Der Entwurf für ein Impfpflichtgesetz mit dem Titel „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2“ ist mittlerweile öffentlich einsehbar – Sie finden ihn unter diesem Link. Er sieht den Impfzwang ab 1. Oktober für alle Menschen ab 18 mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland vor.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Nachweise über drei Impfungen oder einen gültigen Genesenenstatus müssen dann auf Anforderung den Krankenkassen vorgelegt werden (obwohl letztere bereits zu verstehen gegeben haben, dass sie die Impfpflicht nicht überprüfen wollen). Schon ab 15. Mai sollen die Krankenkassen alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Alle drei Monate soll die „Wirksamkeit“ des Gesetzes von der Bundesregierung geprüft werden; befristet ist es zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Federführend war unter anderem der grüne Impfzwang-Befürworter Janosch Dahmen.
In der „Begründung“ des Gesetzes beruft man sich auf wenige ausgewählte Studien, die das eigene Narrativ abbilden sollen, sowie auf Angaben des RKI. Die größte Lüge findet sich schon am Anfang:
Zur Prävention stehen gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung. Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 schützen die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen .
„Nebenwirkungen“ haben deutschen Impffaschisten zufolge kurioserweise nur die Medikamente gegen Covid-19, nicht aber die Vakzine, die völlig hirn- und planlos in jeden lebenden Menschen ab 18 Jahren gespritzt werden sollen, der vor Covid nichts zu befürchten hat. Anstatt das Risiko von unerwünschten Reaktionen nur bei Personen einzugehen, die tatsächlich einer Behandlung bedürfen, redet man die bekanntermaßen chronisch untererfassten Nebenwirkungen der Vakzine klein und verordnet sie jedermann. „Bei allen zugelassenen Impfstoffen überwiegt der Nutzen der Impfung hinsichtlich der Verhinderung von COVID-19 einschließlich der von schweren Krankheitsverläufen deutlich die Risiken von sehr selten auftretenden schwerwiegenden Nebenwirkungen nach Impfung“, heißt es da – wobei man geflissentlich ignoriert, dass junge Menschen keinerlei Vorteile durch die Impfung zu erwarten haben, also in Wahrheit das Risiko von Nebenwirkungen ohne irgendeinen Nutzen tragen müssen.
Behauptet wird nach wie vor, dass die Impfung eine signifikante Reduktion der Virusübertragung bewirkt – was erwiesenermaßen nicht der Wahrheit entspricht. Man fabuliert einen monströsen Anstieg von Fallzahlen und schweren Erkrankungen im Herbst herbei, für den man keinerlei Beweise anzugeben vermag, mit dem man aber den Zwang zur Impfung begründen möchte. Und damit nicht genug, will man der Bundesregierung auch noch ermöglichen, die Zahl von erforderlichen Dosen frei Schnauze „anzupassen“:
Damit kann bei Bedarf wahrscheinlich auch die verpflichtende Zehnfach-Impfung zum Faktum werden – vom Boden der Wissenschaft haben wir uns schließlich schon lange entfernt.
Im Entwurf findet sich zwar folgende Formulierung:
Im Rahmen der Angemessenheit ist ferner zu berücksichtigen, dass sich die Sanktionierung von Verstößen gegen die Impfpflicht auf die Verhängung von Bußgeldern beschränkt und nicht durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden darf.
Besagte Geldbuße kann allerdings mit bis zu 2.500 Euro zu Buche schlagen. Hier nicht von Zwang reden zu wollen, ist reine Augenwischerei.
Den ganzen Entwurf lesen Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf
Am 17. März soll die Debatte zur Impfpflicht im Bundestag stattfinden. Neben dem eben geschilderten Entwurf werden noch weitere vorgestellt werden: Darunter einer, der die Erhöhung der Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht vorsieht, ein Antrag der AfD, der sich komplett gegen jede Impfpflicht ausspricht, und ein Entwurf für eine Impfpflicht ab 50 Jahren.