Das Infektionsschutzgesetz wurde in vielerlei Hinsicht an der Realität vorbei verfasst: Nicht nur, dass Grundrechtseingriffe durch eine Erkrankung wie Covid-19 ohnehin nicht zu rechtfertigen sind – die im Gesetz festgeschriebenen Forderungen an die Krankenhäuser, die fortan tagesaktuelle Daten zur „Infektionslage“ liefern sollen, sind schlicht nicht umsetzbar. Patientenschützer sehen das IfSG bereits als zahnlosen Papiertiger; auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft rebelliert.
Kliniken sollen laut Gesetz unter anderem Corona-Infektionen täglich elektronisch an die Gesundheitsämter melden, was nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) technisch überhaupt nicht leistbar sei. Deutschlands Krankenhäuser haben laut einer Pressemitteilung der DKG aktuell keine Möglichkeit, die verpflichtenden Datenlieferungen vollständig zu erfüllen.
Mit diesem Gesetz überzieht das Bundesgesundheitsministerium die Krankenhäuser mit täglichen Verpflichtungen zur Datenlieferung, für die den Krankenhäusern bis heute keine digitalen Schnittstellen zur Verfügung stehen, deren inhaltliche Definition teilweise so unbestimmt ist, dass den gesetzlichen Verpflichtungen nicht sicher gefolgt werden kann, und deren Aussagekraft zur Beurteilung der pandemischen Lage zweifelhaft ist. Obwohl die Deutsche Krankenhausgesellschaft seit Monaten in Arbeitsgruppen und Workshops immer wieder auf die Möglichkeiten und Grenzen der Datenlieferungen hingewiesen hat, haben wöchentlich neue Forderungen der politischen Leitung des Gesundheitsministeriums die vorliegende Gesetzgebung massiv belastet und überfordert. Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit dieser Datenabfragen wurden vielfach komplett ausgeblendet.
Die Verantwortung für die „Misere“ sieht man klar bei Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Laut Pressemitteilung werden Meldungen folgender Daten auch bis ins Jahr 2023 nicht oder nur in abweichender Form möglich sein:
- „Die Zahl der betreibbaren Betten nicht täglich, sondern einmal wöchentlich und darüber hinaus lediglich bei signifikanten Datenänderungen
- Keine zusätzlichen indikationsbezogenen Meldungen der Notfallkapazitäten jenseits der existierenden länderspezifischen Meldungen
- Keine flächendeckenden differenzierten Meldungen über Todesfälle an oder mit Corona, sondern gezielte Studien in ausgewählten Krankenhäusern
- Keine flächendeckenden differenzierten Meldungen über die Krankenhausaufnahme mit oder wegen Corona, sondern gezielte Studien in ausgewählten Krankenhäusern“
Weiterhin warnt man schon jetzt davor, dass Doppelmeldungen durch die kommende Integration der Daten des DIVI-Intensivregisters vermieden werden müssen und fordert die Politik nachdrücklich dazu auf, keine Sanktionen gegen Kliniken zu verhängen, die Lauterbachs „Daten-Utopie“ nicht bedienen können.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz bemängelt, dass so das Fundament der Corona-Herbststrategie erschüttert sei: „Die Infektionslage der Krankenhäuser ist Dreh- und Angelpunkt aller Maßnahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes“, konstatierte er. Einschränkende Maßnahmen könnten ohne diese Daten aus den Kliniken nicht begründet werden: „Gerade erst beschlossen, droht das Infektionsschutzgesetz ein zahnloser Tiger zu werden.“
Für die Bürger wäre das freilich eine gute Nachricht. Immerhin weist auch die DKG klar darauf hin, dass die Aussagekraft der geforderten Informationen zur Beurteilung der „pandemischen Lage“ anzuzweifeln ist. In Wahrheit gibt es eine solche „pandemische Lage“ überhaupt nicht mehr – der Einzige, der das nicht verstehen will, scheint Karl Lauterbach mitsamt seiner mutmaßlich kollektiv panikgestörten Anhängerschaft zu sein.