EU-Kommission mauert: An wen gingen die 750 Milliarden Euro des Wiederaufbaufonds?

Bilder: EU via freepik / wirestock, Euro via freepik / copperpipe

Der im Februar 2021 formell gegründete 750 Milliarden Euro schwere EU-Wiederaufbaufonds sollte und soll der Abfederung von wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der sogenannten Pandemie dienen; bis 2023 soll es noch Auszahlungen geben. Wie üblich hält Deutschland – genauer: die deutschen Steuerzahler – als größter Nettozahler her. Wo genau die Milliarden bisher hinflossen, soll aber offensichtlich im Dunkeln bleiben: Die EU-Kommission stellt diesbezüglich nur geschwärzte Dokumente zur Verfügung, kritisiert Gunnar Beck, der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD im EU-Parlament.

Beck erörtert in einer Presseaussendung:

„Ich habe die EU-Kommission angehalten, die Protokolle und Anwesenheitslisten der neun im Jahr 2021 von der EU organisierten Zusammenkünfte im Rahmen des 750-Milliarden-Euro-Wiederaufbaufonds zu veröffentlichen. Obwohl die Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität klar festlegt, dass das EU-Parlament das Recht hat, die Umsetzung des Corona-Hilfsfonds zu prüfen, verweigert die EU-Kommission diese Transparenz.

Die Kommission versteckt sich hinter der Datenschutzverordnung. Sie will die Namen der Endbegünstigten der 750 Milliarden Euro Steuergelder nicht veröffentlichen. Von den besagten neun Zusammenkünften hat die Kommission nur grundlegende Informationen zu drei davon veröffentlicht. Teilnehmerlisten legt sie keine vor.

Von den 45 Seiten, die mir die EU-Kommission zur Verfügung gestellt hat, sind 25 komplett geschwärzt. Schockierend, dass die EU-Kommission Anwesenheitslisten, Protokolle oder Berichte von sechs wichtigen Treffen nicht bereitstellt. Es handelt sich um Interessengruppen und Endbegünstigte für die enorme Summe von 750 Milliarden Euro. Das ist in höchstem Maße intransparent.

Die EU-Kommission mauert panisch, wenn es darum geht, herauszufinden, wer genau von den horrenden Milliardentransfers auf Kosten deutscher Steuerzahler profitiert.”

Link zur RRF-Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R0241

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