Freiheit oder Kontrolle und Überwachung: Die Präferenz der EU ist hier klar. Wie befürchtet haben die Eurokraten sich nun auf eine EU-weite Bargeldobergrenze geeinigt: Transaktionen über 10.000 Euro werden verboten, schon ab 3.000 Euro soll die Identität des Zahlers überprüft werden. Als Rechtfertigung spricht man einen Generalverdacht gegen die Bevölkerung aus und behauptet, man wolle ja nur gegen Geldwäsche vorgehen. Tatsächlich scheint man sich hier an den IWF-Vorschlägen für eine schrittweise Bargeldabschaffung zu orientieren.
Europaparlament und Mitgliedsstaaten müssen noch zustimmen, doch das sind reine Formalitäten: In der EU soll eine generelle Bargeldobergrenze von 10.000 Euro eingeführt werden. Bargeldzahlungen, die darüber hinausgehen, werden verboten. Schon bei Bargeld-Transaktionen ab 3.000 Euro müssen Bürger sich nach Inkrafttreten der neuen Regeln ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. (Noch niedrigere Limits, wie sie in Ländern wie Griechenland oder Italien bereits gelten, dürfen dabei bestehen bleiben.) Die Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten rechtfertigen diesen Eingriff in die finanzielle Freiheit der Menschen mit dem Kampf gegen Geldwäsche. Doch worum geht es wirklich?
Politisch Verantwortliche werden nicht müde, zu betonen, dass niemand die Absicht habe, das Bargeld abzuschaffen. Dabei scheint man genau darauf hinzuarbeiten. So zitiert Finanz-Experte Norbert Haering das IWF-Paper „The Macroeconomics of De-Cashing“ aus dem Jahr 2017:
„Der Prozess der Bargeldbeseitigung (de-cashing) könnte auf den ersten und weitgehend unumstrittenen Schritten aufbauen, wie z. B. der schrittweisen Abschaffung großer Banknotenstückelungen, der Festlegung von Obergrenzen für Bargeldtransaktionen und der Meldung von Bargeldbewegungen über die Grenzen hinweg. Weitere Schritte könnten die Schaffung wirtschaftlicher Anreize zur Verringerung der Verwendung von Bargeld bei Transaktionen, die Vereinfachung der Eröffnung und Verwendung übertragbarer Einlagen und die weitere Digitalisierung des Finanzsystems umfassen.“
Striktere Krypto-Überwachung
Obergrenzen, wie sie nun EU-weit festgelegt werden, dürften demnach nur ein erster Schritt sein. Das Bargeld ist den zunehmend übergriffiger agierenden Regierungen in der EU und außerhalb des Staatenbundes seit jeher ein Dorn im Auge. Dass es die fehlende Kontrolle über die Finanzen der Bürger im Allgemeinen ist, die die Eurokraten zu ihrer Entscheidung bewogen hat, verdeutlicht auch die angekündigte stärkere Überwachung von Kryptowährungen: Alle entsprechenden Anbieter werden im Zuge dessen gezwungen, Informationen über ihre Kunden zu prüfen und „verdächtige“ Aktivitäten zu melden. Diese Sorgfaltspflichten müssen dann bereits bei Transaktionen ab 1.000 Euro umgesetzt werden.
Kryptowährungen haben für die Menschen gerade deshalb einen Reiz, weil sie sich der Kontrolle und Verwaltung von Zentralbanken und Regierungen entziehen. Globalisten und ihre Erfüllungsgehilfen in der Politik fordern entsprechend eine starke Regulierung von Kryptowährungen und forcieren die Entwicklung digitaler Zentralbankwährungen.
Für viele Normalbürger mag eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro sich sehr hoch anhören, weswegen die neuen Regelungen bei uninformierten und unbedarften Menschen auf wenig Protest stoßen dürften. Doch ebendieses schrittweise Vorgehen ist bei der Durchsetzung von unliebsamen Maßnahmen üblich. Abschließend sei an das bekannte Zitat von Jean-Claude Juncker erinnert:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“