Die Schweiz soll sich bei der Gesundheitssicherheit künftig an EU-Recht binden, ohne bei dessen Verabschiedung regulär mitentscheiden zu können. Eine Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission unterstützt das Abkommen mit Brüssel und lehnt ein obligatorisches Referendum über den Einzelvertrag ab. Kritiker warnen vor einer schleichenden Aushöhlung der Schweizer Souveränität.
Ausgerechnet die Schweiz, die sich ihre Unabhängigkeit von der Europäischen Union bislang bewahrt hat, soll sich nun bei der Gesundheitssicherheit dauerhaft an Brüsseler Regeln binden. Die Gesundheitskommission des Nationalrats hat dem entsprechenden Abkommen mit 15 zu 8 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt. Mit 15 zu 10 Stimmen lehnte sie am 30. Oktober außerdem eine obligatorische Volksabstimmung über diesen Einzelvertrag ab. Damit rückt eine engere Bindung an die EU näher, während um die demokratische Mitsprache der Schweizer weiter gestritten wird.
Der Vertrag kennt keine Ausnahmen
Was die Befürworter als bessere Zusammenarbeit bei Gesundheitskrisen verkaufen, hat weitreichende rechtliche Folgen. Die Schweiz soll künftig EU-Vorschriften zur Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren (also z.B. ein „Covid 2.0“) dynamisch übernehmen. Auch neue Rechtsakte, die Brüssel erst in den kommenden Jahren verabschiedet, fallen unter die entsprechende Verpflichtung, sofern sie den vereinbarten Bereich betreffen.
Besonders aufschlussreich ist Artikel 6 Absatz 5 des Abkommens. Dort steht ausdrücklich: „Dieses Abkommen sieht keine Ausnahmen vor.“ Gemeint sind Ausnahmen von der vertraglichen Pflicht, die erfassten EU-Rechtsakte in das Abkommen zu integrieren. Die Übernahme erfolgt zwar über einen gemeinsamen Ausschuss und unter Berücksichtigung der Schweizer Verfassungsverfahren. Wer die Übernahme verweigert, riskiert jedoch einen Vertragsstreit und unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichsmaßnahmen. Die Schweiz könnte damit auch bei künftigen EU-Regeln unter erheblichen Anpassungsdruck geraten.
Noch dazu besitzt die Schweiz kein reguläres Stimmrecht bei der EU-Gesetzgebung. Auch im Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und im EU-Gesundheitssicherheitsausschuss ist eine Beteiligung ohne Stimmrecht vorgesehen. Die Schweizer dürfen also mitreden, müssen sich bei der Gestaltung des EU-Rechts aber auf ihren Einfluss als Nichtmitglied verlassen. Konkrete nationale Gesundheitsmaßnahmen bleiben zwar in Schweizer Zuständigkeit, doch der rechtliche Rahmen für die gemeinsame Gesundheitssicherheit würde zunehmend von EU-Vorschriften bestimmt.
Mehr Einfluss Brüssels – und die Schweizer sollen zahlen
Das Aktionsbündnis Freie Schweiz (ABF) kritisiert das Abkommen deshalb scharf. Die Organisation warnt vor einer Abgabe nationaler Entscheidungsrechte und zusätzlichen finanziellen Belastungen. In einer eigenen Hochrechnung beziffert sie die jährlichen Gesamtkosten auf 35 bis 55 Millionen Franken. Das Bündnis sieht darin eine kostspielige Bindung an EU-Strukturen, bei denen die Schweiz nicht über dieselben Mitentscheidungsrechte wie die Mitgliedstaaten verfügt.
Der Ständerat hat das Gesundheitsabkommen bereits mit 31 zu 11 Stimmen angenommen, gegen den Widerstand der SVP und einzelner weiterer Parlamentarier. Allerdings verlangt die kleine Kammer für das gesamte EU-Vertragspaket eine obligatorische Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr. Darüber und über das Gesundheitsabkommen selbst muss der Nationalrat noch entscheiden.
Für die Schweiz steht damit mehr auf dem Spiel als der Austausch von Gesundheitsdaten. Mit dem Abkommen würde sie sich auf die fortlaufende Übernahme bestimmter Brüsseler Rechtsvorschriften verpflichten. Genau diese Bindung wollen die Gegner verhindern. Die endgültige Entscheidung über den künftigen Einfluss der EU auf die Schweizer Gesundheitssicherheit ist noch nicht gefallen.