Floyd: Second Degree Murder ist Körperverletzung mit Todesfolge

Bild: Wikimedia / Singlespeedfahrer / CC0 https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.en

Über den Fall des zu Tode gekommenen Drogenkriminellen und Schwerverbrechers George Floyd kann man viel schreiben und es wurde schon viel geschrieben. Wichtig ist aber die Unterscheidung zwischen dem, was manipulative Massenmedien wie der ORF schreiben – und der Realität. Tatsächlich wurde in erster Instanz eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefällt – nicht wegen Mordes, wie nahezu alle Medien wortgleich lügen.

Ein Kommentar von Willi Huber

„Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter.“

Alexander Issajewitsch Solschenizyn

In einer Zeit des Haltungsjournalismus Lüge von Wahrheit zu unterscheiden wird immer schwieriger. Wie unsauber man arbeiten kann, dokumentieren wieder einmal alle Systemmedien, vor allem jene mit konstantem Linksdrall.

DerStandard: „Ex-Polizist Chauvin im Fall George Floyd des Mordes schuldig gesprochen
ORF: „Die Geschworenen im Bundesstaat Minnesota sahen es am Dienstag als erwiesen an, dass Chauvin sich unter anderem des Mordes zweiten Grades schuldig gemacht habe.

Während in den beiden Beispielen der Text im Standard vor politischem Hass und einseitig gefärbter Berichterstattung trieft, ist beim ORF Wissen und Vorsatz zu erkennen. Dort beschränkte man sich im Titel auf „schuldig gesprochen“ und in der Einleitung auf „Mord zweiten Grades“. Man hat einfach das US-Original nicht ins Deutsche übersetzt, kann ja mal passieren. Für 640 Mio. Steuergeld kann man keine präzisere Leistung vom ORF erwarten.

Beide Medien faseln von Rassismus, verschweigen den Druck des Gewaltmobs auf der Straße gegen die Jury und verschweigen vor allem die schwerstkriminelle Vorgeschichte des Drogensüchtigen.

Die Fakten:

  • Rassismus war nie Thema im Gerichtsverfahren.
  • Ein Urteil ohne Zweifel wurde vom Gewaltmob auf den Straßen erpresst
  • Second Degree Murder ist im deutschsprachigen Recht Körperverletzung mit Todesfolge
  • Das Urteil aus erster Instanz ist nicht rechtskräftig

Übrigens: Als Belohnung dafür, einen Schwerstkriminellen in die Welt gesetzt zu haben, erhielt die Familie Flodys Millionen.

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