Nachfolgender Text wurde Report24 von einer Krankenschwester die im Raum Oberösterreich tätig ist zur Verfügung gestellt. Unaufgeregt und sachlich berichtet Sie über den Stand der Dinge in der Pflege – und die Sorge der Bediensteten, dass die Impfpflicht, die für neue Angestellte bereits existiert, auch auf das Bestandspersonal angewendet werden könnte. Momentan erleben die Mitarbeiter Druck und Diskriminierung, wenn sie sich dem Impfdiktat nicht beugen.
Textübernahme von einer OÖ Krankenschwester, Name der Redaktion bekannt
(Die Zwischentitel wurden zur Auflockerung des Textes von uns eingefügt.)
Immer mehr Stimmen werden laut, die eine Impfpflicht für ganz bestimmte Berufsgruppen – nämlich Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind – fordern. Nach aktuellen Rechtslage ist eine solche Impfpflicht nicht möglich und auch nicht so einfach und vor allem nicht so schnell einführbar. Dennoch wurde eine andere Möglichkeit gefunden, unverhältnismäßigen Druck auf diese Berufsgruppen auszuüben.
Ab September ist bereits in allen Kranken- und Pflegeeinrichtungen der NÖ Landesgesundheitsagentur und in allen Einrichtungen der AUVA in Österreich (Krankenhäuser und Rehabilitationszentren) eine positive Impfbescheinigung zwingende Voraussetzung für eine Neueinstellung und/oder einen Praktikumsplatz. Neben Pflegepersonen und Ärztinnen und Ärzten sind beispielsweise auch Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Zivildiener davon betroffen.
An Mobbing grenzender Druck
Weiterhin wird durch verschärfende Dienstanweisungen, die schon an Mobbing grenzen (beispielsweise eine verpflichtende Testung alle 48 Stunden für nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) massiv Druck ausgeübt, sich impfen zu lassen. Es steht eine weitere Ausweitung der bereits beschlossenen Vorschriften im Raum. In Anlehnung an andere europäische Länder sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht bereit sind sich impfen zu lassen, entweder entlassen oder jedenfalls unbezahlt vom Dienst freigestellt werden.
Klagen vor dem Arbeitsgericht in Vorbereitung
Vor allem Berufsgruppen der „Pflege“ wären von Dienstanordnungen, die eine Impfung vorschreiben, ganz nach dem Stichwort „Impfen oder Gehen“ massiv betroffen. Die möglichen Konsequenzen bei Verweigerung werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dennoch nicht zur Impfung bewegen, entsprechende Sammelklagen vor dem Arbeitsgericht sind bereits in Vorbereitung. Dabei handelt es sich bei all diesen Personen um wertvolle und verantwortungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen jedoch die eigene Gesundheit und körperliche Integrität das höchste Gut ist. Diese Personen entscheiden sich nach gründlicher Überlegung und Abwägen von Nutzen und Risiko für die eigene Person aus heutiger Sicht gegen eine Impfung.
Keine belegte Ansteckung von Patienten durch Personal
Es sind keine Gründe ersichtlich, die eine Impfpflicht durch die Hintertür rechtfertigen: Das Argument „Impfen von Personal, um den Schutz von Patienteninnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern… zu gewährleisten“ kann in diesem Zusammenhang widerlegt werden, da bisher keine Fälle (auch nicht ein Verdacht darauf) eines solchen Übertragungsweges dokumentiert oder nachgewiesen werden konnten.
Gefährdete Personengruppen schon lange geimpft
Im Übrigen hat diejenige Bevölkerungsgruppe, die besonders vor einer Infektion beziehungsweise den Folgen einer Erkrankung geschützt werden muss, das Impfangebot ohnehin bereits wahrnehmen können und somit fallen diese Personen nicht mehr in die durch eine Impfpflicht besonders zu schützende Gruppe. Inzwischen kann ohnehin jede Person in Österreich (mit Ausnahme der Kinder) das Impfangebot nutzen und sich, sofern sie das möchte, schützen.
Grundlage der bedingten Marktzulassung für alle Impfstoffe war und ist die Gefahr der Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, um dadurch eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Inzwischen droht, trotz steigender Infektionszahlen, keine Überlastung des Gesundheitswesens durch Corona, jedoch würde eine Impfpflicht seitens eines Arbeitsgebers im Gesundheitswesen zu einer solchen Überlastung führen. Bereits jetzt herrscht ein Personalmangel im Gesundheitswesen.
Impfpflicht könnte Gesundheitswesen mehr gefährden als Covid-19
Eine Impfpflicht – auch wenn nur durch die „Hintertür“ – und damit einhergehende Kündigungen oder Dienstfreistellungen ohne Bezahlung bei Berufsgruppen im Gesundheitswesen würde den Personalmangel auf ein unerträgliches Maß verstärken und zu einem Kollaps des Gesundheitssystems in Österreich führen. Mit einem Schlag würde die Versorgung von stationären Patientinnen und Patienten, Alten- und Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern, Bewohnerinnen und Bewohner in Behinderteneinrichtungen und vielen mehr nicht mehr gewährleistet sein.
Wie sieht der Plan B des Gesetzgebers aus?