Familiengericht: Risiko der Covid-Impfung für Kinder höher als der Nutzen

Symbolbild: Freepic @photobyphotoboy

Das Amtsgericht Weilheim, Abteilung für Familiensachen, fällte am 13. Januar eine bedeutende Entscheidung: Ein geschiedenes Ehepaar stritt sich darüber, ob das gemeinsame Kind gegen Covid geimpft werden sollte. Die Mutter befürwortete die Impfung und beantragte daher die alleinige Entscheidungsbefugnis – der Vater war dagegen. Das Gericht hinterfragte im Rahmen des Urteils die Impfempfehlungen für Kinder und kam zu dem Schluss: Der Nutzen der Impfung überwiegt nicht das Risiko – der Antrag der Mutter wurde abgelehnt.

Für die Impfung würde laut Gericht zwar die Empfehlung der STIKO sprechen, jedoch habe man eigenständig zu prüfen, ob dies dem Kindeswohl entspräche. Demnach seien die gravierenden Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben für Ungeimpfte ein Grund für die Covid-Impfung des Kindes: Dieses fühlte sich laut eigener Aussage dadurch ausgegrenzt und als Außenseiterin. Jedoch: Diese Einschränkungen bestehen aktuell für ihre Altersgruppe nicht mehr.

Die Angst vor Covid-19 – insbesondere einer eigenen Erkrankung mit „Long Covid“ sowie vor der Möglichkeit, Angehörige anzustecken – sieht das Gericht kritisch. Wörtlich wird festgehalten:

Im Vergleich zu anderen Impfstoffen gibt es bei den Coronaimpfstoffen eine ungewöhnlich hohe Rate an gemeldeten, unerwünschten Nebenwirkungen und Todesfällen. Dies gilt auch im Verhältnis zu der Anzahl an verimpften Dosen.

Quelle

Und:

Für Kinder und Jugendliche besteht demgegenüber kein bzw. kaum ein Risiko eines schweren Verlaufs der Coronainfektion. Kinder und Jugendliche haben meist einen milden oder asymptomatischen Verlauf, wenn sie mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Das Risiko, an COVID-19 zu sterben, ist für sie nahezu gleich Null.

Quelle

Die beschriebenen Symptome von „Long Covid“ werden gemäß Studien auf die Folgen des Lockdowns und der sonstigen Einschränkung zurückgeführt. Das Argument einer möglichen Weitergabe von SARS-CoV-2 an Angehörige lässt man wissenschaftlich korrekt ebenfalls nicht gelten:

Die Möglichkeit im Falle einer Erkrankung andere anzustecken, besteht auch im Falle einer Impfung, da die Impfung nicht vor einer Infektion schützt…Das Gericht geht davon aus, dass die vulnerablen Verwandten des Kindes besser dadurch geschützt werden könnten, dass sich das Kind vor einem Besuch dort testen lässt.

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Demnach kommt man zu dem Schluss, dass dem Kind die Verantwortung für die Gesundheit von Verwandten nicht aufzubürden sei – diese sollten sich bei Bedarf selbst impfen. Man hält fest:

Nach Einschätzung des Gerichts überwiegt daher das Risiko einer Impfung die Vorteile für das Kind und ist daher nicht kindeswohldienlich. Der Antrag der Mutter, ihr allein die Entscheidungsbefugnis zu übertragen, war daher abzulehnen.

Quelle

Der kritische Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ teilte den Beschluss auf seinem Telegram-Channel und kommentierte:

Bedeutsam an dieser Entscheidung ist, daß auch die behandelnde Kinderärztin die Impfung des Kindes empfohlen hatte. Dennoch blieb der Vater standhaft. Das Gericht setzt sich hier kritisch mit der Impfempfehlung der StIKo, den Studien zu Risiken einer Impfung und mit den Möglichkeiten eines anderweitigen Schutzes vulnerabler Personen auseinander. Insofern hat das Gericht hier tatsächlich einmal seine Aufgabe einer Überprüfung des konkreten Einzelfalls erfüllt. Es gibt sie also noch, die fundierte juristische Arbeit…!

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