Gerichtsurteil: Polizei und Behörden dürfen Masken-Atteste nicht willkürlich ablehnen

Bild: Urteil des Landesverwaltungsgerichts OÖ, Hintergrund Fotomontage Report24

Ein Oberösterreicher wurde mehrfach willkürlich von der Polizei bestraft, weil er unter anderem auf Kundgebungen ohne vorgeschriebene Corona-Schutzmaske angetroffen wurde. Sein Attest wurde immer wieder ignoriert. Er würde vom ausstellenden Arzt zu weit entfernt wohnen oder auch, weil gegen den Arzt angeblich Ermittlungen laufen. Das Landesverwaltungsgericht stellte nun unmissverständlich fest: Die Atteste sind gültig, alle Strafen wurden zu Unrecht ausgesprochen und sind aufzuheben.

Der Sachverhalt wurde vom bekannten Anwalt Mag. Beneder („Rechtsanwälte für Grundrechte„) betreut, der gemeinsam mit dem Betroffenen Beschwerde einreichte. Dieser wurde nach nur 6 Tagen Bearbeitsungszeit vollinhaltlich Recht gegeben. Die diesbezüglichen Dokumente finden sich unten, sie stammen aus dem auch sonst empfehlenswerten Telegram-Feed des Rechtsanwalts.

Behördenwillkür Riegel vorgeschoben

Fazit aus dem Urteil: Auch Atteste von Dr. Eifler, Dr. Rösch oder anderen „rebellischen“ Medizinern sind anzuerkennen, soferne diese zum Zeitpunkt der Ausstellung praktizierende Ärzte waren. Weder die Polizei noch eine sonstige Behörde darf sich willkürlich Gründe ausdenken, weshalb ein solches Attest ungültig wäre. Beispielsweise ist es unerheblich, ob der Maskenbefreite in Vorarlberg wohnt und der behandelnde Arzt in Wien praktiziert. Das hätte sich einem gesetzestreuen Beamten auch durch Kenntnis der Gesetzeslage und Logik erschließen können – hat es aber offenbar nicht, weshalb das Landesverwaltungsgericht dies nun klarstellte.


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