Die britische Polizei hat Ermittlungen gegen Harry Potter Autorin J. K. Rowling (58) aufgenommen. Denn diese verweigert die Unterwerfung unter den linksextremen Zeitgeist und sieht weiterhin Unterschiede zwischen Mann und Frau. Dafür droht der Schriftstellerin möglicherweise eine Anklage wegen „Pronomen und Geschlechtsidentität“. Denn Globalisten haben in vielen westlichen Ländern ihre Zersetzungs-Gesetze installiert, nach denen man für jedermann wahrnehmbare biologische Tatsachen bei Strafandrohung leugnen muss.
Wie in George Orwells Dystopie 1984 bleibt aktuell kein Stein auf dem anderen. Richtig wird zu falsch, falsch zu richtig und wer dabei nicht mitspielen will, dem drohen hohe Strafen. Das Volk soll einem globalistischen Zersetzungsplan unterworfen werden, bis niemand mehr Werte, Wurzeln oder Heimat kennt.
Ein Transgenderist namens India Willoughby – ein Mann, der gerne Frauenkleider trägt – hat Rowling angezeigt, weil diese sich geweigert haben soll, ihn als Frau zu bezeichnen. Der Geschlechtswechlser ist in Großbritannien als TV-Reporter bekannt.
Rowling verweist unterdessen gegenüber der Presse, dass „geschlechterkritische Ansichten“ ebenso ein geschütztes Rechtsgut sind – und es hierzu das Forstater Urteil aus dem Jahr 2021 gibt.
Sie veröffentlichte jüngst via X auch Kritik daran, dass männliche Transgenderisten in Frauenumkleidekabinen dürfen. Weiters attackiert sie den TV-Reporter Willoughby scharf: Er wäre keine Frau geworden, sondern würde eine frauenfeindliche männliche Fantasie darüber, was eine Frau sei, ausleben. Der solchermaßen Angegriffene fantasiert inzwischen öffentlich darüber, ob es sich um ein Hassverbrechen oder eine „böswillige Kommunikation“ handle, in jedem Fall aber ein Rechtsverstoß sei.
Da mir bewusst ist, dass es eine Straftat ist, die Strafverfolgungsbehörden anzulügen, muss ich der Polizei einfach erklären, dass India meiner Meinung nach ein klassisches Beispiel für einen männlichen Narzissten ist, der in einem Zustand ständiger Wut lebt, dass er Frauen nicht dazu zwingen kann, ihn so anzuerkennen, wie er sich selbst gerne darstellen möchte.
J.K. Rowling
Im Inselreich können Menschen seit einigen Jahren wegen „Feindseligkeit aufgrund ihrer Transgender-Identität“ strafrechtlich verfolgt werden. Dies geschieht unter anderem unter dem „Equality Act“ aus dem Jahr 2010, der Diskriminierung verbietet.
Die britische Regierung hat ein Informationsheft veröffentlicht, wie man im Königreich sein Geschlecht ändern kann – das sie hier als PDF finden. Auf der Seite „Peoplemanagement“ kann man einen Teil der Rechtslage nachlesen, der sich speziell auf den Arbeitsplatz bezieht:
Wenn ein Transgender-Mitarbeiter darum bittet, mit anderen Pronomen als seinem Geburtsgeschlecht angesprochen zu werden, kann von Unternehmen vernünftigerweise erwartet werden, dass sie sicherstellen, dass andere dem Antrag nachkommen. Beispielsweise würde ein Arbeitgeber wahrscheinlich wegen Diskriminierung haftbar gemacht, wenn er dies nicht tut und es versäumt, Richtlinien zu diesem Thema umzusetzen oder durchzusetzen.
Das bedeutet, dass man in Großbritannien nicht nur als Person mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen hat, wenn man eine hinsichtlich ihres bei der Zeugung festgelegten Geschlechts „falsch“ anspricht, Strafen können auch den Arbeitgeber treffen. Ebenso ist auf dieser Seite nachzulesen, dass man sein Geschlecht freihändig ändern kann, eine behördliche Bestätigung ist nicht notwendig. Das Umfeld hat sich daran zu richten.
Da die Definition auch diejenigen einschließt, die „vorschlagen“, sich einem Prozess der Neuzuweisung zu unterziehen, ist es wichtig, dass eine Person keine praktischen Änderungen vorgenommen hat. Entscheidend ist, dass sie eine bewusste und feste Entscheidung getroffen haben, einen solchen Prozess einzuleiten. Es gibt kein Mindestalter für den Erwerb des Schutzes nach Abschnitt 7, was bedeutet, dass Kinder gleichermaßen geschützt sind wie Erwachsene.
Dennoch ist das Thema „Misgendering“ – also das Ansprechen eines Genderisten mit dem „falschen“ Geschlecht – scheinbar nicht immer ein „Verbrechen“ nach britischem Gesetz. Zahlreiche Homepages sind sich hinsichtlich rechtlicher Spitzfindigkeiten äußerst uneinig. Die Seite „The Critic“ titelt beispielsweise „Misgendering ist not a crime – Still less it is terrorismus“. Einen Transgenderisten „falsch“ anzusprechen wäre kein Verbrechen, aber Terrorismus.
Die Frage in allen westlichen Nationen müsste sein, weshalb die „Meinung“ einer verschwindend geringen Gruppe von sexuell verwirrten Personen vor Recht und Gesetz als hochstehender angesehen wird als jene der Mehrheitsgesellschaft – oder schlichtweg der biologischen Realität. Wir werden allerdings noch verrücktere Zeiten erleben und wenn die Regierung bei Strafe anordnet, dass der Himmel grün ist, werden wir auch das zu akzeptieren haben.