Manche sind gleicher: Die Bremer Polizei legt offensichtlich ein besonderes Augenmerk auf Anhänger der LGBT-Agenda. Nur für sie wurde nun nämlich eine “queersensible Anzeigeaufnahme in geschützten Räumen” eingerichtet – stilsicher unter der Regenbogenflagge. Für Frauen, die von ihren Ehemännern oder engsten Angehörigen verprügelt und missbraucht werden, gibt es ein solches Angebot seltsamerweise nicht.
Eine Ankündigung der Polizei Bremen hat auf X kritische Reaktionen ausgelöst: “Die #Polizei #Bremen bietet ab sofort freitags alle zwei Wochen eine queersensible Anzeigenaufnahme in geschützten Räumen im Präventionszentrum am Wall 195 an”, ist dort zu lesen – versehen mit dem #IDAHOBIT-Hashtag. Der steht nicht für “Herr der Ringe”-Freunde mit Rechtschreibschwäche, sondern für einen sogenannten “Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit”. Den begehen Freunde der Vielfalt am 17. Mai – dem Tag der Ankündigung der Polizei Bremen. So macht man das im Marketing.
Ein Link verweist auf die Website der Polizei Bremen, wo auch die “Ansprechperson” vorgestellt wird – abgebildet samt “Progress Pride”-Flagge. “Diskriminierung und queerfeindliche Gewalt bedeuten für Betroffene neben körperlichen Schäden auch eine hohe emotionale Belastung. Möglicherweise zögern sie, solche Straftaten anzuzeigen. Für Betroffene bieten wir zu den angegebenen Terminen eine queersensible Anzeigenaufnahme an”, heißt es da.
Die Begeisterungsstürme blieben freilich aus. Was denn eine “queersensible Anzeigenaufnahme im geschützten Raum” von einer normalen Anzeige im ungeschützten Raum unterscheide, wollten X-User wissen. Sind die Räume der Polizei etwa nicht generell geschützt? Und warum gibt es dieses Angebot nur für diese eine Klientel? Und woher kommt die Bedrohung? Frühsexualisierung und Trans-Euphorie zu kritisieren, ist kein Angriff auf LGBTQ-Personen. Gefahr droht diesen Menschen in erster Linie durch radikale Anhänger einer gewissen Glaubensrichtung, die in ihrer Heimat Nicht-Heterosexuelle auch offen verfolgen. Diese tatsächlich brisante Problematik spricht man jedoch nicht an – was auch als Signal an derartig bedrohte Personen gewertet werden könnte. Was darf denn angezeigt werden?
Gleichbehandlung?
Einige Fragen von Usern bemühte sich das Social Media-Team der Polizei zu beantworten. So sei eine Strafanzeige gar keine Voraussetzung für die Wahrnehmung des Angebots – man könne auch zur allgemeinen Beratung vorbeikommen. Das kam auch nicht gut an – “Drücken Sie den Queeren einen Flyer in die Hand, wie anderen Leuten auch und gut is! Sie sind keine Beratungsstelle für Queere, sondern sollen den Bürger schützen, ALLE Bürger, ohne spezielle Ausnahmen und ohne extra Kosten für eine kleine Gruppe!”, kommentierte das ein Nutzer.
Die doch nicht so gleiche Gleichbehandlung der Bürger prangerten mehrere Kommentatoren an. Die bilde zwar sehr wohl eine zentrale Grundlage des polizeilichen Handelns, wie die Polizei betonte, aber das “queersensible Angebot ergänzt die bestehenden Wege – es richtet sich an Menschen, die sich in diesem Rahmen wohler fühlen”. An anderer Stelle liest man: “Es geht hier eher darum, dass die Hemmschwelle genommen werden soll und Sie sich auch beraten oder an Hilfestellen vermitteln lassen können.”
Kein spezielles Angebot für missbrauchte Frauen
Doch welche wesentliche Opfergruppe hat denn wohl die größte Hemmschwelle, sich an die Polizei zu wenden? “Gibt es auch ein gesondertes Angebot für von Gewalt betroffene Frauen?”, fragt eine Nutzerin. Und tatsächlich: Sie werden nicht politisch hofiert – und werden im besten Deutschland doch immer wieder auch von engsten Angehörigen oder gar ihren eigenen Ehemännern bedroht, angegriffen und missbraucht. Vergewaltigungen sind inzwischen an der Tagesordnung, Gruppenvergewaltigungen auf dem Vormarsch. Die übliche Täterklientel ist bekannt. Und auch bei Attacken aus dem eigenen Umfeld ist der Schutz, den die Behörden leisten können, unzureichend, und die Gefahr einer Eskalation bei Einschalten der Polizei so groß, dass betroffene Frauen um Gesundheit und Leben fürchten.
Der kulturelle Hintergrund spielt in vielfacher Hinsicht eine Rolle. Frauen aus demselben Kulturkreis wie ausländische Täter haben ohnehin kein gesteigertes Vertrauen in deutsche Behörden und sind oft von gewalttätigen Partnern und Familien abhängig. Sie sehen keinen Ausweg. Frauen ohne Migrationshintergrund wollen oft keine “rechten” Narrative bedienen (bevor man als Opfer plötzlich selbst am Pranger steht) – und wer einige Prozesse mit milden Urteilen gegen kriminelle Ausländer verfolgt hat, dürfte in solchen Fällen auch kaum mehr von einem wirksamen Eingreifen von Staat und Behörden ausgehen. Sie fühlen sich (zu Recht) hilflos und ungeschützt.
Spezielle Termine zur Anzeigenaufnahme und Beratung mit speziell geschultem und sensiblem Personal, ohne Zeitdruck und mit klarem Fokus auf die Probleme, Sorgen und Traumata, mit denen Opfer kämpfen, könnten sicherlich so mancher betroffenen Frau helfen. Für sie gibt es ein so spezifisches Angebot wie für LGBTQ-Personen aber nicht. Auf der Website der Polizei Bremen finden sich unter dem Service-Menüpunkt “Anzeigenaufnahme” nur die Kontaktdaten des Polizeipräsidiums sowie der Reviere, Angaben zur telefonischen Anzeigenaufnahme und Onlinewache, und abschließend der Hinweis auf die “queersensible Anzeigenaufnahme” im Fettdruck. Warum nur für diese Gruppe? Die Website informiert allgemein zu den Themen “Häusliche Gewalt” und “Sexuelle Übergriffe”, weist aber auch hier nicht auf vergleichbare Angebote hin.
Durchsucht man den X-Kanal der Polizei Bremen, stolpert man lediglich über eine “Wanderausstellung” mit dem Titel “was ich anhatte”: Im Rahmen derer durften Frauen, die Opfer von sexuellen Übergriffen wurden, ihre Kleidung zeigen, die sie währenddessen trugen. Manche(r) dürfte sich hier deutlich mehr erhoffen.