Der ehemalige Leiter des Aichacher Gesundheitsamts, Dr. Friedrich Pürner, verlor seinerzeit seinen Posten, nachdem er kritische Standpunkte zur Corona-Politik geäußert hatte. Seine Bewerbungen auf ähnliche Stellen scheiterten – auch, weil man ihm eine schlechte dienstliche Beurteilung gegeben hatte, die Pürner ebenfalls auf seine Kritik an den Corona-Maßnahmen zurückführte. Wegen dieser Beurteilung hatte er gegen den Freistaat Bayern geklagt. Am Mittwoch gab ihm das Verwaltungsgericht München recht: Die Beurteilung wird aufgehoben und eine neue muss erstellt werden. Pürners Anwalt feiert das Urteil als historisch.
Pürner war während der sogenannten Pandemie wiederholt durch Kritik an den Corona-Regeln der Bayerischen Staatsregierung aufgefallen. Unter anderem hatte er die Corona-Teststrategie als verfehlt kritisiert. Zudem hatte er die Corona-Vorgaben für Schulen und Kindergärten abgelehnt und sich gegen eine Maskenpflicht für Kinder ausgesprochen. Im Herbst 2020 wurde er von seinem Posten als Chef des Gesundheitsamts ins Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abgeordnet, Pürner selbst nannte es „strafversetzt“. Im Sommer 2021 erfolgte eine erneute Versetzung zur Regierung von Oberbayern. Bewerbungen als Leiter des Gesundheitsamts beim Landratsamt München, bei der Regierung von Niederbayern und Oberfranken blieben erfolglos – niemand stellte Pürner ein. Schließlich reichte er Klage ein.
In einer mündlichen Verhandlung, die fast den ganzen Tag dauerte, überprüfte das Verwaltungsgericht am Mittwoch Pürners dienstliche Beurteilung und entschied, dass „der Beurteiler in den entscheidenden Phasen des Leistungsvergleichs nicht beteiligt“ war. Daher wurde der Klage am Ende stattgegeben und der Freistaat Bayern verpflichtet, Pürners Beurteilung aufzuheben. Für den Beurteilungszeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2020 muss er nun erneut beurteilt werden.
Zum Hintergrund: Nach dem bayrischen Beamtenrecht müssen fachliche Leistung, Eignung und Befähigung der Beamten alle drei Jahre dienstlich beurteilt werden. Diese Beurteilung stellt bei Stellenbesetzungen die wichtigste Grundlage für eine Entscheidung bei mehreren in Betracht kommenden Beamten dar.
Im September 2021 hatte Erwin Lohner als Regierungspräsident von Schwaben Pürners Bewertung unterschrieben – bewertet wurde er mit 12 von möglichen 16 Punkten. Friedrich Pürner fühlte sich gezielt schlechter bewertet aufgrund seiner öffentlichen Kritik. Vom Landratsamt, dessen Bewertung mit einfließt, war er mit 13 Punkten bewertet worden. Letztlich hatte Lohner die Bewertungen der ranghöchsten acht Mediziner – insgesamt waren 23 Ärzte von der Regierung beurteilt worden – unterschrieben, wobei Pürner die schlechteste Beurteilung erhielt. Jedoch ist Lohner Jurist und musste zugeben: „Ich kann ja nicht die medizinische Leistung eines Arztes bewerten.“ Er hat es aber trotzdem getan.
Dass die Beurteilung nun aufgehoben wird, zieht weitere Konsequenzen nach sich: Zwei Auswahlverfahren für Stellen, auf die Pürner sich beworben hatte, müssen neu durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um die Stelle als Leiter des Gesundheitsamts am Landratsamt München sowie als Leiter des Sachgebietes Gesundheit bei der Regierung von Niederbayern.
Für Friedrich Pürner ist der Sieg vor Gericht natürlich ein Grund zur Freude:
Sein Anwalt feiert den Sieg als historisch und als potenziellen ersten Schritt zur Aufarbeitung der Corona-Krise:
Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Staatsregierung nicht nur mit der Versetzung Pürners einen unliebsamen Kritiker loswerden wollte, sondern ihm zudem mit der Beurteilung auch noch die berufliche Zukunft verbauen wollte. Wer heutzutage Meinungen äußert, die nicht dem gewünschten Narrativ entsprechen, muss mit negativen Konsequenzen rechnen – die Meinungsfreiheit wird immer weiter eingeschränkt. Da ist ein solches Urteil nur zu begrüßen.