Giftstoff Triton X-100 ist Bestandteil mehrerer Grippeimpfungen

Bild: Hintergrund (C) Freepik @spukkato

Octoxinol 9, auch bekannt als Triton X-100, ist Bestandteil von zwei aktuellen Grippeimpfstoffen. Dies bestätigte uns heute eine Unternehmenssprecherin schriftlich. Es handelt sich bei dem Tensid um einen der umstrittenen Inhaltsstoffe aus den Pufferflüssigkeiten von Covid-19 Antigen Schnelltests, wegen dem ein solcher im Vorjahr aus Hamburgs Schulen zurückgezogen wurde. Dies sollte jedem bewusst sein, der auf Basis der aufkommenden Impfwerbung eine Grippeimpfung überlegt.

Triton X-100 ist laut der REACH-Liste der Europäischen Union für gefährliche und bedenkliche Stoffe an sich seit Jänner 2021 verboten, es sei denn eine Sonderzulassung liegt vor. REACH betrifft allerdings keine Medikamente. Das bedeutet, dass man Menschen Gifte, die für eine sonstige Zulassung wie beispielsweise in Farben und Lacken oder der Nahrungsmittelindustrie strengstens verboten sind, per Tablette oder Injektion direkt in den Körper verabreichen darf.

Eine Sprecherin des Pharmagiganten Sanofi erklärte uns den Sachverhalt des Giftstoffs in Grippe-Impfstoffen heute so:

Bei der Herstellung von Influenza-Spaltimpfstoffen wird das intakte Influenza-Virus mit einem Detergens aufgebrochen: Es wird unter Verwendung eines nicht-ionischen Tensids, Octylphenolethoxylat (Triton® X-100), chemisch aufgespalten, wobei ein „gespaltenes Virus“ entsteht, das weiter gereinigt wird. Im Fall von Efluelda und Vaxigrip Tetra wird hierfür das Detergens Octoxinol-9 eingesetzt, welches als Produktionsrückstand nur in geringen Mengen im Impfstoff enthalten ist.

Triton X-100 kann „das Schmelzverhalten von DNS Doppelstängen“ verändern. Er ist ökotoxisch und östrogenomimetisch (imitiert das weibliche Hormon Östrogen).

Die Gefahren- und Sicherheitshinweise für Triton X-100 sind:

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
H318 Verursacht schwere Augenschäden
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

Im Dezember 2012 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Stoffgruppe „4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert“ – zu der auch Triton X-100 gehört – in die Kandidatenliste der „substances of very high concern“ – besonders besorgniserregender Substanzen aufgenommen – der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), die sich mit der Herstellung, dem Import und der Verwendung chemischer Stoffe und ihren potenziellen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt befasst. Ein Abbauprodukt von Triton X-100 hat sich tatsächlich als ökotoxisch herausgestellt, da es eine hormonähnliche (östrogenomimetische) Aktivität besitzt, die möglicherweise auf Wildtiere wirkt. Die ECHA hat die Stoffgruppe schließlich in die Zulassungsliste (Annex XIV) aufgenommen und die pharmazeutische und andere Industrie verpflichtet, dieses Detergens bis zum „Sunset Date“ 4. Januar 2021 zu ersetzen, was EU-Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender betrifft , sowie außereuropäische Hersteller, die ihre Produkte in die EU exportieren.

Englische Wikipedia, abgefragt am 3. Oktober 2022

An dieser Stelle wiederholen wir: Dieser Stoff, der ohne Sondergenehmigung in der EU als besonders besorgniserregend gilt, wird als Bestandteil von Grippe-Impfstoffen direkt in den menschlichen Körper gespritzt. Aber man soll sich keine Sorgen machen, es ist „nur ganz wenig“. Diese Ausrede wurde im Übrigen auch hinsichtlich der Antigen-Schnelltests verbreitet.

Übrigens: Die Substanz Triton X-100 bleibt in den Antigen-Schnelltests für Schulen nach wie vor nicht nur bedenklich, sondern ohne Sondergenehmigung auch weiterhin verboten. Dass eine solche Sondergenehmigung vorliegt, konnte uns noch niemand nachweisen. Denn bei diesen Testkits handelt es sich um „In Vitro Diagnostika“ und nicht um Medikamente, die von REACH ausgenommen sind.

In dieser Pressekonferenz stellten verschiedene Fachleute gemeinsam mit Report24 die Problematik nicht deklarierter Gifte in Antigen-Schnelltests in Schulen (und Wohnzimmern) vor:

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