Stehen die Klima-Kleber über dem Grundgesetz? Im März hatte ein Mitglied der „Letzten Generation“ in Berlin das Grundgesetz-Denkmal mit einer schwarzen Flüssigkeit übergossen. Alles kein Problem: Gestern wurde die Frau vom Gericht freigesprochen, die Kosten trägt die Landeskasse Berlin, also letztlich der Steuerzahler. Was wäre wohl gewesen, wenn es sich um eine Kritikerin der Corona-Maßnahmen gehandelt hätte?
Am 4. März hatte die 29-jährige Klimaaktivistin zusammen mit fünf weiteren Mitgliedern der „Letzten Generation“ die Glasskulptur „Grundgesetz 49“ in Berlin-Mitte unweit des Bundestags mit einer schwarzen Flüssigkeit übergossen und mit mit einem Plakat mit der Aufschrift „Erdöl oder Grundrechte“ beklebt. Dieses Kunstwerk des israelischen Künstlers Dani Karavan besteht aus 19 Glasscheiben, auf die der Text der 19 Grundrechtsartikel des Grundgesetzes in ihrer Fassung von 1949 eingraviert ist. Die Installation gehört zum Deutschen Bundestag.
Gestern wurde die Klima-Kleberin vom Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung freigesprochen. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass das Kunstwerk durch die Flüssigkeit nicht beschädigt worden sei. Das Urteil erging in einem sogenannten beschleunigten Verfahren und entsprach den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidigerinnen.
Die Staatsanwaltschaft war zunächst von einem Schaden in Höhe von etwa 1000 Euro ausgegangen. Im Prozess hatte ein Gutachter jedoch ausgesagt, die Flüssigkeit – eine Mischung aus Tapetenkleister und Dispersionsfarbe – hätte sich einfach abwaschen lassen und es seien keinerlei Schäden an der Substanz entstanden. Daher sah die Staatsanwältin keine Straftat und beantragte Freispruch auf Staatskosten.
Die Verteidigung verteidigte die Farb-Attacke als eine „Form von Kunst“. Die Angeklagte erklärte, es habe sich um eine „künstlerische Kollektivaktion“ gehandelt und es sei um eine „Aktivierung des Kunstwerks“ gegangen, weil die Grundrechte gefährdet seien. Mit der „Protestaktion“ wollte die militante Gruppierung auf die nach ihrem Empfinden unzureichende Klimapolitik der Regierung hinweisen. Sie fordern einen früheren Ausstieg aus fossilen Energieträgern, die Flüssigkeit, die über die Skulptur geschüttet wurde, sollte Erdöl symbolisieren. Klimaterrorismus ist aber erwiesenermaßen kein Teil des Grundgesetzes: Wer Kunsttherapie für seine Wahnideen benötigt, sollte sich in eine psychiatrische Einrichtung begeben.
Die Aktion war von vielen Bundespolitikern scharf verurteilt worden. Allerdings gibt es auch Unterstützung für die Klima-Apokalyptiker, nicht nur von Politikern, sondern auch von Journalisten und gar Polizisten. Auch die Justiz scheint gerne mal eine Auge zuzudrücken. Im links-grün-woken Deutschland gibt es anscheinend nicht nur einen Kulturbonus für Zuwanderer, sondern auch einen Extremisten-Bonus, vorausgesetzt diese stehen auf der „richtigen“ Seite. Anscheinend muss die „Letzte Generation“ keine Strafen für ihre „Protestaktionen“, die nichts anderes als Straftaten sind, fürchten.
Denkmal wurde erneut attackiert
Schon im Mai vergriffen sie sich daher erneut an dem Grundgesetz-Denkmal. Bei der erneuten Aktion beschmierten sie die Skulptur mit roter Farbe und überdeckten die eingravierten Grundgesetz-Texte nach eigenen Angaben durch Plakate mit Aufschriften wie „Diese Regierung zerstört unsere Lebensgrundlagen“. Die Klima-Kleber sind der Meinung, die Regierung würde die Verfassung brechen, weil sie nicht genug für den Klimaschutz tue.
Man stelle sich vor, Corona-Kritiker hätten durch Beschmutzung des Denkmals auf die erheblichen Grundrechtsverstöße durch die Regierung im Zuge der sinnlosen und schädlichen Corona-Maßnahmen hingewiesen: Sie wären garantiert als Verfassungsfeinde und – aufgrund der Herkunft des Künstlers – als Antisemiten gebrandmarkt worden. Echte Extremisten, die die Demokratie abschaffen wollen und alle Eigenschaften von gefährlichen Geisteskranken aufweisen, werden von deutschen Gerichten geschützt. Verdient der deutsche Rechtsstaat noch das Vertrauen des Souveräns?