Fällt das Narrativ? EU-Aussendung warnt vor „Auffrischungs“-Impfungen

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Die Europäische Union warnte ihre Mitgliedsstaaten am 26. August vor „Auffrischungsimpfungen“ – der englische Euphemismus dafür lautet „Booster Shots“. Man habe nicht genug Daten, ohne EMA-Freigabe würden sich zudem rechtliche Fragen auftun.

Von Willi Huber

Das kommt überraschend. Für rechtliche Fragen wie die Haftung hat sich im Rahmen der Impfkampagnen bislang keine offizielle Stelle sonderlich interessiert. Plötzlich werden Inhalte verlautbart, welche bislang als unerwünschte und zu zensierende „Verschwörungstheorie“ galten.

So berichtete am 26. August die Nachrichtenagentur Reuters, zum etablierten Mainstream zählend, dass die Europäische Union speziell vor rechtlichen Risiken warnte, wenn sich Mitgliedsstaaten zur Verabreichung weiterer Impfdosen entscheiden sollten. Freilich: Solche Risiken bestanden ja auch schon bei den „Kreuzimpfungen“, wo Impfstoffe verschiedener Hersteller bunt durcheinandergemixt wurden. Für keines dieser Experimente gab es solide medizinische Daten über Wechsel- und Nebenwirkungen. Die EMA lehnte eine Empfehlung für Kreuzimpfungen ab.

Laut Reuters habe die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wiederholt gesagt, dass mehr Daten benötigt werden, bevor die Verwendung von Auffrischungs-Impfungen genehmigt werden kann. Dennoch hätten sich acht europäische Länder dazu entschlossen, die zusätzliche Dosis zu empfehlen, und mehr als ein Dutzend weitere Mitgliedsländer wollen in Kürze ähnliche Schritte unternehmen.

EU sorgt sich um Haftungsfragen

„Auffrischungsimpfungen sind derzeit nicht Bestandteil der Zulassung von COVID-19-Impfstoffen und wurden mangels ausreichender Daten noch keiner wissenschaftlichen Bewertung durch die EMA unterzogen“, teilte die EU-Kommission am Donnerstag in einer Erklärung gegenüber Reuters mit. „Die Verantwortung für die Entscheidung, Auffrischungsimpfungen in ihre Impfkampagne aufzunehmen, bleibt bei den Mitgliedstaaten“, heißt es in der Erklärung. Und weiter: „Solange die Auffrischungsimpfungen nicht Teil der Genehmigung für das Inverkehrbringen sind, ändert sich die Haftung der Unternehmen.“

Dies könne dazu führen, dass bei unerwarteten Nebenwirkungen, die mit Boostern in Verbindung gebracht werden können, die EU-Staaten die Hauptlast der Rechtsfolgen und Schadensersatzforderungen tragen. Verwirrend ist nachfolgende Aussage, die nicht in Einklang mit den unter anderem durch Report24 an die Öffentlichkeit gelangten Vertragsdokumente zu stehen scheint: Die Kommission sagte jedoch, dass die Haftung der Unternehmen nicht vollständig verschwinden würde, wenn Booster ohne Zustimmung der EMA verabreicht würden. Wenn beispielsweise eine Nebenwirkung nach einer Auffrischimpfung durch Herstellungsprobleme verursacht wird, bleibt der Impfstoffhersteller dafür haftbar.

Dem widersprechen unsere Recherchen:

Die Frage ist, woher der plötzliche Meinungsumschwung kommt. Haben eventuell einige hochrangige Beamte oder gar Politiker ihr Gewissen entdeckt? Haben Sie die offiziellen – und inoffiziellen – Zahlen der Nebenwirkungen, schweren Nebenwirkungen und Todesfälle in zeitlicher Nähe zur Impfung studiert? Nach diesen Zahlen wäre seit Bestehen der modernen Medizin absolut jedes Medikament aus dem Verkehr gezogen worden.

Österreich zählt zu den Auffrischungsimpfungs-Ländern, Deutschland plant

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) teilte mit, dass Österreich, Belgien, Frankreich, Ungarn, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg und Slowenien derzeit die Verwendung von Boostern empfehlen, wobei Deutschland dies im Herbst plant. 13 weitere europäische Staaten diskutieren darüber.

Wundersamer Weise interessiert man sich bei Reuters auch ausführlich für Schadenersatz bei Impfschäden. Sogar das Wort „Opfer“ („victims“) wird verwendet. Wir haben die entsprechenden Passagen ins Deutsche übertragen:

Eine mögliche Entschädigung für unerwartete Nebenwirkungen von COVID-19-Impfstoffen wird auf nationaler Ebene verwaltet.

Einige EU-Länder, einschließlich der größten, verfügen über Entschädigungssysteme, die potenzielle Opfer außergerichtlich entschädigen sollen, aber die Kriterien für die Erstattung variieren stark. In anderen müssten mutmaßliche Opfer direkt vor Gericht gehen, um ihren Fall beizulegen.

Seit Beginn der Impfkampagne in Europa wurden Hunderte von Anträgen potenzieller Opfer bei Behörden eingereicht, wie offizielle Daten aus Dänemark, Deutschland, Norwegen und der Schweiz zeigen, wobei bisher nur eine Handvoll Entschädigungszahlungen für nicht bekannt gegebene Geldbeträge gewährt wurden.

WHO bei Drittimpfung ebenso skeptisch

Zuvor hatte sich auch die WHO sehr zurückhaltend bei Drittimpfungen gezeigt. Zwischenzeitlich gab es sogar die Forderung nach einem Impfstopp für Auffrischungs-Impfungen. Letzte Woche sagte WHO-Generaldirektor Tedros Ghebreyesus, die Daten zu den dritten Impfungen seien noch nicht schlüssig. Zuvor äußerte er sogar dahingehend, dass sie gestoppt werden sollten und die Behörden sich darauf konzentrieren sollten, die Dosen an ärmere Länder zu bringen. Merkwürdiger Weise scheint sich die deutschsprachige Presse für derartige Meinungsäußerungen nicht sonderlich zu interessieren. In einer kurzen Suche auf Google findet sich nahezu ausschließlich euphorische Impfpropaganda wie „Kassenärzte fordern STIKO-Empfehlung für Dritte Impfung“ oder „Wien startet die dritte Impfrunde“ sowie „Eine Auffrischung wird notwendig sein“. Dabei hatte sogar der umstrittene Virologe Drosten am 19.8. verkündet, dass eine dritte Impfung „größtenteils nicht nötig“ wäre. Solche Aussagen sind aber mit Vorsicht zu genießen, da Drosten dafür bekannt ist, seine Meinung häufig zu ändern.


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