Am Beispiel einer deutschen Staatsanwaltschaft orientiert (Report24 berichtete), geht nun auch die österreichische Staatsanwaltschaft gegen eine angeblich an Corona erkrankte Bürgerin vor. Sie habe die Erkrankung eines Nachbarn verursacht, der in Folge „an Corona“ verstorben wäre. Deshalb wirft man ihr grob fahrlässige Tötung vor. Gab es bei irgendeiner anderen Krankheit, beispielsweise Grippe, schon einmal solche Ermittlungen?
Laut Medienberichten geht die Kärntner Staatsanwaltschaft gegen eine Bürgerin vor, die sich nicht an die Corona-Quarantäneregeln gehalten haben soll. Die Frau soll mit dem Coronavirus infiziert gewesen sein und damit angeblich ihren Nachbarn angesteckt haben. Dieser starb „an oder mit“ Corona – die genauen Umstände wurden natürlich nicht berichtet.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Tina Frimmel-Hesse, habe gegenüber der Kleinen Zeitung geäußert (leider hinter der Paywall versteckt), dass das beim verstorbenen Pensionisten festgestellte Coronavirus „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ von der Nachbarin stammen würde. Die Staatsanwaltschaft betrachte in diesem Fall „Corona als Tatwaffe“.
Gegen die Kärntnerin (es gilt die Unschuldsvermutung) wird wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung und vorsätzlicher Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten ermittelt.
Zitat Zeitung HEUTE, 25. Juli 2022
Die Zeitung Heute schreibt weiter, dass die Verdächtige ihre Wohnung „verlassen haben dürfte“. Angeblich hätten Nachbarn sich beschwert, weil sie die Frau am Flur und im Freien antrafen. Nun wird gemutmaßt, der Pensionist hätte sich bei der Nachbarin im Stiegenhaus angesteckt. Ob er dort jemals auf diese traf, bleibt völlig unklar. Ebenso unklar ist, ob die Frau überhaupt jemals an Corona erkrankt war und die Viruserkrankung weitergeben konnte. Der einzige Hinweis in dieser Richtung ist ein gültiger Absonderungsbescheid, den sie im Dezember erhalten hatte. Ob die Frau angeklagt wird, sollen die Ermittlungen ergeben – diese wären aktuell noch nicht abgeschlossen.
Wir ersuchen die Betroffene, mit uns Kontakt aufzunehmen: [email protected]. Wir werden Kontakt zu den fähigsten Fachanwälten herstellen und versuchen zu helfen, wo auch immer es möglich ist. Wenn dieses Vorhaben der Staatsanwaltschaft nicht von einem ordentlichen Gericht abgeschmettert wird, wäre dies der endgültige Startschuss zu einer Hygienediktatur, wo der Staat völlig willkürlich Anschuldigungen erheben kann, die bis zum Tötungs- oder Mordvorwurf gehen. Umgekehrt fühlt sich offenbar keine Staatsanwaltschaft bemüßigt, die zahllosen Nebenwirkungen der immer noch laufenden Genexperimente, teilweise mit Todesfolge, zu untersuchen.