Ein aktuelles Urteil aus Sachsen zeigt die Pervertierung des deutschen Rechtssystems: Eine Ärztin, die mehr als 1.000 Menschen von der schädlichen Maskenpflicht befreite, wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten sowie einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. Derselbe Richter ließ vor Kurzem einen Dreifach-Vergewaltiger mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Angeblich habe sie während der Corona-Jahre mehr als 1.000 „falsche Atteste“ ausgestellt und sich daran „bereichert“. Außerdem sei sie der „Reichsbürgerszene“ zuzuordnen und man habe bei einer Razzia einen nicht angemeldeten Elektroschocker bei ihr gefunden. Der Staatsfunk scheint sich sicher: Bei der 67-jährigen Hausärztin aus Moritzburg handelt es sich um eine Schwerstverbrecherin. Das sah der Vorsitzende Richter am Landgericht Dresden wohl ähnlich: Er verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten und einem dreijährigen Berufsverbot. Gnädigerweise wurde der Haftbefehl angesichts ihrer langen U-Haft seit Februar 2023 vorerst ausgesetzt. Wegen „Fluchtgefahr“ sind die Auflagen jedoch hoch. Die Ärztin muss zudem rund 47.000 Euro zahlen.
Letzteres soll der Betrag sein, um den die Medizinerin sich durch ihre Maskenatteste „bereichert“ haben soll. Impfärzte, die ihre Patienten wie am Fließband mit experimentellen und potenziell gesundheitsgefährdenden Gentherapeutika spritzten, ohne sie über die Risiken aufzuklären, können über diese Bilanz nach den Corona-Jahren natürlich nur milde lächeln – ihnen dürfte die sogenannte Pandemie sicher den einen oder anderen Porsche finanziert haben. Die Befreiung vom Maskenzwang wird im „Tagesschau“- bzw. MDR-Bericht als „faktische Nichtleistung“ bezeichnet, für die die Ärztin zwischen 25 und 50 Euro erhalten habe. Interessant: Was Richter und Staatsfunk als Nichtleistung betrachteten, ist den Menschen also Geld wert gewesen. (Im Gegensatz zur Impfung, für die man vielfach sogar mit kostenlosen Bratwürsten locken musste.)
Das Gericht befand (womöglich in Anlehnung an ein Dirnen-Urteil aus der NS-Zeit, in dem man sich seinerzeit stolz auf „nationalsozialistische Grundsätze“ berief?), dass die Atteste ohne vorherige Untersuchung automatisch gefälscht seien.
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Nun muss man natürlich feststellen, dass die negativen Konsequenzen von dauerhaftem Maskentragen hinlänglich bekannt sind und inzwischen durch etliche Studien belegt wurden. Dabei geht es keineswegs nur um das erschwerte Atmen und erhöhte CO2-Konzentrationen, sondern auch um Pathogene, die in den feuchten „Maulwindeln“ einen optimalen Lebensraum vorfinden und beim Träger zu Entzündungen und Krankheiten führen können. Um festzustellen, dass das für Patienten eine Belastung ist, muss man kein Ganzkörper-CT veranlassen, um das Attest zu rechtfertigen. Das scherte das Gericht aber nicht. Der Richter beschränkte sich auf eine Berufung auf das erlogene Corona-Narrativ des kollabierten Gesundheitssystems. (Das war seinerzeit bekanntlich dermaßen kollabiert, dass die Krankenhausbelegschaften reihenweise peinliche Tanzvideos in den sozialen Netzen veröffentlichten.) Der Staatsfunk berichtet:
Der Richter erinnerte in der Begründung des Urteils an die Unsicherheiten während der Corona-Pandemie. „Wir haben eine Pandemiezeit hinter uns gebracht, in der viele nicht wussten, wie es weitergeht“, sagte er. Das Gesundheitssystem sei überlastet gewesen, viele Menschen seien schwer erkrankt und sogar gestorben.
„Wir hatten eine Epidemie, die vergleichbar war mit der Cholera des 19. Jahrhunderts“, habe der Richter außerdem gesagt. Wie ein Richter nicht nur sich selbst, sondern auch das deutsche Rechtssystem derartig entblößen kann, bleibt sein Geheimnis. Er riet dazu, die Corona-Maßnahmen nicht aus heutiger Sicht zu beurteilen, sondern aus der Zeit heraus, in der sie getroffen wurden. Doch die Maßnahmen wurden erwiesenermaßen gegen besseres Wissen verhängt, wie die RKI-Protokolle an vielen Stellen belegen. Die Verhandlung fand im Jahr 2024 statt, nicht 2020, nicht 2021, nicht einmal 2022, wo bereits weite Teile des offiziellen Narrativs in Trümmern lagen.
Im Kern folgte der Richter der Anklage, die sich nicht etwa auf irgendeine Form von entstandenem Schaden berufen konnte, sondern zuvorderst anprangerte, dass die Ärztin „aus Überzeugung gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen in der Pandemie gehandelt habe“. Man könnte also sagen: Die 67-jährige Medizinerin hat niemandem geschadet. Sie war einfach nur ungehorsam. Der Richter bestätigte das: Der „demokratisch legitimierte Gesetzgeber“ habe die Regelungen getroffen, „ob die nun einem gefallen oder nicht, Behörden und Richter halten sich daran“. Und wenn der Gesetzgeber totalitär agiert und die Demokratie aushebelt? Dann ist das so – „Behörden und Richter halten sich daran“?
Es war derselbe Richter: Im März ging ein dreifacher Vergewaltiger frei
Was dieses Urteil (das noch nicht rechtskräftig ist) umso unglaublicher erscheinen lässt, ist die Tatsache, dass derselbe Richter im März einen dreifachen Vergewaltiger – einen ehemaligen Anwalt – mit einer milden Bewährungsstrafe bedachte. Die „Bild“ bezeichnete das als „unbegreifliches Urteil“. Der Richter beschrieb die Taten lapidar als „befremdlich“ und „bizarr“. Das Medium berichtete:
Das ungewöhnlich milde Urteil begründete der Richter so: Der Angeklagte sei nicht vorbestraft, habe sieben Monate in U-Haft gesessen, sei wirtschaftlich am Ende und erkennbar in der Lokalzeitung gezeigt worden.
Die kritische Ärztin saß seit Februar 2023 in U-Haft. Sie kam jetzt zumindest vorerst nach dem Urteil unter strengen Auflagen auf freien Fuß, der Haftbefehl wurde ausgesetzt (aber nicht aufgehoben). Jeden Dienstag muss die 67-Jährige sich bei der Polizei melden. Offenbar wiegt ihr „Verbrechen“ schwerer als das des Vergewaltigers? Sehen das die Menschen, die Atteste von ihr bekamen, genauso? Sehen diese Personen sich wohl in derselben Position wie das Vergewaltigungsopfer? Oder sind sie nicht doch vielmehr dankbar dafür, dass diese Ärztin ihr Leiden unter den wirkungslosen Maßnahmen ernst nahm und versuchte, ihnen zu helfen?
Die Lokalpresse zeigte das Gesicht der Medizinerin übrigens so punktuell verpixelt, dass man sie wohl noch immer auf der Straße erkennen könnte. Bei der Urteilsverkündung las der Richter zudem die Namen von Dutzenden Menschen vor, deren Atteste bei Durchsuchungen im Haus der Ärztin sichergestellt wurden.
Die anwesenden Unterstützer wurden in Medienberichten konsequent in die Ecke ach so gefährlicher „Querdenker“ und „Reichsbürger“ gestellt, die Verhandlung habe gar im „Sicherheitsgerichtssaal“ stattfinden müssen. Man mokiert sich über lautstarken Protest einiger Zuschauer im Publikum. Die Verurteilung der Ärztin zeigt dabei, dass Protest angesichts einer fehlenden Aufarbeitung weiterhin nötig sein wird. Ob er den Verteidigern des Corona-Regimes zu „laut“ erscheint, ist dabei irrelevant. Friedlicher Widerstand gegen Unrecht und staatliche Übergriffigkeit gehört zur Demokratie dazu.