Der EMGR ist eine übergeordnete Rechtsinstanz für alle Mitglieder des Europarates. Er überprüft letztgültig die Einhaltung der Menschenrechte in allen Mitgliedsländern. Mit der Entscheidung des 8. April 2021 ist für diese ein düsteres Zeitalter angebrochen. Denn der EMGR bestätigte anhand eines Verfahrens das die Tschechische Republik betraf, dass Pflichtimpfungen zulässig sind und keinen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention darstellen.
Tschechische Familien hatten den Gerichtshof angerufen, da sie Pflichtimpfungen für Kinder ablehnten. Überraschenderweise traf das Gericht eine Entscheidung gegen die Antragsteller.
Die Maßnahmen könnten als „notwendig in einer demokratischen Gesellschaft“ angesehen werden.
Urteil des EMGR, 8. April 2021
Bei dem Verfahren ging es nicht speziell um Covid-19-Impfstoffe sondern um Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Masern und vier andere Krankheiten. RT berichtete, dass Experten dennoch davon ausgehen, dass das Urteil für Covid-19 Impfkampagnen herangezogen werden könnte.
Das Gericht urteilte, dass von Tschechien angeordnete Pflichtimpfungen dem „besten Interesse“ der Kinder entsprächen und kein Verstoß gegen Artikel 8, Achtung des Privatlebens, vorläge.
Um das Urteil zu verstehen, muss man eventuell auch diesen Artikel lesen: „Gekaufte Richter? George Soros und Bill Gates sind zwei der größten Geldgeber des Europarats„. Dementsprechend würden wiederum Menschen, die sich nie einer demokratischen Wahl stellen mussten, über die Geschicke von Millionen bestimmen.