Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Gesundheitsämter üben massiven Druck auf Ungeimpfte aus

Bild: freepik / hedgehog94

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland ist faktisch eine Nachweispflicht – doch die Gesundheitsämter überschreiten offensichtlich immer wieder ihre Kompetenzen und scheinen einen tatsächlichen Zwang zur Covid-Impfung durchsetzen zu wollen. Die Good Governance Gewerkschaft leistet Widerstand.

Wie das Medium „Tichys Einblick“ berichtet, übt man bei einigen Ämtern ganz offen Druck auf Ungeimpfte aus und nötigt sie zum Covid-Schuss: „Die Leitung Ihres Arbeitgebers hat hier gemeldet, dass Sie eine Grundimmunisierung nicht nachgewiesen haben. Ich fordere Sie daher […] auf, innerhalb der nächsten Tage […] einen Nachweis über die erfolgte Erstimpfung hier vorzulegen“, ist da etwa in einem Schreiben zu lesen. Die angeschriebene (und nebenbei auch noch offiziell als genesen geltende) Person bekommt darin eine Frist von zehn Tagen gesetzt, um ihre Erstimpfung gegen Covid-19 nachzuweisen; innerhalb von 42 Tagen nach erfolgter Erstimpfung soll der Nachweis über den Zweitschuss eingereicht werden.

Das steht dem Gesundheitsamt aber überhaupt nicht zu: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist schließlich in Wahrheit eine Nachweispflicht. Marcel Luthe, Vorstand der Good Governance Gewerkschaft, die für ihre Mitglieder gegen den Covid-Impfzwang kämpft, konstatiert gegenüber TE: „Natürlich ist niemand zu einer Impfung verpflichtet, sondern muss nur eine Auskunft – nun gegenüber dem Gesundheitsamt erteilen. Und dies auch nur dann, wenn er tatsächlich der Norm des § 20a IfSG unterfällt.“

Luthe betrachtet derartige Schreiben klar als übergriffig – sie sind jedoch keine Einzelfälle: Die GGG habe seit Mitte März bereits Hunderte von Fällen betreut, bei denen Gesundheitsämter oder Arbeitgeber offenbar die Rechtslage verkennen. Gegen das für das oben zitierte Schreiben verantwortliche Gesundheitsamt hat die Gewerkschaft bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim bereits Strafanzeige erstattet. Der Vorwurf:

„Vorliegend versucht der Verfasser dieser Schreiben die Empfänger zu einer Handlung, der Erstimpfung zu bewegen indem dieser eine – in Wirklichkeit gar nicht bestehende – gesetzliche Verpflichtung dazu behauptet […]. Der Verfasser wirkt so unter Ausnutzung seiner Amtsstellung auf die freie Willensbildung der Empfänger dieser Schreiben ein und kann bewirken, dass diese einen medizinischen Eingriff vornehmen lassen, den sie nach ihrem eigenen, freien Willen gar nicht vornehmen lassen wollen.“

Quelle

Damit käme laut Gewerkschaft eine „Körperverletzung im Amt in mittelbarer Täterschaft in Betracht“, gegebenenfalls auch eine „Rechtsbeugung“.

Unterstützung für Betroffene durch die GGG

Die Good Governance Gewerkschaft setzt sich für die Interessen ihrer Mitglieder ein und kämpft im Rahmen dessen auch gegen den Impfzwang am Arbeitsplatz. Auf der Website der Gewerkschaft ist zu lesen:

Und schließlich werden wir die Interessen unserer Mitglieder – im Einzelfall auch anonym möglich – gegenüber Arbeitgebern, Politik und  Verwaltung gerichtlich wie außergerichtlich vertreten, um Versuche einer „Nötigung zur Impfung“ zu unterbinden und für den Erhalt der Arbeitsplätze unserer Mitglieder kämpfen.

Alle Informationen zur Mitgliedschaft bei der GGG finden Sie hier: gg-gewerkschaft.de

Auch in Österreich existiert eine solche Gewerkschaft: souveraenitaet.org (Union Souveränität)

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