Gericht „ohrfeigt“ Landespolizei Wien: Demo-Untersagung war rechtswidrig

Quelle: Alexander Ehrlich

Dass man sich gegen eine rechtswidrige Demo-Untersagung erfolgreich wehren kann, hat der Demo-Organisator Alexander Ehrlich einmal mehr bewiesen. Die Untersagung seiner Kundgebung Anfang März durch die Landespolizeidirektion, ohne ausreichende Begründung und Ignoranz der eingebrachten Stellungnahme, wollte sich Ehrlich nicht gefallen lassen und legte eine umfangreiche Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien ein.

Laut Alexander Ehrlich wurde die „Großkundgebung der bundesweiten Allianz der österreichischen Friedensbewegung“, die am 6. März 2021 stattfinden hätte sollen, fristgerecht bei der Versammlungsbehörde angezeigt.

Am 4. März wurde dem Demo-Anmelder eine Untersagung angekündigt und eine Frist zur Stellungnahme bis zum darauffolgenden Tag um 8:00 Uhr eingeräumt. Obwohl dies eine sehr knapp bemessene Zeitspanne ist, erfolgte fristgerecht eine umfassende Antwort. Ehrlich ging auf alle Einwände der LPD Wien gegen die Kundgebung ein und Kompromisse schlug Kompromisse vor. Am 5. März erhielt Ehrlich einen kommentarlosen Untersagungsbescheid.

Verfahrensfehler der Versammlungsbehörde

Auch wenn die Mühlen langsam mahlen, kam das Verwaltungsgericht Wien nun am 8.10.2021 zur Erkenntnis, dass die Untersagung der Kundgebung im März rechtswidrig war. Das Verwaltungsgericht hält in seiner Beschlussfassung fest, dass es nicht zwingend notwendig gewesen sei, die Kundgebung zu untersagen. Die Verfahrensfehler der Versammlungsbehörde seien nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes nicht sanierbar und der Untersagungsbescheid rechtswidrig. Der angefochtene Bescheid wurde aufgehoben.

Witziges Detail am Rande: Die gesamte Verhandlung erfolgte in Abwesenheit von Beschwerdeführer Alexander Ehrlich und der Landespolizeidirektion. Weniger witzig: Da Österreich vor Gericht keine Eilanträge oder Eilbeschlüsse kennt, muss man als Kundgebungs-Anmelder 7 Monate warten, bis man zu seinem Recht kommt. Da ist die Kundgebung dann in der Regel schon einige Zeit vorbei. Dass die Mühlen der Justiz langsam arbeiten wusste damals auch die Bundesregierung und setzte vorsätzlich darauf, wenn die Grundrechte der Bürger eingeschränkt oder gleich verweigert wurden.

Eines steht jedenfalls fest: Widerstand zahlt sich aus!

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