Große Krankenhausholding verteilte zweimal defekte China-Masken an Mitarbeiter

Bild: Model von freepik @asier-relampagoestudio; Hintergrund selbst fotografiert

Stellen Sie sich vor, wir befänden uns in einer gefährlichen Pandemie. Ein tödliches, ansteckendes Virus bedroht den Fortbestand der Zivilisation. Hygiene ist von größter Bedeutung. Speziell in Krankenhäusern sollte keine Infektion möglich sein – auch das Leben der Belegschaft würde davon abhängen. Gut, dass die Corona-Pandemie wohl doch nicht so schlimm ist – denn was an chinesischem Billigramsch in Krankenhäusern ausgegeben wird, kann laut Produktwarnungen nicht einmal Partikel aufhalten, die 50 Mal größer sind als das „schreckliche“ SARS-CoV-2-Virus.

Ein Kommentar von Willi Huber

Nachtrag: Am 23.8. erklärte die OÖG auf unsere Nachfrage hin ausführlich und nachvollziehbar auch Ihre Sicht der Dinge. Wir haben diese unten ungekürzt angefügt.

Hatten Sie seit Anfang 2020 manchmal das Gefühl, dass an der Pandemie-Geschichte, die von Politik und Massenmedien so vehement verbreitet wird, vielleicht nicht alles stimmt? Ein weiteres, sicheres Indiz in dieser Frage ist der Umstand, dass die angebotene und verwendete Schutzausrüstung überhaupt nicht dazu geeignet ist, das SARS-CoV-2-Coronavirus aufzuhalten. Jetzt könnte man meinen, für „normale Menschen“ ist in Kombination mit Abstand, Handhygiene und Quarantäne bei Symptomen auch mit nicht so perfektem Mund-Nasenschutz eine ausreichende Pandemievorsorge gegeben. Glauben wir das einmal. Aber in Krankenhäusern, wo die Mitarbeiter rund um die Uhr mit Infizierten zu tun haben und es angeblich um das Leben der Patienten wie auch Pfleger und Ärzte geht – da wird man doch das bestmögliche Schutzmaterial einsetzen, das tatsächlich dazu in der Lage ist, Viren aus der Luft zu filtern?

Wiederholt völlig unbrauchbare Masken ausgegeben

Hier muss Inspektor Columbo seine berühmten Nachfragen stellen. Denn es ist eben nicht so: Die Mitarbeiter von Krankenanstalten erhielten minderwertiges Material – und das mehrfach. Zweifellos besteht dieses Problem bei vielen – wenn nicht allen – Krankenanstalten und deren Betreibergesellschaften, deshalb wollen wir jetzt nicht nur mit dem Finger auf einen Betreiber zeigen. Konkret nachweisbar ist der Umstand jedenfalls am Fall der Oberösterreichischen Gesundheitsholding und dem ihr unterstehenden Kepler Universitätsklinikum. Diese verteilten im Jahr 2020 Mund-Nasenschutzprodukte KN95, Markenbezeichnung „Health Pro“, GB2626-2006. GB/T32610-2016 von der Firma UEACON. Trotz Auszeichnung mit EN 149:2001+A1:2009 erfüllte das Produkt die für FFP2-Masken vorgeschriebenen Kriterien nicht.

Aufdruck „non medical“ hätte Hinweis geben können

Man mag nun sagen, eine Krankenhausgesellschaft könne sich auch nur auf die Angaben des Herstellers verlassen. Behörden und Gesetzgeber haben ja behauptet, diese Masken wären getestet und sicher, sobald der EN Code darauf angedruckt ist. Das ist natürlich gelogen, denn all diese professionell aussehenden Nummern werden einfach vom Hersteller angedruckt, der „dafür garantiert“ dass die Normen eingehalten wurden. Getestet wird manchmal, vielleicht, stichprobenartig. Und dann ist es mehr Regelfall als Ausnahme, dass die aus Plastikfasern zusammengeschusterten China-Produkte bei diesen Tests durchfallen, wie wir nachfolgend ausführen werden. Im Fall genannter Masken wurde eine Schutzwirkung von kleiner gleich 74,4 Prozent festgestellt – tatsächlich vorgeschrieben wären aber 95 Prozent. (Siehe Produktwarnung A12 / 00981 / 20, getestet wurde in Belgien). Was der Krankenhausholding aber durchaus hätte auffallen können, bevor die Masken für dienstlichen und privaten Gebrauch verteilt wurden: Der Aufdruck „non medical“ auf der Verpackung.

Im Jahr 2021 nicht dazugelernt – wieder untaugliche Masken ausgeteilt

Nun sollte man meinen, dass nach einem ersten Fehlgriff dieser Größenordnung etwas mehr Sorgfalt vorherrscht – und man bei der Wahl der Produkte penibel Acht gibt. Schließlich geht es ja „um Gesundheit und Leben der Mitarbeiter“ in der schrecklichsten Pandemie seit mindestens 100 Jahren. Wieder falsch. Im ersten Halbjahr wurde unter anderem das Produkt FFP2 Half Mask von SHENGQUAN, Typ SNN70369B, CE-Kennzeichnung 2834 ausgeteilt. Die Fehlerbeschreibung, die man unter der Alert-Nummer A12/01224/21 (Getestet in Deutschland) ergoogeln kann, ist besonders aufschlussreich und erheiternd – falls man in der glücklichen Lage ist „trotzdem“ zu lachen. Denn eigentlich wäre das Produkt mit einer gemessenen Schutzwirkung von 89 Prozent (statt der vorgeschriebenen 95 Prozent) um Längen besser als die oben erwähnten mangelhaften Masken des Vorjahres:

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwert nur 89%). Folglich können übermäßig viele Partikel oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen und das Infektionsrisiko erhöhen, wenn sie nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert werden. Aufgrund der Kennzeichnung darf die Maske in Bereichen mit gefährlichen Stoffen oder bei Tätigkeiten mit Asbestanteil getragen werden; Da die Maske keinen ausreichenden Schutz bietet, kann dies zu Asbestose mit tödlichen Folgen führen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA) und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Beschreibung des Alert A12/01224/21 zum problematischen Maskenprodukt von SHENGQUAN

Poren offenbar 50 Mal größer als Coronaviren

Wir haben uns das angesehen. Die kleinsten Asbestfasern, die zu Krebs führen können, werden mit einer Größe von 5.000 Nanometern angegeben. Die Größe von Corona-Viren soll im Bereich von 80-140 Nanometern liegen. Somit sind die in den Krankenanstalten ausgegebenen „Schutzmasken“ so schlecht, dass gesundheitsgefährdende Teilchen durch die Maske dringen, die 50-fach so groß sind wie das Virus. Bildlich veranschaulicht: Die Porengröße entspricht der halben Breite eines Fußballtores, während ein Virus mit der Größe eines normalen Fußballs davon aufgehalten werden soll. Wir möchten aber keinesfalls den Eindruck erwecken, dass eine FFP2-Maske je irgendeinen Sinn im Schutz gegen Viren hatte. Ungeachtet irgendwelcher schlechten Scherze, dass sich jedes Virus an ein Wassertröpfchen binden würde und damit aufgehalten würde, liegt die normale Maschengröße von FFP2-Masken aus glaubwürdiger Markenproduktion bei 600 Nanometern – ist also immer noch sechsmal so groß wie das Virus.

Herstellerangaben: FFP2-Masken stoppen generell keine Viren

Dass FFP2-Masken aufgrund der beschriebenen Größenverhältnisse nicht gegen Viren helfen, stand bis Anfang 2020 noch auf jedem Beipackzettel und auf jeder Verpackung. Mittels politischem Willen und begleitenden Medienberichten sind diese Poren aber bestimmt durch Zauberhand geschrumpft – Sie müssen nur ganz fest daran glauben. Der Vollständigkeit halber führen wir hier auch die Meinung der natürlich vollkommen unabhängigen und seriösen Nachrichtenagentur APA (im Eigentum des ORF) an, welche ganz fest davon überzeugt ist, dass FFP2-Masken natürlich doch gegen Viren helfen. Doppelschwör. Im Artikel der APA finden sich zwar dieselben Größenangaben wie bei uns – die Hinweise der Hersteller wären aber nur Spitzfindigkeiten.

In ersten Monaten Masken in Krankenhäusern gewaschen und wiederverwendet

In den ersten Monaten der „Pandemie“ war alles noch viel absurder. Schelme würden sagen, dass die Vertriebswege noch nicht ausgeklügelt waren, sodass politik-nahe Nutznießer ihre Millionengewinne machen konnten. Zu Beginn gab es nämlich viel zu wenig Mund-Nasenschutzmasken. Dabei muss man auch immer bedenken, dass bei hygienischem Einsatz eine solche Maske bei Durchfeuchtung sofort gewechselt werden muss, spätestens aber nach vier Stunden. Dies führte zu komplett absurden Situationen wie jenen, dass Mund-Nasen-Schutzmasken in Krankenhäusern gewaschen, zum Trocknen aufgehängt und wiederverwendet wurden. Dies wissen wir aus gesicherter Quelle von Bediensteten aus Krankenanstalten. Diese haben uns auch die Originalverpackungen und Masken übermittelt, von denen in diesem Bericht die Rede ist – weshalb eine weitere Nachfrage unsererseits bei der Betreibergesellschaft unterblieb. Die Ausgabe der Masken ist aufgrund der Beweismittel und Zeugenaussagen völlig unstrittig.

Über 250 China-Masken mangelhaft – hohe Dunkelziffer anzunehmen

Das Problem ist aber weitaus größer als angenommen. Wir gehen davon aus, dass so gut wie jedes „Schutzmasken“-Produkt, das im Umlauf ist, starke Mängel aufweist. In den Datenbanken gibt es insgesamt mindestens 250 Produkte die als „gefährlich“ und „mangelhaft“ gekennzeichnet sind:

European Safety Federation ESF: Vorgaben nicht erfüllender Atemschutz (257 Einträge)
BAUA: Datenbank „Gefährliche Produkte in Deutschland“ (FFP2-Masken, über 100 Einträge)

Gehen Sie selbst die Listen durch – und wundern sie sich nicht, wenn sie das eine oder andere Produkt wiedererkennen. Da haben wir aber noch mal Glück gehabt, dass die Pandemie vielleicht doch nicht so schlimm und tödlich ist, wie behauptet. Sonst wären nämlich wirklich schon die meisten von uns tot und müssten sich keine fraglichen Experimental-Medikamente im Halbjahrestakt spritzen lassen, um irgendwann vielleicht dasselbe Ziel zu erreichen.

Ausführliche Antwort der OÖG

Die Oberösterreichische Gesundheitsholding hat uns auf unsere Anfrage mit einer ausführlichen Darstellung geantwortet, welche wir ungekürzt und vollständig hier wiedergeben:

Die Europäische Kommission hat am 19. August 2021 die beiliegende Produktwarnung für FFP2-Masken veröffentlicht. Die Oberösterreichische Gesundheitsholding (OÖG) hat daher eine Prüfung der von diesem Produzenten über die Bundesbeschaffungsagentur (BBG) angekauften FFP2-Masken mit der BBG selbst und dem Bundesamt für Eich- und Vermessungsamt eingeleitet. Entsprechende Handlungsanweisungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden kommuniziert.

Auf den ersten Blick lässt sich zwar vermuten, dass in der Produktwarnung auch FFP2-Masken betroffen sein könnten, die in den OÖ Spitälern im Einsatz sind bzw. an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur privaten Verwendung ausgegeben wurden. Da in der Produktwarnung der Europäischen Kommission jedoch keine Chargennummer, sondern nur ein Verfallsdatum angegeben ist, fehlt ein wesentlicher Bestandteil für eine rasche Rückverfolgung allenfalls schadhafter Masken. Insgesamt wurden in der OÖG in den Jahren 2020 und 2021 mehrere Millionen FFP2-Masken angekauft.

Dennoch hat die OÖ Gesundheitsholding im Zusammenhang mit der Produktwarnung für FFP2 Masken noch am Freitag eine konkrete Handlungsempfehlung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommuniziert und darin den Hinweis gegeben, Masken dieses Produzenten vorläufig nicht bei der verpflichtenden Vorgabe zum Tragen einer FFP2-Maske zu verwenden, sondern auf andere verfügbare Produkte im Unternehmen zurückzugreifen.

Bereits am Freitag, dem 20.8.2021 wurde auch eine umfassende Prüfung in Zusammenarbeit mit der Bundesbeschaffungsagentur (BBG) eingeleitet, über die die Masken auf Grund der vergaberechtlichen Bestimmungen eingekauft wurden. Die uns vorliegenden Zertifikate und Bescheinigungen weisen keine Unregelmäßigkeiten auf und auch die BBG hatte bei der Listung des Lieferanten keine Einwände. Ansonsten wäre ein Abruf der Shengquan Masken aus dem BBG-Shop gar nicht möglich gewesen. Erste Erkenntnisse daraus erwarten wir uns am kommenden Montag.

Parallel dazu hat die OÖG eine sogn. Durchlässigkeitsprüfung der im Einsatz befindlichen FFP2-Masken beim Bundesamt für Eich- und Vermessungsamt beauftragt.

Zum Vorwurf, wir hätten bereits 2020 mangelhafte Masken an unsere MitarbeiterInnen verteilt, für die es ebenfalls eine Produktwarnung gab, ist Folgendes festzuhalten:

In unserer Lieferantenliste bzw. unter unseren Zertifikaten ist der Hersteller Zhuhai Health Pro Medical nicht finden. Der Aufdruck „non-medical“ bedeutet nur, dass es sich um kein Medizinprodukt handelt, sondern um persönliche Schutzausrüstung.

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