Das ging schnell: Nur vier Tage nach der ersten offiziellen Stellungnahme der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Hantavirus ließ Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) die Gesetzeslage zur Früherkennung und Absonderung Seuchenkranker ändern – Hantavirus-Fälle werden isoliert.
von Richard Schmitt
In der Änderung der „114. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit mit der Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten 2020 und die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger“ wird nun das Hantavirus konkret genannt: Die Absonderung von mutmaßlichen Seuchenkranken gilt nun auch bei dem von Mensch zu Mensch übertragbaren Hantavirus, Österreich hat also im Eilverfahren eine Absonderungs- und Quarantänepflicht beschlossen – und damit auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen möglichen Lockdown.
Die Verordnung soll der Früherkennung und Eindämmung einer potenziell gefährlichen Infektionskrankheit dienen, dabei werden Ärzte und Labors verpflichtet, Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle zu melden.
Was aber bei dieser Verordnung des Gesundheitsministeriums auffällt: Die sehr flotte Schaffung der Möglichkeit einer behördlichen Absonderung (Quarantäne) von Hantavirus-Kranken und Hantavirus-Verdachtsfällen passt nicht so ganz in das sonst beobachtbare Arbeitstempo der österreichischen Beamtenschaft.
So hat die WHO nur vier Tage vor Veröffentlichung der österreichischen Hantavirus-Verordnung am 8. Mai erstmals auf den Ausbruch der Seuche reagiert: Am 2. Mai wurde die Weltgesundheitsorganisation über den britischen National IHR Focal Point (International Health Regulations) über einen Cluster von schweren Atemwegserkrankungen (Severe Acute Respiratory Illness, SARI) auf dem Expeditionsschiff MV Hondius informiert – darunter waren bereits zwei Todesfälle und ein schwer kranker Passagier.
Die erste öffentliche Stellungnahme und Disease Outbreak News (DON) der WHO erschien am 4. Mai 2026 (DON599). Am 6. Mai 2026 bestätigte die WHO, dass es sich um das Andes-Virus (ANDV) handelt.
Die Folgen einer Hantaviren-Infektion
Hantaviren sind eine Gruppe von RNA-Viren, die weltweit vorkommen und vor allem durch Nagetiere auf den Menschen übertragen werden. Benannt nach dem koreanischen Fluss Hantaan, wo sie während des Koreakriegs erstmals massiv auffielen, gehören sie zu den sogenannten Zoonosen – Erkrankungen, die vom Tier auf den Menschen springen.
Die meisten Hantaviren verursachen entweder hämorrhagisches Fieber mit Nierenschäden (in Europa und Asien) oder das gefährliche Hantavirus-Pulmonalsyndrom (HPS) in Amerika. Letzteres beginnt harmlos wie eine Grippe – mit Fieber, starken Muskel- und Kopfschmerzen, Schüttelfrost und Übelkeit –, kann aber innerhalb weniger Stunden in ein lebensbedrohliches Lungenödem und multiples Organversagen übergehen.
Besonders gefährlich sei der Andes-Virus (ANDV), der aktuell für den Ausbruch auf dem Schiff MV Hondius verantwortlich ist. Er ist der einzige bekannte Hantavirus, der begrenzt von Mensch zu Mensch übertragen werden kann – allerdings nur bei engem, längerem Kontakt und über Körperflüssigkeiten. Die Sterblichkeitsrate liegt bei schweren Verläufen zwischen 30 und 50 Prozent. Es gibt keine spezifische Therapie, nur intensivmedizinische supportive Behandlung.
Die Viren werden über den Urin, Kot und Speichel infizierter Nagetiere ausgeschieden und bleiben in getrocknetem Staub noch Tage infektiös. Menschen infizieren sich meist durch Einatmen aufgewirbelter Partikel. Trotz ihrer Seltenheit zählen Hantaviren aufgrund ihrer hohen Letalität und des fehlenden Impfstoffs zu den gefährlichsten Erregern.
