen Vakzine „mehr oder weniger wertlos“. Aber bis dahin kann man ja noch spritzen, was das Zeug hält, oder nicht? Es kann doch nicht angehen, dass der „wirksame und sichere“ Impfstoff schlimmstenfalls gar vernichtet werden muss. Das würde immerhin auch erneut verdeutlichen, dass der werte Minister im pathologisch anmutenden Kaufrausch viel zu viel davon bestellt hat. Mögliche Impfnebenwirkungen und -schäden lässt der Impf-Fanatiker sowieso außen vor. Übrigens: Nach Ansicht kritischer Experten sind die jetzigen Vakzine nicht nur seit Langem nutzlos, die stetige Verimpfung ist sogar gefährlich.

#Lauterbachlügt?

Gerade stellt sich außerdem die Frage, ob der Herr Gesundheitsminister es mit der Wahrheit vielleicht nicht ganz so genau nimmt. Als Mitte Januar der Genesenenstatus für ehemals Corona-Infizierte vom Robert-Koch-Institut (RKI) über Nacht von sechs auf drei Monate verkürzt wurde, behauptete Lauterbach, davon nichts gewusst zu haben. „Davon war ich nicht unterrichtet“, erklärte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Nun liegt der „Welt“ eine E-Mail vom RKI an das Bundesgesundheitsministerium, datiert vom 11. Januar, vor, die über die bevorstehende Verkürzung des Genesenenstatus informiert. Es sollen noch letzte Fragen geklärt werden: Gelten die drei Monate Genesenenstatus ab Symptombeginn oder ab positivem Test? Und soll in der veränderten Regelung von „vollendetem 3. Monat“ oder doch lieber von 90 Tagen die Rede sein? Außerdem wird um „ein zeitnahes Treffen mit dem BMG“ gebeten, da die Überarbeitung bereits drei Tage später, am 14. Januar, veröffentlicht werden soll. Lauterbachs Behörde klärt mit dem RKI letzte Details und das Gesundheitsministerium segnet die Änderung schließlich „im Rahmen einer mündlichen Rücksprache“ ab, erklärt ein Jurist des Ministeriums im Gespräch mit „Welt“.

Am 15. Januar wird die Verkürzung des Genesenenstatus auf der Internetseite des RKI veröffentlicht. Wenige Stunden zuvor stand Lauterbach noch im Rahmen einer Abstimmung über eine neue Corona-Verordnung vor dem Bundesrat. Den Länderchefs sagte er rechtzeitige Informationen über mögliche Änderungen der Verordnung zu und versprach, Einwände der Bundesländer ernst zu nehmen. Diese fühlen sich natürlich hintergangen, als sie die Änderung auf der Homepage des RKI sehen.

Es folgt eine Welle der Empörung, doch das Ministerium nimmt Lauterbach in Schutz: „Dem Minister war zum Zeitpunkt seiner damaligen Rede im Bundesrat nicht bekannt, dass der Genesenenstatus jenseits der Quarantäne-Regeln bereits zum 15.1. geändert werden würde“, erklärt ein Ministeriumssprecher. Es ist von „Kommunikationsproblemen“ zwischen RKI und dem Ministerium und von internen Verständigungsschwierigkeiten die Rede. Es gibt jedoch zu denken, dass das Gesundheitsministerium das Bereitstellen der besagten E-Mail, die „Welt“ auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes forderte, monatelang hinausgezögert hat. Riecht das nicht nach Vertuschung?

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