Wer sich gegen staatliche Datenkraken und ausufernde Überwachung stellt, wird gern unter Generalverdacht gestellt. Warum nicht einfach alles preisgeben? „Ich habe ja nichts zu verbergen“, befinden unkritischere Menschen und wehren sich nicht, wenn die Politik zum nächsten Angriff auf die Privatsphäre bläst. Dabei ist es der Staat, der nichts verbergen darf. Als Souverän haben wir ein Anrecht darauf, zu wissen, wie unsere Daten verarbeitet und gespeichert werden.
Ein Gastkommentar von Rudolf Alethia:
Geschätzte Leserinnen und Leser, wie oft haben Sie schon den Satz gehört: »Ich habe doch nichts zu verbergen«? Wahrscheinlich etliche Male. Vielleicht sind auch Sie dieser Ansicht und tatsächlich trifft das auf viele zu. Dennoch stellt sich die Frage: Wollen wir wirklich, dass Regierungen, Behörden, Gesundheitsämter, Polizei oder Militär Zugang zu unseren persönlichsten Informationen haben? Wollen wir, dass jeder berechtigte Mitarbeiter einer Behörde weiß, wann, wer, wie oft und wie lange wir krank waren? Wohl kaum. Jeder Mensch besitzt etwas, das nur ihn selbst etwas angeht, etwas Wertvolles, das er nicht teilen muss und das respektiert werden sollte.
Gleichzeitig leben wir in einer digitalen Welt, in der unsere Daten an zahllosen Stellen erfasst werden, oft ohne unser Wissen. Viele Menschen denken: »Die Behörden haben ohnehin schon so viele Informationen über mich, da kommt es auf ein paar mehr oder weniger nicht mehr an.« Doch wissen wir tatsächlich, wo unsere Daten überall liegen? Haben die Verantwortlichen überhaupt noch den Überblick? Verstehen sie wirklich, was mit unseren Daten geschieht?
Daraus ergibt sich eine zentrale Frage: Kennen die Verantwortlichen in Behörden überhaupt die Algorithmen und die Funktionsweise der eingesetzten Software? Haben sie Einblick in die internen Abläufe dieser Programme, oder sind sie am Ende auf die Aussagen externer Softwarefirmen angewiesen? In den meisten Fällen wird proprietäre, also urheberrechtlich geschützte Software eingesetzt. Deren Quellcode bleibt geheim. Niemand außerhalb des Herstellers kann nachvollziehen, was genau darin passiert. Lizenzbestimmungen untersagen häufig jede Überprüfung, Weitergabe oder Analyse der Softwarelogik.
Doch was passiert, wenn diese Software von einem staatlichen Unternehmen beauftragt und mit öffentlichen Geldern finanziert wird? Wer besitzt dann den Quellcode?
Laut Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung:
Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.
Das bedeutet: Kein Staatschef oder eine kleine Elite, sondern die Gesamtheit der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, das Bundesvolk, ist der Souverän.
Ein Gedanke dazu:
- Das Bundesvolk ist der Souverän.
- Ein staatliches Unternehmen wird überwiegend mit Steuergeldern finanziert.
- Dadurch gehört das Unternehmen faktisch dem Bundesvolk.
- Dieses Unternehmen installiert in jedem Haushalt und jeder Firma ein Gerät wie zum Beispiel den Smartmeter, das Daten an das Unternehmen übermittelt. (Informationen zum Thema Smartmeter finden Sie hier.)
Die logische Folge: Wenn dieses Unternehmen tatsächlich »uns allen« gehört, haben wir nicht nur ein Recht auf Transparenz, sondern auch das Recht, zu erfahren, wie die eingesetzte Software funktioniert. Jede Bürgerin und jeder Bürger müsste Einblick in den Quellcode einer solchen Software nehmen können oder jemanden damit beauftragen dürfen.
Bereits heute sind Sitzungen, Transparenzberichte und viele Gesetzesinitiativen öffentlich einsehbar. Was spricht also dagegen, auch mit quelloffener (Open-Source-)Software zu arbeiten? Dadurch könnten Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, wie die Software für Gesundheitsportale, Behörden oder Exekutivdatenbanken wirklich aufgebaut ist.
Ist es nicht zwingend erforderlich, dass im digitalen Zeitalter nicht nur Gesetze, sondern auch deren technische Umsetzung der demokratischen Kontrolle zugänglich gemacht wird?
Wie können wir sicherstellen, dass Computerprozesse in Verwaltung und Behörden keine Diskriminierungen oder Fehlentscheidungen produzieren?
Wer prüft Algorithmen systematisch auf Gleichbehandlung und Datenschutz? Wie können Fehler sichtbar gemacht und geheime Manipulationen verhindert werden? Reicht es, auf interne Prüfer zu vertrauen, oder ist es nicht konsequenter, grundsätzlich quelloffene Software zu verwenden, um diese Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen?
Sollten wir oder vielmehr: Müssten wir nicht im Sinne einer modernen Demokratie davon ausgehen, dass quelloffener Programmcode als digitales Staatseigentum betrachtet werden sollte und somit den Bürgerinnen und Bürgern gehört?
Wenn wir diesen Gedankengang zu Ende führen: Wird Software vom Staat mit öffentlichen Mitteln finanziert und im öffentlichen Auftrag eingesetzt, muss ihr Quellcode offen einsehbar und überprüfbar sein – im Sinne des demokratischen Prinzips und zum Schutz unserer persönlichen Daten.
Denn: Öffentliches Geld heißt öffentlicher Programmcode. Oder: Public money = public code
